Mittelschwaebische Nachrichten
Erste Corona-Fälle im Gefängnis
Pandemie Justizvollzugsanstalten in Hof und Straubing melden Infizierte
München Auch die Gefängnisse in Bayern sind nicht vom Coronavirus verschont geblieben. Ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Hof und ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Straubing wurden am Donnerstag positiv auf das Virus getestet. Beide befinden sich in häuslicher Quarantäne. Die Justizvollzugsanstalten stehen in engem Kontakt mit den Gesundheitsämtern und haben Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Ausbreitung einzudämmen.
Damit auch andere Gefängnisse im Freistaat geschützt sind, hat das bayerische Justizministerium eine Reihe an Vorkehrungen getroffen. Zum Beispiel wird der Haftantritt in einigen Fällen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Das gilt für Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, weil sie eine Geldstrafe nicht gezahlt haben, für Jugendarrest in bestimmten Fällen oder für Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten. Außerdem dürfen Häftlinge in allen Justizvollzugsanstalten in Bayern bis zum 19. April keinen Besuch empfangen – mit Ausnahme von Rechtsanwälten. „Die Maßnahme dient dem Schutz der Gefangenen vor einer möglichen Ansteckung“, betont das Ministerium. Zum Ausgleich dürfen die Gefangenen häufiger telefonieren. „Wir müssen verhindern, dass der Erreger in die Anstalt kommt“, sagt
Ralf Simon, Vorsitzender der Gewerkschaft Justizvollzug Bayern. „Es ist – wie überall – eine Ausnahmesituation.“
Gleichzeitig müsse man darauf achten, dass durch die neuen Einschränkungen wie ein Besuchs- und Ausgangsverbot kein zu großer Frust bei den Gefangenen entstehe. „In Italien hat es ja Unruhen in Gefängnissen gegeben.“Sollte es zu einem Verdachtsfall kommen, werde Quarantäne des Betroffenen und seiner Kontaktpersonen angeordnet. Sollte ein infizierter Häftling intensivmedizinisch betreut werden müssen, werde er dafür in eine entsprechende Klinik außerhalb der Gefängnismauern verlegt.