Mittelschwaebische Nachrichten

AfD klagt gegen Artenschut­z

Volksbegeh­ren und Begleitges­etz seien verfassung­sfeindlich

- VON ULI BACHMEIER

München Die AfD-Fraktion im Landtag zieht gegen das erfolgreic­he Bienen-Volksbegeh­ren mitsamt Begleitges­etzen zum Artenschut­z vor den Verfassung­sgerichtsh­of. Die Gesetzgebu­ng, so sagte der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der AfD, Christoph Maier, sei aus Sicht seiner Partei „klar verfassung­sfeindlich“. Die Regierungs­parteien CSU und Freie Wähler hätten das Volksbegeh­ren nur zum Schein angenommen und dann durch weitere Gesetze gleich wieder abgemilder­t. Das sei „rein wahltaktis­ches und politische­s Kalkül“. AfD-Fraktionsc­hefin Katrin Ebner-Steiner nannte das Zustandeko­mmen der Gesetze einen juristisch­en Skandal.

Die Klage, die am Donnerstag im Landtag vorgestell­t wurde, richtet sich gleich gegen neun Institutio­nen beziehungs­weise Personen: Staatsregi­erung, Innenminis­terium, Landtag, Ministerpr­äsident Markus Söder, Staatskanz­lei, die Initiatore­n des Volksbegeh­rens von der ÖDP, CSU-Landtagsfr­aktion, Landtagsfr­aktion der Freien Wähler und Landtagspr­äsidentin Ilse Aigner. Ihnen allen wirft die AfD einen „schwerwieg­enden Verfassung­sbruch“vor. Fraktionsc­hefin EbnerStein­er sagte: „Die Kartellpar­teien haben einmal wieder mehr bewiesen, dass sie das demokratis­che System,

Für den Umweltmini­ster ist es ein „populistis­cher Angriff“

den bayerische­n Rechtsstaa­t und das wichtige demokratis­che Herzstück der Volksgeset­zgebung beseitigen wollen.“

Die AfD begründet ihre Klage mit einer ganzen Serie angebliche­r Verstöße gegen europäisch­es, deutsches und bayerische­s Recht, mit formellen Fehlern bei der Zulassung und mit einer unzulässig­en Vermischun­g des „medial inszeniert­en“und „linksgrüne­n“Volksbegeh­rens mit den später beschlosse­nen Gesetzen. Für einen verfassung­skonformen Ablauf hätte nach Ansicht der Fraktion am Ende zwingend ein Volksentsc­heid über das Gesetzespa­ket stehen müssen, da die Inhalte nicht mehr zu 100 Prozent denen des Volksbegeh­rens entsproche­n hätten.

Maier sprach von einer „Artenschut­zund Klima-Hysterie“, in der die Gesetze zustande gekommen seien. Er verwies zudem auf das Eigentumsr­echt der „freien Bauern“im Land, das durch die Gesetzgebu­ng beeinträch­tigt werde: „Letztendli­ch geht es uns darum, dass der Landwirt auf seinem Grund und Boden weitestgeh­end das machen darf, was er möchte.“Ebner-Steiner bestätigte, die AfD erfahre hier viel Zuspruch von den Bauern. Ihr CoFraktion­schef Ingo Hahn sagte: „Wir haben es hier meiner Meinung nach mit einer Bevormundu­ngspolitik zu tun, bei dem nicht der Wille des Volkes beachtet wurde.“

Bayerns Umweltmini­ster Thorsten Glauber (Freie Wähler) kündigte an, die Gesetze mit allen Mitteln verteidige­n zu wollen. „Wir kämpfen für das Volksbegeh­ren Plus auch vor Gericht“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Klagedrohu­ng sei ein „populistis­cher Angriff auf den Artenschut­z in Bayern. AfD und Artenschut­z schließen sich aus“. Die AfD, so Glauber, wolle spalten, wo die Staatsregi­erung versöhne.

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