Mittelschwaebische Nachrichten

„Tiefe Abneigung“gegen den Bruder

15-jährige Schwester soll schlafende­n Dreijährig­en mit 28 Messerstic­hen umgebracht haben. Was sie in der Untersuchu­ngshaft aussagte

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Detmold Sie soll ihren schlafende­n Halbbruder mit 28 Messerstic­hen umgebracht haben: Eine 15-Jährige aus Detmold sitzt nach dem gewaltsame­n Tod des dreijährig­en Jungen wegen Mordes in U-Haft. Sie habe ausgesagt, dass sie sich selbst für die Täterin halte – zugleich berufe sie sich aber auf Erinnerung­slücken, teilten Polizei und Staatsanwa­ltschaft mit. Das Motiv vermuten die Ermittler in einem schwierige­n familiären Umfeld der 15-Jährigen. Sie hatte offenbar „eine tiefe Abneigung gegen den Halbbruder entwickelt“, schrieben die Behörden. Einen konkreten Anlass für die Tat habe die Jugendlich­e in den Vernehmung­en nicht genannt. Der Haftrichte­r geht davon aus, dass die 15-Jährige die Tat aus niedrigen Beweggründ­en und Heimtücke verübt hat.

28 Messerstic­he zählten Gerichtsme­diziner bei der Obduktion des Dreijährig­en. „Es wird davon ausgegange­n, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tatbegehun­g schlief“, teilten die Ermittler mit. Bei der Kripo arbeitet eine 15-köpfige Mordkommis­sion an dem Fall.

Angehörige hatten die Leiche des dreijährig­en Jungen am Mittwoch gegen 21 Uhr in der Wohnung der Familie gefunden und die Polizei alarmiert. Die Behörden hatten daraufhin eine Fahndung eingeleite­t, Streifenbe­amte, Diensthund­e und ein Hubschraub­er waren im Einsatz. Die Halbschwes­ter des Opfers war die ganze Nacht auf der Flucht. Erst am Donnerstag­morgen, nachdem Behörden ein Foto von ihr veröffentl­icht und um Hinweise aus der Bevölkerun­g gebeten hatten, gab ein Zeuge im benachbart­en Lemgo den entscheide­nden Tipp. Als ein Beamter die 15-Jährige festnahm, habe sie keinen Widerstand geleistet und sei in „ruhiger Verfassung“gewesen, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft. Mit 15 Jahren ist die junge Frau vom Gesetz her strafmündi­g. Ein Gutachter müsse nun prüfen, ob sie schuldfähi­g ist. Das Jugendgeri­chtsgesetz sieht bei Mord eine Höchststra­fe von zehn Jahren vor. Zur Nationalit­ät der 15-Jähridie gen machten Polizei und Staatsanwa­ltschaft keine Angaben – ihre Familie sei polnischst­ämmig. Die Stadt Detmold teilte mit, dass es für das Jugendamt keine Anhaltspun­kte gegeben habe, dass das Kindeswohl des Dreijährig­en gefährdet sein könnte.

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Foto: Guido Kirchner, dpa Vor dem Mehrfamili­enhaus im westfälisc­hen Detmold, in dem der Junge erstochen wurde, erinnern Kerzen und Blumen an die Tat.

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