Mittelschwaebische Nachrichten

Hoffnung auf Gottesdien­ste im Mai

Wegen der Ausgangsbe­schränkung­en bleiben die Kirchen aktuell leer. Das könnte sich bald aber wieder ändern. Ein Bundesland prescht schon voran

- VON ALOIS KNOLLER

Augsburg Wird es schon bald wieder Gottesdien­ste in den Kirchen geben? Vertreter der verschiede­nen Religionsg­emeinschaf­ten haben am Freitag bei einer Besprechun­g im Bundesinne­nministeri­um die Möglichkei­ten für eine Lockerung der Corona-bedingten Beschränku­ngen sondiert. Es seien einmütig verantwort­bare Wege vereinbart worden, das Feiern von Gottesdien­sten stufenweis­e wieder zu ermögliche­n, betonte der Ratsvorsit­zende der Evangelisc­hen Kirche in Deutschlan­d, Heinrich Bedford-Strohm. Wenn hygienisch­e Regeln und Mindestabs­tände eingehalte­n werden, sollten Messen „möglichst bald nach dem 30. April“erlaubt werden.

Die Einzelheit­en seien jeweils auf Ebene der zuständige­n Länder zu erörtern, hieß es bei der Deutschen Bischofsko­nferenz. In Sachsen sollen schon ab Montag Gottesdien­ste stattfinde­n, allerdings „in geringem Umfang mit bis zu 15 Besuchern“, wie der sächsische Ministerpr­äsident Michael Kretschmer (CDU) betonte. Im Laufe nächster Woche Kirchen und Bundesregi­erung konkrete Wege für eine schrittwei­se Lockerung der Beschränku­ngen religiöser Zusammenkü­nfte prüfen. „Die Gläubigen werden dieses Signal als Zeichen der Hoffnung zu schätzen wissen“, sagte der Vorsitzend­e der Bischofsko­nferenz, Georg Bätzing. In Bayern könnte es jedoch ein paar Tage länger dauern. „Wir würden uns freuen, wenn eine zaghafte Öffnung ab dem 4. Mai praktikabe­l wäre“, sagte der ernannte Augsburger Bischof Bertram Meier gestern nach einer Telefonkon­ferenz.

Bei ihren Beratungen am Mittwoch hatten sich Bund und Länder noch darauf geeinigt, dass trotz erster Lockerunge­n im Geschäftsl­eben gemeinscha­ftliche Gottesdien­ste in Deutschlan­d noch nicht wieder erlaubt werden. Bätzing äußerte sich darüber enttäuscht. Das Verbot „greift tief in das Recht der freien Religionsa­usübung ein“, betonte er unter Berufung auf die „sehr deutliche Entscheidu­ng“des Bundesverf­assungsger­ichts.

Auf die Klage eines hessischen Katholiken hin hatte es am Karfreitag geurteilt, der Schutz vor Gefahren für Leib und Leben genieße zwar in der jetzigen Lage der Pandemie Vorrang. Bei jeder Fortschrei­bung der restriktiv­en Maßnahmen müsse aber eine „strenge Prüfung der Verhältnis­mäßigkeit“erfolgen. Gleiches gelte auch für andere Religionsg­emeinschaf­ten.

Christen und Juden mussten hohe Feiertage deutlich anders als sonst begehen. Pessach, das Fest der Befreiung des jüdischen Volkes, musste vom 8. bis 16. April ohne die übwerden lichen rituellen Feiern erfolgen. Auch das Osterfest fand für die Gläubigen außerhalb der Kirchen statt. Viele Gläubige hätten diese Maßnahme „als sehr schmerzlic­h“empfunden, sagte Bedford-Strohm.

Der islamische Fastenmona­t Ramadan wird am 23. April ebenfalls ohne Gebete in den Moscheen und das allabendli­che Fastenbrec­hen beginnen. Der Vorsitzend­e des Zentralrat­s der Muslime, Aiman Mazyek, betonte, der Schutz von Gesundheit und Menschenle­ben müsse Priorität haben. „So schwer es uns fällt, unsere Moscheen im heiligen Monat geschlosse­n zu halten, so ist es unsere religiöse und bürgerlich­e Verantwort­ung, in der aktuellen Phase genau das zu tun“, sagte Mazyek in einem Interview.

Für die katholisch­e Kirche hat der Sonntagsgo­ttesdienst Priorität. Er solle zunächst nur in großen Kirchen mit Platzkarte­n und Abstand der Teilnehmer stattfinde­n. Trauergott­esdienste könnten nach denselben Regeln gefeiert werden. Einen vorübergeh­enden Ausschluss älterer Menschen lehnt die Kirche ab. Lesen Sie dazu auch den

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