Mittelschwaebische Nachrichten
Straßenausbau: Anlieger müssen nicht zahlen
Verzicht Marktgemeinderat Ziemetshausen will keine Straßen „endgültig herstellen“, um kassieren zu können
Ziemetshausen Im Jahr 2018 wurden in Bayern die sogenannten Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Demnach könnten die Kommunen für Straßen, deren Herstellung vor dem 31. März 1996 begonnen, aber bis heute noch nicht vollständig abgeschlossen wurde, für eine endgültige Fertigstellung bis zum 1. April 2021 noch Erschließungsbeiträge abrechnen. Solche Straßen gibt es im Bereich der Marktgemeinde Ziemetshausen vereinzelt, die besitzen allerdings seit vielen Jahren Erschließungsfunktion. Aber weder Anlieger noch Verwaltung sehen einen dringenden Bedarf an einem weiteren schlussendlich endgültigen Ausbau. Zudem sind Kommunen nicht verpflichtet, bei noch nicht erstmalig hergestellten Straßen Baumaßnahmen durchzuführen, nur um eine Abrechnung nach dem Erschließungsbeitragsrecht zu ermöglichen.
Allerdings wurden von den Anliegern am Ort bisher auch keine Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag erhoben. So haben die Marktgemeinderäte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses jetzt einstimmig beschlossen, dass keine Straße nur deshalb bis 1. April 2021 endgültig hergestellt wird, um Kosten, die vor dem
31. März 1996 entstanden sind, noch nach dem Erschließungsbeitragsrecht abrechnen zu können. In Zukunft sollen notwendige Maßnahmen vermehrt über städtebauliche Verträge mit den Anliegern durchgeführt werden.
● Bebauungsplan Straßenäcker Für eine mögliche Bebauung des Grundstücks zwischen den Firmenarealen von Automotive Geiger und Holzbau Aumann hat der Rat die zweite. Änderung des Bebauungsplanes „Straßenäcker“im beschleunigten Verfahren beschlossen. Der vom Planer dazu ausgearbeitete Entwurf wurde gebilligt und wird öffentlich ausgelegt, zur Anhörung geht der den Trägern öffentlicher Belange zu.
● Bebauungsplan Schönebach Süd Für den im Vorjahr bereits gefassten Auslegungs- und Billigungsbeschluss für Grundstücke im „Bebauungsplan Schönebach Süd“wurde ein zwischenzeitlich erstelltes schalltechnisches Gutachten in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Somit musste jetzt über einen neuen Auslegungs- und Billigungsbeschluss abgestimmt werden. Der Entwurf wird nunmehr öffentlich ausgelegt und das Anhörungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange in die Wege geleitet. Die
Verwaltung wird außerdem beauftragt, bezüglich Planungs- und Erschließungskosten mit dem Grundstückseigentümer einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen.
● Hochwasserschutz Über den Bauantrag zum Anbau eines Mutterkuhstalls an die bestehende Lagerund Maschinenhalle auf Grundstücken im Ortsteil Uttenhofen kann der Marktgemeinderat noch nicht befinden. Die zu bebauenden Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft mit besonderer ökologischer und landschaftsstruktureller Bedeutung ausgewiesen und liegen außerdem im FFH-Gebiet. Zudem befindet sich das Grundstück im Überschwemmungsgebiet eines sogenannten hundertjährigen Hochwassers (HQ 100) der Zusam, was sich beim Juni-Hochwasser 2002 als außerordentlich kritisch erwiesen hat. Nachdem in Uttenhofen immer wieder sehr kritische Stimmen hinsichtlich des Hochwasserschutzes im Oberlauf der Zusam erhoben werden, konnte eine Stellungnahme der Marktgemeinde zum Bauantrag derzeit nicht erfolgen, da zur Beurteilung weitere Unterlagen notwendig sind. Dazu muss eine konkrete Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes
beigebracht werden. So nimmt der Marktgemeinderat Ziemetshausen den Bauantrag zur Kenntnis und schlägt vor, dass der vor einer weiteren Beratung an das Wasserwirtschaftsamt zur Stellungnahme übersandt wird. Ebenso sollten vom Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde und Bauabteilung) Stellungnahmen zum geplanten Bauvorhaben und zur Beurteilung in Zusammenhang mit der in 2012 genehmigten Baumaßnahme für die Lager- und Maschinenhalle eingeholt werden.
● Abstandsflächen Im Bauantrag zum Neubau eines Carport mit Abstellraum in Ziemetshausen muss der Antragsteller Antrag auf Abstandsflächenübernahme stellen. Er ragt mit seinem Bauvorhaben in die der Marktgemeinde gehörenden Flächen des früheren Bahngleiskörpers hinein. Der Marktgemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis, stimmt der erforderlichen Abstandsflächenübernahme einhellig zu und leitet den Antrag zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
● Zweckverband Bereits im vergangenen Jahr hat der Markt Ziemetshausen die Gründung eines Zweckverbandes „Digitale Schulen im Landkreis Günzburg“befürwortet und seinen Beitritt von einer zu erarbeitenden Satzung abhängig gemacht. Die Satzung liegt nunmehr vor, wurde von den Räten einstimmig angenommen und der Beitritt zum Zweckverband so beschlossen. Pro Schüler müssen im Grundschulbereich 3,75 Euro/Monat und 3,81 Euro im Mittelschulbereich an den Verband abgeführt werden.
● Bebauungspläne Thannhausen und Fischach Von der Stadt Thannhausen liegt der Entwurf einer Änderung des Bebauungsplanes „Am Hannenberg“(südöstlicher Ortsrand) vor, die Marktgemeinde Fischach hat den Entwurf des Bebauungsplanes „Höflesweg“vorgelegt. Belange des Marktes Ziemetshausen sind bei der Planung beider Objekte nicht betroffen. So werden die Entwürfe lediglich zur Kenntnis genommen, Äußerungen und/oder Bedenken und Anregungen werden nicht abgegeben.
● Kommandanten Die Feuerwehr Schellenbach-Maria Vesperbild hat kürzlich ihre Kommandanten neu gewählt. Norbert Kienle als Kommandant und Roland Mutzel sowie Kristian Schreiber als seine Stellvertreter wurden von der Kreisbrandverwaltung anerkannt und konnten so jetzt vom Marktgemeinderat einstimmig bestätigt werden.