Mittelschwaebische Nachrichten
2:1 für die Aufstiegshoffnung
Handball Die Saison in Bayern wird abgebrochen. Trotzdem dürfen die Besten aufsteigen. Weil das nicht zwingend die Tabellenersten sein müssen, hofft der VfL Günzburg auf die 3. Liga
Günzburg Es liegt in der Natur des Mannschaftssports, dass er seine Wettbewerbe innerhalb zeitlich ausgedehnter Liga-Strukturen mit in der Regel festen Auf- und Abstiegsregelungen absolviert. Im Moment aber hat die Corona-Pandemie den Begriff „normale Zeiten“weltweit vom Spielfeld gegrätscht. Wie, wann und nach welchem Modus es nach der Zwangspause weiter geht, wird von Land zu Land, von Verband zu Verband und teilweise von Ligaebene zu Ligaebene unterschiedlich beantwortet. Im bayerischen Handball gibt es nun erste Klarheiten sowie in weiterhin offenen Fragen zumindest klare Indizien, wie die Zukunft dieses Sports aussehen wird. Mehr als vage erscheint inzwischen die Aussicht, dass der heimische Bayernligist VfL Günzburg in die 3. Liga aufsteigt – obwohl die Weinroten derzeit den zweiten Tabellenplatz belegen und lediglich der Meister aufstiegsberechtigt ist.
Fakt ist, dass das Präsidium des Bayerischen Handball-Verbands (BHV) schon weitreichende Beschlüsse für die unter seinem Dach wohnenden Spielebenen getroffen hat. Dazu zählen:
● Saisonende Nach den bereits zuvor für beendet erklärten Runden der Jugendlichen werden nun auch die Spielklassen der Männer und Frauen bis einschließlich Bayernliga final abgebrochen.
● Abstieg Es gibt keine sportlichen Absteiger. Ein freiwilliger Rückzug aus einer höheren Spielebene ist aber möglich (siehe Neues Jahr, neues Glück).
● Aufstieg Es wird Aufsteiger für die Spielrunden 2020/21 geben.
Mit der letztgenannten Entscheidung hat der BHV ausdrücklich offengelassen, nach welchen Kriterien eine Mannschaft aufsteigen darf. Die meisten anderen der insgesamt 22 deutschen Landesverbände haben sich da bereits festgelegt. An dieser Stelle kommt der VfL Günzburg ins Spiel, denn zwei der drei verwendeten Optionen, darunter das Mehrheitsmodell, würden die Weinroten von der vierten auf die dritte Spielebene hieven.
Konkret werden folgende Verfahren angewendet:
● Der Tabellenerste zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs steigt auf Der Ansatz scheint auf den ersten Blick in Ordnung, da ungefähr drei Viertel der Saison absolviert sind. Die Ungerechtigkeit beginnt bei der nur hypothetisch zu klärenden Frage, ob nicht ausgerechnet der Tabellenerste auf der Zielgerade noch einen Schwächeanfall erlitten hätte. In einigen Spielklassen ergibt sich als spezielles Zusatzproblem, dass hier eine ungerade Zahl von Mannschaften antreten. Beispiel Bayernliga: Da seit dem Rückzug der TG Heidingsfeld an jedem Spieltag ein Team pausiert, haben die Teilnehmer inzwischen unterschiedlich viele Begegnungen ausgetragen. Spitzenreiter HaSpo Bayreuth hat in 19 Partien 29:9 Punkte erreicht, der 18 Mal angetretene Zweite VfL Günzburg steht bei 28:8 Zählern. Da die Günzburger „schuldlos“an diesem Umstand sind, stellt sich aus Fairwird nessgründen die Frage, ob ein Pluspunkt mehr (Bayreuth) tatsächlich mehr „wert“ist als ein Minuspunkt weniger (Günzburg). Die sportliche Wertung ist hier allerdings eindeutig: Bayreuth dürfte als Tabellenführer in die 3. Liga aufsteigen.
● Der Tabellenerste nach der komplett absolvierten Halbserie (also der Herbstmeister) steigt auf Gerechtigkeit beansprucht dieses Modell allein nach dem Grundsatz, dass jedes Team genau einmal gegen jedes andere angetreten ist. Die Lösung käme auch dem VfL Günzburg gelegen, denn nach der Hinserie lagen die Weinroten punktgleich mit der TG Landshut an der Tabellenspitze. Da Günzburg den direkten Vergleich gewonnen hatte, würde die Mannschaft von Trainer Gábor Czakó aufsteigen.
● Die Mannschaft, die nach der Quotientenregel vorne liegt, steigt auf Diese Variante bevorzugen die meisten Landesverbände. Hier werden die erreichten Pluspunkte durch die Zahl der absolvierten Spiele geteilt mit dem Effekt, dass für Ranglisten mit einer ungeraden Starterzahl exakt deklariert werden kann, wie viele Punkte ein Team pro Partie geholt hat. Auch in diesem Modell hätte der VfL Günzburg gegenüber HaSpo Bayreuth die Nase vorn. So richtig überzeugend kommt die Sache dennoch nicht rüber. Schwer wiegt vor allem der Umstand, dass Günzburg zum Saisonfinale noch in Bayreuth anzutreten hätte.
In Sachen Aufstiegshoffnung steht es also 2:1 für den VfL Günzburg. Zum Zünglein an der Waage
in dieser Angelegenheit nun die Legislative des nationalen Handballsports, der Bundesrat. Er wird nach seiner Tagung am 20. April ein deutschlandweit einheitliches Modell für die Wertung der Spielzeit 2019/20 vorschlagen. Die Entscheidungshoheit der einzelnen Landesverbände sei davon nicht berührt, heißt es. Unausgesprochen bleibt dabei, dass ein derartiges Gremium und die von ihm formulierten Empfehlungen natürlich nur dann Sinn ergeben, wenn sich möglichst alle unteren Ebenen daran halten. Insofern könnte es sich als taktisches Geschick erweisen, dass Bayern bisher keine konkreten Beschlüsse zur Aufstiegsfrage formuliert hat. Man werde „die demokratisch getroffene Entscheidung im Sinne des Handballsports in Deutschland mittragen“, heißt es in einem Rundschreiben, das der BHV in dieser Woche an seine Vereine sendete.
Die Günzburger wollen den Dingen nicht vorgreifen; Spekulieren zählt ohnehin nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen von Abteilungsleiter Armin Spengler. Klar ist: Am 14. April um 6.30 Uhr morgens hat er gegenüber dem Verband das Aufstiegsinteresse für die 3. Liga gemeldet. Auch Bayreuth will nach oben, während Landshut bereits vor einer Woche kundgetan hatte, dass man das Aufstiegsrecht im Fall des Titelgewinns nicht wahrnehmen würde. Spengler stellte sich diese Frage nicht ernsthaft, denn: „Wir haben darauf hingearbeitet, die Mannschaft hätte das verdient und etwas anderes könnten wir den Jungs auch nicht antun.“