Mittelschwaebische Nachrichten
Sparkasse wehrt sich gegen Vorwurf der Trickserei
Verbraucherschützer werfen den Sparkassen vor, bei Sparverträgen die Zinsen zu ihren Gunsten falsch berechnet zu haben. Auch in der Region gibt es Betroffene. Die Sparkasse Günzburg-Krumbach weist die Kritik zurück
Oberrohr Franz Wagner hat das Vertrauen in die Sparkasse verloren. Seit Monaten streitet er mit der Bank um die Verzinsung alter Sparverträge. Sein Vater hat 1994 einen „Prämiensparen flexibel“-Vertrag noch bei der Sparkasse Krumbach abgeschlossen. Die Sparkassen lockten Anfang der 1990er Jahre bundesweit mit solchen Sparverträgen. Dabei erhalten Kunden neben dem Grundzins auf den angesparten Betrag jeweils eine Prämie auf die in einem Jahr eingezahlte Summe. Diese Prämie steigt mit der Zeit. Eine feste Laufzeit ist in den Verträgen nicht festgeschrieben. In vielen Verträgen erreichen die Kunden aber ab dem 15. Sparjahr die höchste Prämienstufe und damit 50 Prozent der jährlich eingezahlten Beträge als Bonus.
Ein verlockendes Angebot, das Tausende Bundesbürger in Anspruch genommen haben, von dem sich Sparkassen inzwischen aber vermehrt trennen wollen. Mit dem Urteil vom 14. Mai dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschieden, dass die Sparkassen diese Verträge kündigen dürfen, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. Selbst wenn keine explizite Laufzeit vereinbart wurde, sei damit gewissermaßen der Vertragszweck erfüllt.
Die 2001 zur Sparkasse Günzburg-Krumbach fusionierte Bank plant vorerst keine Vertragskündigungen. „Ich bin kein Fan von Kündigungen“, sagt Vorstandschef Daniel Gastl. Er wolle seine Kunden ehrlich beraten. Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass die Verzinsung dieser alten Verträge aufgrund der Niedrigzinspolitik inzwischen so niedrig sei, dass trotz der auf den ersten Blick groß erscheinenden Bonuszahlungen unterm Strich nur ein Ertrag von weniger als ein Prozent stehen bleibe. „Für unsere Kunden ist diese Situation nicht mehr vorteilhaft“, sagt Gastl.
Daher werde versucht, den Kunden bessere Alternativen aufzuzeigen. Gastl macht keinen Hehl daraus, dass die Europäische Zentralbank mit ihrer Zinspolitik das Geschäftsmodell der Sparkassen gefährdet. Dadurch seien viele alte Verträge nicht mehr vorteilhaft für die Kunden, sagt Gastl. „Die EZB belohnt nicht den, der spart, sondern den, der einen Kredit aufnimmt.“Die Sparleistung werde dadurch im Grunde besteuert. Die Kunden seien gut beraten, in renditeträchtige Produkte zu wechseln. Die finde man aber inzwischen nicht mehr in den klassischen Sparmodellen, sondern vermehrt im Wertpapiergeschäft. Franz Wagner ist jedoch der Ansicht, dass die Sparkasse Günzburg-Krumbach von Anfang an zu wenig Zinsen für den Prämiensparvertrag gutgeschrieben hat, weil sie den Zinssatz in unzulässiger Weise einseitig reduziert habe.
Bereits im Jahr 2004 hat der BGH geurteilt, dass die in den Verträgen enthaltenen Zinsanpassungsklauseln, die es den Banken bis dato erlaubten, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen, rechtswidrig seien. Da Verbraucher nicht nachvollziehen könnten, wie sich die Zinsen änderten, bestehe die Gefahr, dass die Bank die Zinsen zu ihren eigenen Gunsten ändert.
Die Banken müssten deshalb einen transparenten, für den Kunden nachvollziehbaren Referenzzins zu dem verkauften Prämiensparmodell heranziehen. „Der Umstand, dass es schwierig oder vielleicht unmöglich ist“, ändere an dieser Beurteilung nichts, heißt es in der Urteilsbegründung des BGH. Den Banken sei zuzumuten, „unter den Bezugsgrößen des Kapitalmarkts diejenigen oder eine Kombination derjenigen auszuwählen, die den Gegebenheiten ihres Geschäfts“mit den flexiblen Prämiensparmodellen „möglichst nahe kommen“, heißt es dort weiter. Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt daher die Auffassung, eine Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank für Pfandbriefe als Referenz anzunehmen. Mit diesem Rechenmodell kommt sie zu dem Schluss, dass die Banken die Zinsen über die gesamten Laufzeiten zu ihren Gunsten zu niedrig angesetzt haben.
Im Januar dieses Jahres sei ihm aufgefallen, dass die Sparkasse für eine Summe von rund 31000 Euro lediglich einen Zins von 1,31 Euro ausbezahlt habe, sagt Wagner. Daraufhin habe er sich ein Musterschreiben von der Internetseite der Verbraucherzentrale heruntergeladen, mit dem er bei dem Geldinstitut erfragen wollte, mit welchem Zinssatz gerechnet wurde. Als Antwort habe er ein unklares Schreiben erhalten, aus dem nicht klar ersichtlich wurde, mit welchem Zins die Bank gerechnet habe.
Also ließ Wagner den Vertrag seines Vaters von Experten der Verbraucherzentrale Bayern gegenrechnen. Die kamen zu einem für Wagner erschütternden Ergebnis. „Da wurde bereits im ersten Jahr beschissen“, habe ihm sein Ansprechpartner in Augsburg nonchalant mitgeteilt. Unterm Strich habe die Sparkasse rund 6500 Euro zu wenig gutgeschrieben. Für Wagner nicht existenzbedrohlich aber doch ein ziemlicher Hammer.
Sparkassen-Vorstandschef Gastl weist den Vorwurf zurück. Man könne nicht mit der Kenntnis aus dem Jahr 2019 Verträge aus dem Jahr 1994 beurteilen. „Die Berechnungskurve, die die Verbraucherzentrale anwendet, ist völlig einseitig zum Vorteil der Kunden der Verbraucherzentrale“, sagt Gastl. Eine solche Berechnung sei unseriös. Zudem berufe sich die Verbraucherzentrale auf einen ganz bestimmten Referenzzins mit einem Zehnjahresdurchschnitt. Dieser Zins sei allerdings erst 1990 aufgelegt worden, folglich konnte zu Vertragsbeginn 1994 noch gar kein Zehnjahresdurchschnitt angewandt werden, betont Gastl. „Das wird ignoriert.“
Die Sparkasse habe mit einem gleitenden Fünfjahreszinssatz der Bundesbank als Referenzzins gerechnet. Er könne jeden Morgen ohne schlechtes Gewissen in den Spiegel blicken, sagt Gastl. Auch seine Berater hätten ihre Kunden stets nach bestem Wissen und Gewissen beraten. „Das wäre doch total Banane, wenn wir unsere Kunden über den Tisch ziehen. Wir haben doch nur diesen einen Markt hier im Landkreis Günzburg“, betont Gastl. Weil so viele Anfragen kommen, hat sich die Verbraucherzentrale Sachsen auf dieses Thema spezialisiert und führt derzeit eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig. Ein Termin für einen Prozess steht aktuell noch nicht fest. Von diesem Prozess wird jedoch eine Signalwirkung erwartet. Gastl bleibt ganz gelassen. Mit einem Urteil rechnet er erst im übernächsten Jahr.
Er verstehe die Verbraucherschützer, die gewissermaßen als Anwalt der Verbraucher mit maximalen Forderungen an die Banken herantreten. „Wenn der BGH das so entscheidet, zahlen wir das natürlich. Ich geb den Kunden alles Geld, das ihnen zusteht. Aber warten wir doch ab, was bei dem Verfahren rauskommt.“
Er könne doch jetzt nicht einfach so, ohne rechtliche Grundlage die zum Teil „sehr ambitionierten“Zinsforderungen erfüllen. „Da gerate ich in den Bereich der Untreue. Das ist ja nicht mein Geld. Das Eigenkapital der Sparkasse gehört den Bürgern.“Manche Kunden gingen überhaupt nicht auf sein Gesprächsangebot ein, so Gastl. Eine solche Situation tue ihm „unendlich leid“, sagt Gastl. „Das Vertrauen zu verlieren, ist im gesamten Finanzsektor die größte Gefahr.“
Auch Wagner hat einen Brief erhalten mit der Einladung zum persönlichen Gespräch, um die Möglichkeiten einer „gütlichen Einigung“zu erörtern. Wagner will jedoch abwarten, wie der BGH entschiedet.