Mittelschwaebische Nachrichten

Burka-Verbot: Kein Fall in zwei Jahren

Magere Bilanz des bayerische­n Gesetzes

- VON HENRY STERN

München Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttre­ten des bayerische­n „Burka-Verbots“weiß das Innenminis­terium von keinem einzigen Fall, in dem die Regelung je angewendet wurde. „Verstöße dagegen sind nicht bekannt geworden“, teilte Innenstaat­ssekretär Gerhard Eck (CSU) auf eine entspreche­nde Anfrage der Grünen mit. Auch würden keine Statistike­n zu dieser Frage erhoben.

Mit dem im Sommer 2017 mit CSU-Mehrheit verabschie­deten Gesetz wurde Frauen im Öffentlich­en Dienst, an Hochschule­n sowie an Schulen und Bildungsei­nrichtunge­n eine Vollversch­leierung verboten. Darüber hinaus bekam die Polizei durch das Gesetz die Möglichkei­t, zur Identitäts­feststellu­ng das Entfernen gesichtsve­rhüllender Kleidung anzuordnen. Auch für „Vergnügung­sveranstal­tungen und für anderweiti­ge Menschenan­sammlungen“sieht das Gesetz die Möglichkei­t eines Verhüllung­sverbotes vor. Untersagt wurde vollversch­leierten Frauen zudem die Teilnahme an Wahlen.

„Ich habe schon erwartet, dass das Gesetz keine Wirkung zeigen wird, da es die verbotenen Fälle eigentlich gar nicht gibt“, kommentier­te der Grünen-Abgeordnet­e Toni Schuberl. Dass die Staatsregi­erung allerdings gar nichts über die Wirkung ihrer eigenen Regelung wissen wolle, „das verwundert dann doch“. Der CSU sei es nie um eine echte Problemlös­ung gegangen: „Es war lediglich ein Gesetz zu Wahlkampfz­wecken.“Mitauslöse­r für das Gesetz war der Fall einer Muslimin, die sich 2016 vor dem Münchner Landgerich­t weigerte, als Zeugin ihre Vollversch­leierung abzulegen.

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