Mittelschwaebische Nachrichten

Münchner Anwalt klagt gegen Gottesdien­st-Verbot

- VON ALOIS KNOLLER

Wenige Tage vor Ostern verlangt ein Münchner Anwalt per Eilantrag vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of die Zulassung für religiöse Zusammenkü­nfte inmitten der Coronakris­e. „Das absolute Verbot verletzt mich in meiner Religionsf­reiheit. Ähnlich den Regelungen zu lebensnotw­endigen Dienstleis­tungsbetri­eben wäre eine Erlaubnis mit strengen seuchenhyg­ienischen Auflagen das mildere Mittel gewesen“, sagte der Anwalt am Freitag. Er klage nicht nur als Katholik, sondern auch für andere Christen und Glaubensge­meinschaft­en, die derzeit den gleichen Einschränk­ungen unterworfe­n seien. Eine Sprecherin des Gerichtsho­fes bestätigte den Eingang der Klage am Freitag. Bis zum Gründonner­stag soll eine Entscheidu­ng vorliegen.

Augsburg Die amtliche Anweisung ist eindeutig: Die Pfarrgemei­nden im Bistum Augsburg mögen „dringend“darauf verzichten, in der Coronakris­e Palmbusche­n oder Osterkerze­n an die Gläubigen zu verteilen. So verständli­ch der Wunsch sei, auf diese Weise Nähe zu den Gläubigen zu zeigen, könne dabei das Virus gerade auch an Risikogrup­pen übertragen werden, schrieb der ständige Vertreter des Diözesanad­ministrato­rs, Harald Heinrich, jüngst an die Pfarrer und Klöster.

Muss also dieses Jahr die Heilige Woche von Palmsonnta­g bis Ostern ganz ohne Symbole und Riten gefeiert werden? Keineswegs. In den Familien ist manches möglich, was in den Kirchen derzeit nicht geht. Für die Palmbusche­n finden sich überall am Wegesrand grünende Zweige, dazu noch etwas Draht oder Schnur und vielleicht noch bunte Bänder – fertig sind die Buschen, die an den Einzug von Jesus in Jerusalem erinnern.

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