Mittelschwaebische Nachrichten
Anklage gegen VW-Manager
Betriebsräte bekamen zu üppige Gehälter
Braunschweig Die Unternehmensführung und der Betriebsrat sind bei VW traditionell eng verbandelt. Im Fall der Bezahlung hoher Belegschaftsvertreter nach Auffassung von Strafverfolgern zu eng. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat am Dienstag drei ehemalige und einen aktuellen Manager des Autoherstellers angeklagt. Der Vorwurf: Untreue, auch in besonders schwerer Form, im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Gewährung von überhöhten Gehältern und Boni. Im Einzelnen geht es um zwei frühere Vorstandsmitglieder sowie eine ehemalige und eine amtierende leitende Führungskraft.
Das Thema beschäftigt den Konzern und die niedersächsische Justiz bereits seit 2016. Jetzt entschlossen sich die Staatsanwälte zur Anklage. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, als Personalvorstände oder Personalchefs zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehreren Betriebsratsmitgliedern überhöhte Gehälter und Boni gewährt zu haben. Hierdurch entstand dem Konzern ein hoher Schaden – etwas mehr als fünf Millionen Euro. Die „ungerechtfertigte
VW weist eine Mitverantwortung zurück
Vergütung“an den amtierenden Betriebsratschef Bernd Osterloh soll sich allein auf 3,125 Millionen Euro belaufen haben.
VW weist eine Mitverantwortung zurück. Man halte an der Auffassung fest, dass bei der Vergütung einzelner Betriebsratsmitglieder „kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“festgestellt werden könne, betonte ein Sprecher. Die Anklage richte sich zudem nicht gegen Volkswagen, sondern gegen Einzelpersonen. Gegen Osterloh laufen gesonderte Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue. In seinem Fall wurden die Untersuchungen aber vom Hauptverfahren gegen die vier Manager abgetrennt – es geht zudem nicht um einen möglichen eigenen Vorteil.
Übertarifliche Bezüge von hohen Betriebsratsmitgliedern sind in vielen Firmen nicht präzise festgelegt. Grundsätzliche Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Vergütung gelten auch deshalb als reformbedürftig. Nach Interpretation der Staatsanwaltschaft wurde bei VW aber trotzdem gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen – man habe bewusst eine unzutreffende Vergleichsgruppe für die Vergütung der Betriebsräte zugrundegelegt, sodass diese am Ende mehr Geld erhalten konnten.