Mittelschwaebische Nachrichten

Was ist an Badeseen erlaubt?

Schwimmen ja, picknicken nein: Die aktuellen Regeln

- VON DAGMAR HUB

Landkreis Den meisten Menschen dürften die Badeseen der Region noch zu kalt sein. Doch Schwimmen selbst ist in der Zeit der CoronaPand­emie im Freien erlaubt, während das Liegen auf der Decke oder ein Picknick auf der Liegewiese verboten sind, müssen doch in jedem Fall die Abstandsre­geln eingehalte­n werden. Und wo eine Decke ist, lägen schnell viele. Was darf man am Baggersee – und wie groß ist die Gefahr, sich mit Corona zu infizieren?

Nächtliche Treffen am Baggersee bei romantisch­em Mondlicht oder das leere Volleyball­feld zum Sport? Beides geht nicht. „Es ist ein Kampf gegen Windmühlen­flügel“, sagt Holger Stabik, Pressespre­cher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/ West: Treffen von Menschen an den Naherholun­gsseen der Region sind verboten, genauso der längere Aufenthalt. Die Polizei kontrollie­re mehrfach täglich, Anzeigen betreffen vor allem Jüngere. „Aber es sind Menschen aus allen Altersgrup­pen dabei, die gegen die Allgemeinv­erfügungen verstoßen.“

Sportliche Betätigung ist erlaubt

Spaziergän­ge und Radtouren zu den Seen dagegen sind mit Personen aus dem eigenen Haushalt erlaubt – auch wenn man natürlich darauf achten muss, niemandem zu nahe zu kommen. Und erlaubt ist auch sportliche Betätigung. Wie also ist es mit dem Bad im kühlen See? Kann man sich mit Corona infizieren, wenn man an einer Stelle schwimmt, an der kurz vorher vielleicht ein Mensch schwamm, der symptomlos mit Corona infiziert ist und von seiner Infektion nichts weiß?

Ansteckung­sgefahr äußerst gering

Martina Junk ist Pressespre­cherin beim Bayerische­n Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it. Sie sagt: Die Wahrschein­lichkeit einer Ansteckung mit Coronavire­n beim Schwimmen in natürliche­n Gewässern ist derzeit äußerst gering. Viren können zwar im Wasser für eine begrenzte Zeit aktiv bleiben, sie vermehren sich dort aber nicht. „Werden Viren in ein Gewässer eingetrage­n, nimmt die Konzentrat­ion potenziell infektiöse­r Virusparti­kel durch Verdünnung und Inaktivier­ung zum Beispiel durch die UV-Strahlung der Sonne ab“, sagt Junk. Das Schwimmen selbst sei also möglich, wenn man sich danach nicht am See hinlegt und sonnt.

Allerdings stellt das Umweltbund­esamt klar: Die geltenden Regeln zur Beschränku­ng von persönlich­en Kontakten erlauben derzeit keinen normalen Badebetrie­b an den Seen. Sollten die Einschränk­ungen gelockert werden, stellt sich wiederum die Frage nach der Einleitung von Viren ins Wasser über infizierte Badende. „Nach aktuellem Kenntnisst­and sind unter Berücksich­tigung der üblichen Management­maßnahmen in Badegewäss­ern keine relevanten Konzentrat­ionen an Sars-CoV-2 zu erwarten, die zu einer Infektion führen können“, teilt das Umweltbund­esamt mit. Das reine Schwimmen im See ist also möglich.

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Foto: Dagmar Hub Wer im See schwimmen will, darf das. Die Viren-Konzentrat­ion im Wasser ist laut Experten gering.

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