Mittelschwaebische Nachrichten
Juristischer Schlagabtausch um millionenteuren Reiterhof geht weiter
Berufungsprozess Angeklagte hatten sich beim Immobilien-Verkauf strafbarer Mittel bedient. Den Freispruch akzeptiert die Staatsanwaltschaft nicht und fordert Freiheitsstrafen
Memmingen/Günzburg Zwei Angeklagte, vier Anwälte, Zeugen mit Erinnerungslücken und eine Strafkammer, die den Prozess am liebsten beenden möchte: Zutaten eines Berufungsverfahrens am Memminger Landgericht gegen einen 59-jährigen Ex-Anwalt und einen 42-jährigen Unternehmer. Beide sollen sich beim Verkauf eines 2,5 Millionen Euro teuren Reiterhofs strafbarer Mittel bedient haben. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Freispruch der Angeklagten beim Amtsgericht Günzburg nicht einverstanden und hält den Schuldnachweis für möglich. Es geht um teils beträchtliche Freiheitsstrafen.
Anlass der Neuauflage des Verfahrens sind die Vorgänge um die Immobilie in einem Dorf im nördlichen Landkreis Unterallgäu. Der Reiterhof sollte 2015 für 2,5 Millionen Euro an ein Ehepaar aus BadenWürttemberg verkauft werden. Das Geschäft platzte, weil eine dubiose Finanzierung über das Emirat Dubai nicht klappte. Die Vermittlung hatte eine Maklerin aus Regensburg übernommen, die vom angeklagten Reiterhof-Besitzer knapp 48000 Euro Provision verlangte. Die wollte der 59-Jährige jedoch nicht zahlen. In einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Memmingen hatte der mitangeklagte Unternehmer aus dem Unterallgäu aber die angebliche Finanzierungszusage der Maklerin bestätigt, die er bei einer Autofahrt mitgehört haben wollte. Außerdem habe er bei den Käufern des Reiterhofs einen schriftlichen Rücktritt vom Kaufvertrag eingeworfen. Dann überwarf sich der 42-Jährige aber mit dem früheren Anwalt, mit dem er einige Jahre freundschaftlich verbunden war und zeigte den Partner und sich selbst wegen einer Falschaussage an.
Im Berufungsverfahren kam nun heraus, dass dem Immobilienbesitzer, der früher im südlichen Landkreis Günzburg eine Kanzlei hatte, die anwaltliche Zulassung entzogen worden ist. Als Beruf gab er nun eine Tätigkeit als Geschäftsführer im baden-württembergischen AlbDonau-Kreis an.
Mehrere Zeugen sollten die Vorgänge um den Immobilienverkauf erhellen. Aber wegen mancher Erinnerungslücken blieb die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortung der Angeklagten weiter offen. Die Regensburger Immobilienmaklerin wusste über die Verkaufsverhandlungen vor vier Jahren so wenig, dass Jürgen Hasler als Vorsitzender Richter der Dritten Strafkammer sie als „schlechte Zeugin“ einstufte, weil sie sich trotz des beachtlichen Volumens des Kaufvertrages und der außergewöhnlichen Vertragskonstellationen daran kaum noch erinnerte. Erstaunlich war, dass nicht einmal ein schriftlicher Maklervertrag erfolgte, sondern lediglich die Provision festgehalten wurde. Weil sich die Finanzierung des Kaufs schon über zwei Jahre hingezogen hatte, drohte offenbar die Zwangsversteigerung des Anwesens. Zunächst hatte der Angeklagte den Käufern selbst bei der Finanzierung helfen wollen, als die erste über eine schweizerische Agentur scheiterte. Das Ehepaar flog sogar nach Dubai und schoss laut ihrer Aussage 27000 Euro für den Kredit vor, ohne dass es zur Auszahlung kam. Der Kaufvertrag sei dann kurzfristig gekündigt worden, weil der Besitzer schon neue Interessenten hatte. Die schriftliche Rücktrittserklärung, vom mitangeklagten Unternehmer angeblich bei den Empfängern eingeworfen, war nie angekommen.
Die beiden Anwälte des Unternehmers, Detlev Kröger (Illertissen) und Werner Hamm (Memmingen) bekräftigten mehrfach, dass die Anklage gegen ihren Mandanten auf schwachen Füßen stehe. Zwischen den beteiligten Parteien, der Immobilienmaklerin und den verhinderten Käufern, war es in den vergangenen Monaten mehrfach zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen gekommen. Der Ex-Anwalt, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt, hatte dem Unternehmer Forderungen für Anwaltskosten in Höhe von 100000 Euro gestellt. Der Unternehmer wollte vom früheren Partner – sie waren einst sogar zusammen in Urlaub gefahren – 50000 Euro aus einem Treuhandgeschäft. Die beiden Parteien haben sich mittlerweile geeinigt.
Nicht geeinigt haben sich im Berufungsprozess Strafkammer und Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Schroth. Richter Hasler hatte nach einer Beratungspause angedeutet, dass „wohl keine Verurteilung“nach dem bisherigen Verhandlungsverlauf zu erwarten sei. Er empfahl dem Anklagevertreter die Berufung zurückzunehmen. Da wollte der Oberstaatsanwalt aber nicht mitziehen, weil er wohl nach wie vor von der Schuld der Angeklagten überzeugt ist. Im ersten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft für den Unternehmer ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, für den ExAnwalt sogar drei Jahre und vier Monate mit vierjährigem Berufsverbot. Mit der Aussage weiterer Zeugen wird der Prozess am Donnerstag, 28. November fortgesetzt.