Mittelschwaebische Nachrichten
Münchner Anwalt klagt gegen Gottesdienst-Verbot
Wenige Tage vor Ostern verlangt ein Münchner Anwalt per Eilantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung für religiöse Zusammenkünfte inmitten der Coronakrise. „Das absolute Verbot verletzt mich in meiner Religionsfreiheit. Ähnlich den Regelungen zu lebensnotwendigen Dienstleistungsbetrieben wäre eine Erlaubnis mit strengen seuchenhygienischen Auflagen das mildere Mittel gewesen“, sagte der Anwalt am Freitag. Er klage nicht nur als Katholik, sondern auch für andere Christen und Glaubensgemeinschaften, die derzeit den gleichen Einschränkungen unterworfen seien. Eine Sprecherin des Gerichtshofes bestätigte den Eingang der Klage am Freitag. Bis zum Gründonnerstag soll eine Entscheidung vorliegen.
Augsburg Die amtliche Anweisung ist eindeutig: Die Pfarrgemeinden im Bistum Augsburg mögen „dringend“darauf verzichten, in der Coronakrise Palmbuschen oder Osterkerzen an die Gläubigen zu verteilen. So verständlich der Wunsch sei, auf diese Weise Nähe zu den Gläubigen zu zeigen, könne dabei das Virus gerade auch an Risikogruppen übertragen werden, schrieb der ständige Vertreter des Diözesanadministrators, Harald Heinrich, jüngst an die Pfarrer und Klöster.
Muss also dieses Jahr die Heilige Woche von Palmsonntag bis Ostern ganz ohne Symbole und Riten gefeiert werden? Keineswegs. In den Familien ist manches möglich, was in den Kirchen derzeit nicht geht. Für die Palmbuschen finden sich überall am Wegesrand grünende Zweige, dazu noch etwas Draht oder Schnur und vielleicht noch bunte Bänder – fertig sind die Buschen, die an den Einzug von Jesus in Jerusalem erinnern.