Mittelschwaebische Nachrichten

Taxifahren wird teurer

Beförderun­g Kreistag stimmt dafür, dass nach fast fünf Jahren die Preise angehoben werden

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Landkreis Eine Fahrt mit dem Taxi wird ab 1. Juli etwas teurer. Einer entspreche­nden Tarifordnu­ng hat der Kreistag einhellig zugestimmt. Letztmals waren die Preise für die Taxis im Landkreis Mitte Dezember 2015 erhöht worden.

Taxi-Unternehme­n können ihre Preise nicht nach eigenem Ermessen festlegen. Genehmigun­gsbehörde für die verschiede­nen Tarife ist vielmehr das Landratsam­t. Da die Kosten für Personal, Fahrzeuge und Treibstoff in den vergangene­n mehr als vier Jahren gestiegen seien, sei es an der Zeit, die Fahrpreise zu erhöhen, hatte ein von der Kreisverwa­ltung eingeschal­teter Gutachter befunden. Ansonsten könnten einige Unternehme­n in ihrer Existenz gefährdet sein. Insgesamt gibt es im Landkreis derzeit 31 Taxi-Konzession­en.

Der Preis für eine Fahrt mit dem Taxi setzt sich aus einer Reihe von Einzeltari­fen zusammen. Derzeit liegt der Grundpreis bei 2,80 Euro, der Mindestfah­rpreis (kürzere Strecken müssen nicht gefahren werden) beträgt drei Euro, sowohl am Tag wie in der Nacht. Hinzu kommen momentan, unabhängig von der Uhrzeit, 1,70 Euro je gefahrenem Kilometer. Nachtfahrt­en werden künftig etwas teurer als Fahrten am Tag. Mit Wirkung vom 1. Juli gelten folgende Tarife:

● Der Grundpreis wird auf 3,50 Euro am Tag und auf vier Euro in der Nacht erhöht.

● Der Mindestfah­rpreis beträgt 3,70 Euro am Tag und 4,20 Euro bei Nachtfahrt­en.

● Bei einer Strecke von bis zu fünf Kilometern werden zwischen 6 Uhr und 22 Uhr zusätzlich 2,40 Euro je Kilometer verlangt, bei mehr als fünf Kilometern sind es 1,80 Euro je Kilometer. Zwischen 22 Uhr und 6

Uhr liegen die entspreche­nden Kilometerp­reise bei 2,60 Euro beziehungs­weise bei zwei Euro.

Die neue Tarifordnu­ng regelt auf sechs DIN A4-Seiten haarklein, welche Rechte und Pflichten Fahrgäste auf der einen und die TaxiFahrer auf der anderen Seite haben. So ist etwa festgelegt, was Kunden zu bezahlen haben, wenn sie ein Taxi bestellen, die Fahrt aber nicht antreten. Wer ein Taxi verschmutz­t, muss die Reinigungs­kosten, mindestens aber 25 Euro, berappen. Und wer den Fahrer mehr als fünf Minuten warten lässt, ist mit 40 Cent je Minute dabei. Anderersei­ts: Verstoßen Taxi-Unternehme­n gegen die vielfältig­en Bestimmung­en, können im Extremfall Geldbußen von bis zu 10 000 Euro verhängt werden.

Wegen der Corona-Krise war die Sitzung des Kreistags – die letzte dieser Amtsperiod­e – in die Turnhalle des Dossenberg­er-Gymnasiums in Günzburg verlegt worden (siehe weiterer Artikel). Aus Gründen der Sicherheit war auch auf größere Debatten verzichtet worden. Die waren in diesem Fall aber nicht nötig, da die neue Tarifordnu­ng, wie berichtet, bereits ausführlic­h im Kreisaussc­huss beraten worden war.

Der Gutachter hatte angeregt, die Zahl der Konzession­en von derzeit 31 auf 33 zu erhöhen. Der SPDFraktio­nsvorsitze­nde Gerd Olbrich wiederholt­e seine schon im Kreisaussc­huss geäußerten Zweifel an der Sinnhaftig­keit einer Ausweitung. Dies nun umso mehr, als auch die Taxiuntern­ehmen wirtschaft­lich unter den Einschränk­ungen durch Corona zu leiden hätten.

Eine Entscheidu­ng über die Zahl der Konzession­en wurde deshalb auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

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Foto: B. Weizenegge­r Die Tarife für Taxifahrte­n im Landkreis Günzburg werden nicht von den Unternehme­n festgelegt. Grundlage für die Entscheidu­ng war ein Gutachten.

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