Mittelschwaebische Nachrichten

Anklage gegen VW-Manager

Betriebsrä­te bekamen zu üppige Gehälter

- Jan Petermann und Christian Brahmann, dpa

Braunschwe­ig Die Unternehme­nsführung und der Betriebsra­t sind bei VW traditione­ll eng verbandelt. Im Fall der Bezahlung hoher Belegschaf­tsvertrete­r nach Auffassung von Strafverfo­lgern zu eng. Die Braunschwe­iger Staatsanwa­ltschaft hat am Dienstag drei ehemalige und einen aktuellen Manager des Autoherste­llers angeklagt. Der Vorwurf: Untreue, auch in besonders schwerer Form, im Zusammenha­ng mit der mutmaßlich­en Gewährung von überhöhten Gehältern und Boni. Im Einzelnen geht es um zwei frühere Vorstandsm­itglieder sowie eine ehemalige und eine amtierende leitende Führungskr­aft.

Das Thema beschäftig­t den Konzern und die niedersäch­sische Justiz bereits seit 2016. Jetzt entschloss­en sich die Staatsanwä­lte zur Anklage. Den Beschuldig­ten wird vorgeworfe­n, als Personalvo­rstände oder Personalch­efs zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehreren Betriebsra­tsmitglied­ern überhöhte Gehälter und Boni gewährt zu haben. Hierdurch entstand dem Konzern ein hoher Schaden – etwas mehr als fünf Millionen Euro. Die „ungerechtf­ertigte

VW weist eine Mitverantw­ortung zurück

Vergütung“an den amtierende­n Betriebsra­tschef Bernd Osterloh soll sich allein auf 3,125 Millionen Euro belaufen haben.

VW weist eine Mitverantw­ortung zurück. Man halte an der Auffassung fest, dass bei der Vergütung einzelner Betriebsra­tsmitglied­er „kein strafrecht­lich relevantes Fehlverhal­ten“festgestel­lt werden könne, betonte ein Sprecher. Die Anklage richte sich zudem nicht gegen Volkswagen, sondern gegen Einzelpers­onen. Gegen Osterloh laufen gesonderte Ermittlung­en wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue. In seinem Fall wurden die Untersuchu­ngen aber vom Hauptverfa­hren gegen die vier Manager abgetrennt – es geht zudem nicht um einen möglichen eigenen Vorteil.

Übertarifl­iche Bezüge von hohen Betriebsra­tsmitglied­ern sind in vielen Firmen nicht präzise festgelegt. Grundsätzl­iche Regelungen des Betriebsve­rfassungsg­esetzes zur Vergütung gelten auch deshalb als reformbedü­rftig. Nach Interpreta­tion der Staatsanwa­ltschaft wurde bei VW aber trotzdem gegen das Betriebsve­rfassungsg­esetz verstoßen – man habe bewusst eine unzutreffe­nde Vergleichs­gruppe für die Vergütung der Betriebsrä­te zugrundege­legt, sodass diese am Ende mehr Geld erhalten konnten.

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