Mittelschwaebische Nachrichten
Burka-Verbot: Kein Fall in zwei Jahren
Magere Bilanz des bayerischen Gesetzes
München Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des bayerischen „Burka-Verbots“weiß das Innenministerium von keinem einzigen Fall, in dem die Regelung je angewendet wurde. „Verstöße dagegen sind nicht bekannt geworden“, teilte Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) auf eine entsprechende Anfrage der Grünen mit. Auch würden keine Statistiken zu dieser Frage erhoben.
Mit dem im Sommer 2017 mit CSU-Mehrheit verabschiedeten Gesetz wurde Frauen im Öffentlichen Dienst, an Hochschulen sowie an Schulen und Bildungseinrichtungen eine Vollverschleierung verboten. Darüber hinaus bekam die Polizei durch das Gesetz die Möglichkeit, zur Identitätsfeststellung das Entfernen gesichtsverhüllender Kleidung anzuordnen. Auch für „Vergnügungsveranstaltungen und für anderweitige Menschenansammlungen“sieht das Gesetz die Möglichkeit eines Verhüllungsverbotes vor. Untersagt wurde vollverschleierten Frauen zudem die Teilnahme an Wahlen.
„Ich habe schon erwartet, dass das Gesetz keine Wirkung zeigen wird, da es die verbotenen Fälle eigentlich gar nicht gibt“, kommentierte der Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl. Dass die Staatsregierung allerdings gar nichts über die Wirkung ihrer eigenen Regelung wissen wolle, „das verwundert dann doch“. Der CSU sei es nie um eine echte Problemlösung gegangen: „Es war lediglich ein Gesetz zu Wahlkampfzwecken.“Mitauslöser für das Gesetz war der Fall einer Muslimin, die sich 2016 vor dem Münchner Landgericht weigerte, als Zeugin ihre Vollverschleierung abzulegen.