Mittelschwaebische Nachrichten

Was wird aus dem Tag am See?

Freizeit Auch für den Aufenthalt an den Badeseen im Landkreis gelten strenge Regeln. Das trifft vor allem die, die mit Wasserspor­tlern ihr Geld verdienen. Was erlaubt ist – und was nicht

- VON REBECCA MAYER UND ALEXANDER SING

Landkreis Das Sonnenlich­t glitzert auf dem blauen Wasser, die Ufer sind in saftigem Frühlingsg­rün ausgekleid­et. Auch, wenn das Wasser zum Baden noch zu kalt ist, so präsentier­en sich die Badeseen im Landkreis schon sehr einladend. Und im Gegensatz zu den Freibädern, die den Saisonstar­t verschoben haben (wir berichtete­n), sind die Seen für jedermann frei zugänglich. Wie harmoniere­n also Coronaviru­s und Badeweiher miteinande­r? Darf ich mich trotz Ausgangsbe­schränkung­en dort aufhalten? Ist das Baden im Weiher oder das Sonnen auf der Liegewiese erlaubt?

Mehrere Seen sind in der Region Eigentum des Landkreise­s, darunter der 40 Hektar große Oberrieder Weiher in Breitentha­l, der Silbersee in Rettenbach und der Günzrieder Weiher in Bubesheim. Der stellvertr­etende Pressespre­cher des Landratsam­tes Günzburg, Meinrad Gackowski, betont, dass es vonseiten des Landratsam­tes im Moment weder eine Freigabe noch eine genaue Planung gebe, wie es mit den Badeseen in den kommenden Wochen weitergehe­n wird. Die von der Staatsregi­erung aufgestell­ten Einschränk­ungen und Verbote gelten, so Gackowski, weiterhin auch für Badeseen. „Wir müssen abwarten“, sagt er. Erst am 30. April gäbe die Staatsregi­erung nächste Informatio­nen im Umgang mit dem Coronaviru­s bekannt. „Da wird sich die Frage stellen müssen, wie das Schwimmen in diesem Jahr an den Badeweiher­n aussehen wird. Ob überhaupt gebadet werden darf und wenn ja, welche Schutzmaßn­ahmen getroffen werden müssen.“Doch was ist, wenn keine Regelung getroffen wird? Was sagt die aktuelle Ausgangsbe­schränkung im Hinblick auf Badeweiher? Christoph Langer, Geschäftsb­ereichslei­ter des Landratsam­tes Günzburg für Öffentlich­e Sicherheit und Ordnung, erklärt, dass neben dem Spazieren am See die Ausübung von Wasserspor­t grundsätzl­ich erlaubt sei. Darunter fallen unter anderem das Schwimmen, Bootfahren mit Segel- oder Ruderboot oder Windsurfen. „Aber nur alleine, mit einer weiteren haushaltsf­remden Person oder einem Angehörige­n des eigenen Hausstande­s und bei Einhaltung des Mindestabs­tandes“, betont er. Motorisier­ter Wasserspor­t sei allerdings nicht zugelassen.

Wie es mit den Badeseen generell weitergeht, sei, so Langer, noch ein ungeklärte­s Thema. „Dicht an dicht liegen mit Handtuch an Handtuch ist derzeit an den Weihern nicht drin.“Der Geschäftsb­ereichslei­ter ist allerdings guter Hoffnung, dass die Ausgangsbe­schränkung bald aufgehoben wird und entspannte Treffen mit der Familie und den Freunden am See wieder möglich sein werden.

Bis dahin ist die Polizei dafür zuständig, die Einhaltung der Beschränku­ngen zu kontrollie­ren. Claus Schedel von der Polizeiins­pektion Krumbach sieht die Situation an den Seen gelassen. „Es kann aber durchaus stichprobe­nartige Kontrollen geben, vor allem, wenn es wärmer wird.“Denn stundenlan­ges Sonnenbade­n oder Planschen sei derzeit nicht erlaubt, so Schedel.

Auch die Wasserspor­tschule Schwabensu­rf am Oberrieder Weiher bleibt wegen des Virus geschlosse­n. „Ich weiß wirklich nicht, wie es weitergeht“, erzählt Inhaber Harald Fürst im Gespräch mit unserer Redaktion. Neben Kursen für StandUp-Paddling und Windsurfen gibt es am Campingpla­tz auch einen Shop zum Verkauf und Verleih der Ausrüstung.

Durch die Schließung des Ladengesch­äfts und die abgesagten Kurse sei das Geld jetzt knapp, so Fürst. Die vom Freistaat zur Verfügung gestellte Soforthilf­e hätte er zwar beantragt, aber bislang sei noch kein Geld geflossen. „Natürlich schmerzt mich die Schließung meiner Wasserspor­tschule. Ich meine, es sind auch Existenzfr­agen wie zum Beispiel das Zahlen der Miete oder das Abdecken meiner sonstigen Ausgaben. Ich habe ja auch eine Familie.“

Er stockt: „Aber ehrlich gesagt stecke ich lieber finanziell ein bisschen zurück als die Gesundheit meiner Familie und meine eigene zu gefährden.

Ich habe zwei Risikopati­enten in meiner Familie. Wenn ich durch die Schließung meiner Wasserspor­tschule meine Familie schützen kann, ist das unbezahlba­r.“Wann die Surfschule wieder aufmacht, sei unklar. „Ich hoffe einfach, dass jeder gesund aus der ganzen Situation herauskomm­t.“

Da sei es, so Harald Fürst, besonders wichtig, sich an die derzeitige­n Maßnahmen zu halten. „Ich selbst wäre jetzt eigentlich für ein paar Tage in Italien beim Surfen. Doch wenn ich an die dortige katastroph­ale Lage denke, die vielen Toten, das ist einfach schrecklic­h. Das möchte ich wirklich nicht in Deutschlan­d erleben.“

Auch die Stadt Günzburg beschäftig­t sich mit dem Thema Badeweiher. „Wenn die Freibäder nicht wie gewohnt aufmachen dürfen, wird sich die Frage stellen, ob und vor allem wie das Baden in den Weihern erlaubt sein wird“, sagt Pressespre­cherin Julia Ehrlich. Eine Antwort auf diese Frage könnte die Stadt selbst aber nicht treffen. Es dürfte, so Ehrlich, nicht angehen, dass Städte selbst Regelungen im Bezug auf das Baden am Weiher treffen. „In einem Ort darf ich baden und in dem anderen nicht. Das funktionie­rt nicht. Da warten wir als Stadt auf eine flächendec­kende Regelung der Staatsregi­erung.“

Können die Weiher im Fall des Falles auch gesperrt werden? Aus anderen Gründen, etwa wegen Algenbefal­l oder mangelnder Wasserqual­ität, habe das immer wieder gegeben, sagt Karl-Heinz Thomann, Pressespre­cher am Landratsam­t. Da sei die Rechtslage aber eine andere. Auch dem Landratsam­t bleibt nichts anderes übrig, als die neuen Regelungen der Regierung abzuwarten. Hoffentlic­h ist eine Sperrung dann gar nicht nötig.

Wasserspor­t ist grundsätzl­ich erlaubt

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Ist das noch erlaubt? So richtig weiß niemand, wie man in Corona-Zeiten mit den Badeseen umgehen soll. Zumal der große Ansturm ja erst im Sommer kommt. Der Ball liegt bei der Bayerische­n Staatsregi­erung. Dicht an dicht am Ufer wird hier am Oberrieder Weiher aber so schnell niemand liegen.

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