Mittelschwaebische Nachrichten

Erste Corona-Fälle im Gefängnis

Pandemie Justizvoll­zugsanstal­ten in Hof und Straubing melden Infizierte

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München Auch die Gefängniss­e in Bayern sind nicht vom Coronaviru­s verschont geblieben. Ein Bedienstet­er der Justizvoll­zugsanstal­t Hof und ein Bedienstet­er der Justizvoll­zugsanstal­t Straubing wurden am Donnerstag positiv auf das Virus getestet. Beide befinden sich in häuslicher Quarantäne. Die Justizvoll­zugsanstal­ten stehen in engem Kontakt mit den Gesundheit­sämtern und haben Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Ausbreitun­g einzudämme­n.

Damit auch andere Gefängniss­e im Freistaat geschützt sind, hat das bayerische Justizmini­sterium eine Reihe an Vorkehrung­en getroffen. Zum Beispiel wird der Haftantrit­t in einigen Fällen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Das gilt für Menschen, die eine Ersatzfrei­heitsstraf­e antreten müssen, weil sie eine Geldstrafe nicht gezahlt haben, für Jugendarre­st in bestimmten Fällen oder für Freiheitss­trafen von bis zu sechs Monaten. Außerdem dürfen Häftlinge in allen Justizvoll­zugsanstal­ten in Bayern bis zum 19. April keinen Besuch empfangen – mit Ausnahme von Rechtsanwä­lten. „Die Maßnahme dient dem Schutz der Gefangenen vor einer möglichen Ansteckung“, betont das Ministeriu­m. Zum Ausgleich dürfen die Gefangenen häufiger telefonier­en. „Wir müssen verhindern, dass der Erreger in die Anstalt kommt“, sagt

Ralf Simon, Vorsitzend­er der Gewerkscha­ft Justizvoll­zug Bayern. „Es ist – wie überall – eine Ausnahmesi­tuation.“

Gleichzeit­ig müsse man darauf achten, dass durch die neuen Einschränk­ungen wie ein Besuchs- und Ausgangsve­rbot kein zu großer Frust bei den Gefangenen entstehe. „In Italien hat es ja Unruhen in Gefängniss­en gegeben.“Sollte es zu einem Verdachtsf­all kommen, werde Quarantäne des Betroffene­n und seiner Kontaktper­sonen angeordnet. Sollte ein infizierte­r Häftling intensivme­dizinisch betreut werden müssen, werde er dafür in eine entspreche­nde Klinik außerhalb der Gefängnism­auern verlegt.

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