Mittelschwaebische Nachrichten
Arme Edda
Prozess Was passiert, wenn man einen Hund über Ebay verhökert
„Der Mensch ist des Menschen Wolf“zitierte schon vor bald 400 Jahren – kopfschüttelnd und resignierend – der englische Philosoph Thomas Hobbes den römischen Dichter Plautus. Doch wer ist eigentlich des Menschen Hund? Oder anders gefragt: Wer zahlt nun für die Mops-Hündin Edda? Eine Frage, die am Mittwoch das Landgericht Münster entscheidet. Ein Fall, der Kopfschütteln verursacht.
Was war passiert? Die Polizistin Michaela Jordan aus der Nähe von Wuppertal hatte vor knapp einem Jahr via Ebay eine junge Hundedame für 690 Euro erstanden. Das Geschäft kam über das private EbayKonto
eines Vollziehungsbeamten der westfälischen Stadt Ahlen zustande. Dieser hatte Mops-Hündin Edda offenbar als gesunden Hund angepriesen. Das Tier war zuvor von der Stadt bei einer Frau gepfändet worden, die eigentlich hohe Schulden bei der Kommune hatte und sich trotzdem Edda anschaffte.
Doch nach dem Verkauf fielen mehrere Operationen für Edda an, die nun Wilma heißt. Der Anwalt von Michaela Jordan ist sich sicher: Der Beamte habe gewusst, dass Edda krank und weniger wert gewesen sei. Nun soll Ahlen Schadenersatz zahlen. 20000 Euro. Für Operationen und Medikamente. Worüber nun das Gericht befinden muss.
Die Stadt Ahlen weist alle Schuld von sich und bedauert lediglich, dass die Hündin über das private EbayKonto des Beamten verkauft wurde.
Was für eine dekadente Posse. Und keiner fragt, wie es eigentlich Edda-Wilma dabei geht, von einer Besitzerin zur nächsten geschoben zu werden. Es ist zum Kopfschütteln und Resignieren.