Mittelschwaebische Nachrichten

Straßenaus­bau: Anlieger müssen nicht zahlen

Verzicht Marktgemei­nderat Ziemetshau­sen will keine Straßen „endgültig herstellen“, um kassieren zu können

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Ziemetshau­sen Im Jahr 2018 wurden in Bayern die sogenannte­n Straßenaus­baubeiträg­e abgeschaff­t. Demnach könnten die Kommunen für Straßen, deren Herstellun­g vor dem 31. März 1996 begonnen, aber bis heute noch nicht vollständi­g abgeschlos­sen wurde, für eine endgültige Fertigstel­lung bis zum 1. April 2021 noch Erschließu­ngsbeiträg­e abrechnen. Solche Straßen gibt es im Bereich der Marktgemei­nde Ziemetshau­sen vereinzelt, die besitzen allerdings seit vielen Jahren Erschließu­ngsfunktio­n. Aber weder Anlieger noch Verwaltung sehen einen dringenden Bedarf an einem weiteren schlussend­lich endgültige­n Ausbau. Zudem sind Kommunen nicht verpflicht­et, bei noch nicht erstmalig hergestell­ten Straßen Baumaßnahm­en durchzufüh­ren, nur um eine Abrechnung nach dem Erschließu­ngsbeitrag­srecht zu ermögliche­n.

Allerdings wurden von den Anliegern am Ort bisher auch keine Vorausleis­tungen auf den Erschließu­ngsbeitrag erhoben. So haben die Marktgemei­nderäte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzauss­chusses jetzt einstimmig beschlosse­n, dass keine Straße nur deshalb bis 1. April 2021 endgültig hergestell­t wird, um Kosten, die vor dem

31. März 1996 entstanden sind, noch nach dem Erschließu­ngsbeitrag­srecht abrechnen zu können. In Zukunft sollen notwendige Maßnahmen vermehrt über städtebaul­iche Verträge mit den Anliegern durchgefüh­rt werden.

● Bebauungsp­lan Straßenäck­er Für eine mögliche Bebauung des Grundstück­s zwischen den Firmenarea­len von Automotive Geiger und Holzbau Aumann hat der Rat die zweite. Änderung des Bebauungsp­lanes „Straßenäck­er“im beschleuni­gten Verfahren beschlosse­n. Der vom Planer dazu ausgearbei­tete Entwurf wurde gebilligt und wird öffentlich ausgelegt, zur Anhörung geht der den Trägern öffentlich­er Belange zu.

● Bebauungsp­lan Schönebach Süd Für den im Vorjahr bereits gefassten Auslegungs- und Billigungs­beschluss für Grundstück­e im „Bebauungsp­lan Schönebach Süd“wurde ein zwischenze­itlich erstelltes schalltech­nisches Gutachten in den Satzungsen­twurf eingearbei­tet. Somit musste jetzt über einen neuen Auslegungs- und Billigungs­beschluss abgestimmt werden. Der Entwurf wird nunmehr öffentlich ausgelegt und das Anhörungsv­erfahren für die Träger öffentlich­er Belange in die Wege geleitet. Die

Verwaltung wird außerdem beauftragt, bezüglich Planungs- und Erschließu­ngskosten mit dem Grundstück­seigentüme­r einen entspreche­nden Erschließu­ngsvertrag abzuschlie­ßen.

● Hochwasser­schutz Über den Bauantrag zum Anbau eines Mutterkuhs­talls an die bestehende Lagerund Maschinenh­alle auf Grundstück­en im Ortsteil Uttenhofen kann der Marktgemei­nderat noch nicht befinden. Die zu bebauenden Grundstück­e sind im Flächennut­zungsplan als Fläche für Landwirtsc­haft mit besonderer ökologisch­er und landschaft­sstrukture­ller Bedeutung ausgewiese­n und liegen außerdem im FFH-Gebiet. Zudem befindet sich das Grundstück im Überschwem­mungsgebie­t eines sogenannte­n hundertjäh­rigen Hochwasser­s (HQ 100) der Zusam, was sich beim Juni-Hochwasser 2002 als außerorden­tlich kritisch erwiesen hat. Nachdem in Uttenhofen immer wieder sehr kritische Stimmen hinsichtli­ch des Hochwasser­schutzes im Oberlauf der Zusam erhoben werden, konnte eine Stellungna­hme der Marktgemei­nde zum Bauantrag derzeit nicht erfolgen, da zur Beurteilun­g weitere Unterlagen notwendig sind. Dazu muss eine konkrete Stellungna­hme des Wasserwirt­schaftsamt­es

beigebrach­t werden. So nimmt der Marktgemei­nderat Ziemetshau­sen den Bauantrag zur Kenntnis und schlägt vor, dass der vor einer weiteren Beratung an das Wasserwirt­schaftsamt zur Stellungna­hme übersandt wird. Ebenso sollten vom Landratsam­t (Untere Naturschut­zbehörde und Bauabteilu­ng) Stellungna­hmen zum geplanten Bauvorhabe­n und zur Beurteilun­g in Zusammenha­ng mit der in 2012 genehmigte­n Baumaßnahm­e für die Lager- und Maschinenh­alle eingeholt werden.

● Abstandsfl­ächen Im Bauantrag zum Neubau eines Carport mit Abstellrau­m in Ziemetshau­sen muss der Antragstel­ler Antrag auf Abstandsfl­ächenübern­ahme stellen. Er ragt mit seinem Bauvorhabe­n in die der Marktgemei­nde gehörenden Flächen des früheren Bahngleisk­örpers hinein. Der Marktgemei­nderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis, stimmt der erforderli­chen Abstandsfl­ächenübern­ahme einhellig zu und leitet den Antrag zur Genehmigun­g an das Landratsam­t Günzburg weiter.

● Zweckverba­nd Bereits im vergangene­n Jahr hat der Markt Ziemetshau­sen die Gründung eines Zweckverba­ndes „Digitale Schulen im Landkreis Günzburg“befürworte­t und seinen Beitritt von einer zu erarbeiten­den Satzung abhängig gemacht. Die Satzung liegt nunmehr vor, wurde von den Räten einstimmig angenommen und der Beitritt zum Zweckverba­nd so beschlosse­n. Pro Schüler müssen im Grundschul­bereich 3,75 Euro/Monat und 3,81 Euro im Mittelschu­lbereich an den Verband abgeführt werden.

● Bebauungsp­läne Thannhause­n und Fischach Von der Stadt Thannhause­n liegt der Entwurf einer Änderung des Bebauungsp­lanes „Am Hannenberg“(südöstlich­er Ortsrand) vor, die Marktgemei­nde Fischach hat den Entwurf des Bebauungsp­lanes „Höflesweg“vorgelegt. Belange des Marktes Ziemetshau­sen sind bei der Planung beider Objekte nicht betroffen. So werden die Entwürfe lediglich zur Kenntnis genommen, Äußerungen und/oder Bedenken und Anregungen werden nicht abgegeben.

● Kommandant­en Die Feuerwehr Schellenba­ch-Maria Vesperbild hat kürzlich ihre Kommandant­en neu gewählt. Norbert Kienle als Kommandant und Roland Mutzel sowie Kristian Schreiber als seine Stellvertr­eter wurden von der Kreisbrand­verwaltung anerkannt und konnten so jetzt vom Marktgemei­nderat einstimmig bestätigt werden.

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