Mittelschwaebische Nachrichten

Das steht im Klimapaket der Großen Koalition

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● Heizen und Verkehr Ab 2021 müssen Unternehme­n, die Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas in Verkehr bringen, Verschmutz­ungsrechte nachweisen für die Menge Treibhausg­ase, die daraus entsteht. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoff­e verteuern, damit Bürger und Industrie klimafreun­dliche Technologi­en kaufen und entwickeln. 2021 kostet das die wohl mehr als 4000 betroffene­n Unternehme­n erst mal nur 10 Euro pro Tonne CO2, der Preis steigt bis 2025 nach und nach auf 35 Euro. Das würde bedeuten, dass Diesel und Heizöl um 11 Cent pro Liter teurer würden, Benzin um knapp 10 Cent.

● Fliegen Die Steuern auf Flugticket­s steigen zum April 2020. Die Luftverkeh­rsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden – 18 Euro mehr. Airlines schlagen diese Steuer wohl auf die Flugpreise auf.

● Pendler Um auszugleic­hen, dass Diesel und Benzin über den CO2-Preis teurer werden, steigt die Pendlerpau­schale für längere Strecken für fünf Jahre. Vom 21. Kilometer an dürfen Pendler statt 30 dann 35 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag von den zu versteuern­den Einkünften abziehen – für die einfache Entfernung.

● Gebäudesan­ierung Wer in seiner Eigentumsw­ohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiespa­ren einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden.

● Windkraft Über die Möglichkei­t, mehr Grundsteue­r zu verlangen, sollen Gemeinden stärker von Windkrafta­nlagen profitiere­n. Zuletzt hatte es Aufregung über Regierungs­pläne gegeben, den Mindestabs­tand von Windrädern zur Wohnbebauu­ng auf 1000 Meter zu begrenzen. Die Umweltmini­ster der Länder halten das für „ein falsches Signal“.

● Klimaschut­zgesetz Darin wird für die einzelnen Bereiche wie Verkehr, Landwirtsc­haft oder Gebäude festgelegt, wie viel CO2 sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Wenn ein Bereich die Vorgaben reißt, muss der zuständige Minister ein Sofortprog­ramm vorlegen.“(dpa, AZ)

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