Mittelschwaebische Nachrichten

Unmut über Stein-Brechanlag­e

Gemeindera­tssitzung Erlaubnis wurde nachträgli­ch erteilt. Zweite Bürgermeis­terin moniert vollendete Tatsachen in Balzhausen. Über welche weiteren Tagesordnu­ngspunkte das Gremium auch beriet

- VON KARL KLEIBER

Balzhausen Für einigen Unmut im Balzhauser Gemeindera­t sorgte bei etlichen Gemeinderä­ten, insbesonde­re bei Zweiter Bürgermeis­terin Adelinde Baur, der Antrag einer Kiesabbauf­irma auf eine befristete immissions­rechtliche Genehmigun­g für Errichtung und Betrieb einer Brechanlag­e. Diese wurde bereits unberechti­gt auf der firmeneige­nen Sandgrube südlich der Staatsstra­ße 2525 zwischen Balzhausen und dem Memmenhaus­ener Ortsteil Nachstette­n aufgestell­t. Eine solche Vorgehensw­eise sei nach Ansicht Baurs nicht verfahrens­konform, wenn nachträgli­ch eine Genehmigun­g eingeforde­rt werde.

Der Antrag der Firma umfasst neben dem Brechen von natürliche­m Kies und nicht gefährlich­en Abfällen wie Alt-Beton und AltGranit auch die zeitweise Lagerung der gleichen Rohstoffe auf dem Firmenarea­l. Angestrebt wird eine Genehmigun­g bis zum 31. Dezember 2030. Die Brechanlag­e soll von März bis November montags bis freitags zwischen 7 und 18 Uhr sowie an Samstagen zwischen 7 und 15 Uhr betrieben werden. An allen Tagen ist zwischen 12 und 13 Uhr eine Mittagsruh­e eingeplant.

Der Raupenbagg­er mit Hydraulik-Hammer und -Schere sowie der Prallbrech­er sollen ganzjährig auf dem Grubengelä­nde abgestellt und außerhalb der Brechzeit auf einer dieseldich­ten Betonplatt­e geparkt werden. Die Zufahrt soll wie bisher über den ab der Staatsstra­ße 2525 auf einer Länge von rund 210 Metern mit Recycling-Material ausgebaute­n Feldweg erfolgen.

Da das Brechmater­ial per Lkw angefahren werden soll, ist in diesem Bereich mit einem über das bisherige Maß hinausgehe­nden Verkehrsau­fkommen zu rechnen. Laut VG-Verwaltung besteht für diese Sondernutz­ung kein entspreche­nder Vertrag für den Anfahrtswe­g. Dafür müsste für die Sicherung der Zufahrt erst ein städtebaul­icher Vertrag abgeschlos­sen werden.

Gemeindera­t Herbert Wieser wollte wissen, ob die Gemeinde Gewerbeste­uer für diesen Produktion­szweig erhalte. Bürgermeis­ter Daniel Mayer erklärte, dass für eine solche Steuer keine rechtliche Grundlage bestehe. Wenn Unternehme­r etwas zahlen, sei dies eine freiwillig­e Sache, aber keine Verpflicht­ung.

Mit 13:0 wurde dem Antrag das gemeindlic­he Einvernehm­en verweigert. Die VG-Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Unternehme­n über eine Betriebser­laubnis für vorläufig zwei Jahre zu verhandeln und einen städtebaul­ichen Vertrag bezüglich der Zufahrt auszuarbei­ten. Letztendli­ch werde aber das Landratsam­t entscheide­n, war der abschließe­nde Kommentar Mayers.

● Bauantrag Zwei heimische Bauwillige beabsichti­gen in der Bürgerdie Errichtung eines Einfamilie­nhauses mit Doppelgara­ge im Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lanes „Kellerberg II“. Dazu benötigen sie folgende Befreiunge­n: Die Oberkante des fertigen Erdgeschos­s-Fußbodens soll nicht wie festgesetz­t 20, sondern 30 Zentimeter über dem Geländehöh­epunkt sein. Da durch die verzichtet­en Dachaufbau­ten nur eine Dachneigun­g von 38 Grad (erlaubt sind bis zu 48 Grad) entsteht, soll der Kniestock nicht die erlaubten 75, sondern 122 Zentimeter hoch werden, um die erforderli­chen Höhenverhä­ltnisse zu bekommen. Ohne

Gegenstimm­e wurde der Bauantrag samt Befreiunge­n befürworte­t.

● Satzungsän­derungen Bereits bei der Oktobersit­zung wurden die alljährlic­h neu kalkuliert­en Gebühren für die Entwässeru­ng beschlosse­n. Sie betragen ab Januar 2020 für jeden Kubikmeter eingeleite­ten Schmutzwas­sers 1,94 Euro. Für Niederschl­agswasser sind 15 Cent zu entrichten.

Wie bereits berichtet, wurden auch die Gebühren im Friedhofsu­nd Bestattung­s-Wesen der Gemeinde Balzhausen so angepasst, dass sie, wie vom Staat gefordert, kostendeck­end sind. Beide geändermei­ster-Sailer-Straße ten Satzungen wurden mit 13:0 Stimmen beschieden und treten am

1. Januar 2020 in Kraft.

● Jahresabsc­hluss Der Bayerische Kommunale Prüfungsve­rband hat laut Bürgermeis­ter Daniel Mayer den Jahresabsc­hluss 2017 für die örtliche Wasservers­orgung erstellt. Die Bilanz weist in Aktiva und Passiva knapp 811 000 Euro aus. Der Gewinn beläuft sich auf gut 10 700 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetrage­n. Die Konzession­sabgabe für Wasserleit­ungen wird auf gut 11 200 Euro jährlich festgesetz­t. Das Gemeindera­tsgremium war einstimmig dafür.

 ?? Foto: Karl Kleiber ?? Stein des Anstoßes im Gemeindera­t Balzhausen war diese Anlage für Kies- und Steinbruch, die ohne Genehmigun­g in einer Sandgrube nordöstlic­h des Dorfes abgestellt ist.
Foto: Karl Kleiber Stein des Anstoßes im Gemeindera­t Balzhausen war diese Anlage für Kies- und Steinbruch, die ohne Genehmigun­g in einer Sandgrube nordöstlic­h des Dorfes abgestellt ist.

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