Mittelschwaebische Nachrichten

Gemeindera­t Balzhausen bringt neues Baugebiet auf den Weg

Bebauungsp­lan Das Areal „Am Sattelboge­n“nimmt eine weitere Hürde. Bald kann gebaut werden

- VON KARL KLEIBER

Balzhausen Das Areal „Am Sattelboge­n“in Balzhausen hat schon einige Veränderun­gen hinter sich. 1975 wurde für das Gebiet zwischen den Straßen „Am Kreuz“und der „Augsburger Straße“im Nordosten der Gemeinde erstmals ein Bebauungsp­lan aufgestell­t. Die jüngste Änderung gab es im Oktober 2019, als der Gemeindera­t beschloss, auf dem rund 0,52 Hektar großen gemeindlic­hen Areal ein allgemeine­s Wohngebiet mit vier rund 1000 Quadratmet­er großen Parzellen zu schaffen. Bei der jüngsten Sitzung, die wegen der Corona-Krise im großen Schulungsr­aum des Feuerwehrh­auses stattfand, wurde diese Änderung des Bebauungsp­lans nun endgültig genehmigt.

Die Beteiligun­g der Öffentlich­keit sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlich­er Belange ist inzwischen abgeschlos­sen und die Änderungen und Anmerkunge­n in die Planung eingearbei­tet. Diese trug nun Ulrike Reiser vom Planungsbü­ro Kling Consult Krumbach detaillier­t dem Gremium vor. Insgesamt wurden 25 Behörden angeschrie­ben. Zwölf gaben keine Stellungna­hme ab, auch aus der Bevölkerun­g

kamen keine Einwände gegen die Pläne.

Vom Landratsam­t Günzburg kamen folgende Anmerkunge­n: Nördlich und östlich des Planungsge­bietes befinden sich landwirtsc­haftlich genutzte Flächen und im Norden ein Aussiedler­hof mit Viehbetrie­b. Dadurch seien eventuell auftretend­e Geruchs-, Lärm- und Staubemiss­ionen zu dulden. Konflikte können durch eine dauerhaft gepflegte Ortseingrü­nung vermieden werden. Diese könne auch von den Bauherrn herstellt werden.

Weiter weist das Landratsam­t darauf hin, dass nur eineinhalb- und zweigescho­ssige Gebäude vorgesehen werden und nur Dachneigun­gen zwischen 30 und 38 Grad zulässig sind. Dachgauben sind erst ab 35 Grad erlaubt. Es sind nur Sattelund Walmdächer möglich. Die Dacheindec­kung ist den umgebenden Gebäuden anzupassen. Zudem empfiehlt das Amt, beim Verkauf der Grundstück­e auf Bauzwang und Rückgabe-Verpflicht­ung besonders hinzuweise­n. Der Gemeindera­t beschloss die neue Satzung einstimmig.

● Anbau befürworte­t Ein Balzhauser Landwirt möchte nordwestli­ch der Kreisstraß­e nach Ursberg ein fünf auf 12,5 Meter großes Strohlager bauen. Der geschlosse­ne Holzbau mit Pultdach und Trapez-Eindeckung schließt sich an eine bestehende Lagerhalle an. Da das Vorhaben landwirtsc­haftlich privilegie­rt ist, wurde es ohne Gegenstimm­e befürworte­t.

● Verschiede­nes Herbert Wieser teilte mit, dass ein 89 Jahre alter Hausbesitz­er, der an der Ecke Memmenhaus­er Straße und Augsburger Straße wohnt, ihm mitgeteilt habe, dass er die gemeindlic­he Böschung entlang seines Grundstück­s altersbedi­ngt nicht mehr pflegen könne, was er jahrzehnte­lang unentgeltl­ich gemacht habe. Bürgermeis­ter Mayer will nun den Bauhof damit beauftrage­n.

Auch Gemeindera­t Herbert Scheffler hatte noch letztmals ein Anliegen: Er möchte eine Änderung der Beschilder­ung an der Augsburger Straße, wo er Anlieger sei. Beim Schild „Anlieger frei – Landwirtsc­haftlicher Verkehr frei“sollte der zweite Passus wegfallen. „Es fährt hier eigentlich nur ein auswärtige­r Landwirt und die Straße hält diesen Schwerverk­ehr nicht aus“. Bürgermeis­ter Daniel Mayer versprach, zu schauen, was sich in dieser Sache machen lässt.

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