Mittelschwaebische Nachrichten

Die Freinacht wird dieses Jahr besonders

Polizei Viele Menschen können dem 1. Mai entspannt entgegense­hen. Doch wie sieht es mit dem Maiele aus?

- VON MICHAEL LINDNER

Landkreis Die Nacht zum 1. Mai treibt vielen Menschen die Schweißper­len auf die Stirn: Ist das Gartentürc­hen auch wirklich abgesperrt? Sind alle Pflanzenkü­bel sicher in den eigenen vier Wänden verstaut? Wird das Auto schon wieder mit Zahnpasta und Klopapier „verziert“? Dieses Jahr wird in besonderer Erinnerung bleiben, so viel steht jetzt schon fest.

Dass es keine Maifeste und auch keine Maibäume dieses Jahr gibt, steht wegen der Corona-Pandemie schon länger fest. Nun erteilt die Polizei auch Scherzbold­en in der Freinacht eine klare Absage. Wegen der aktuellen Ausgangsbe­schränkung­en

sollen diese Personen am Donnerstag­abend zu Hause bleiben. Die Bräuche um die Freinacht sind nicht zulässig, teilt das Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West in Kempten, das auch für den Landkreis Günzburg zuständig ist, auf Nachfrage mit. Wer die Wohnung verlassen will, muss dafür einen triftigen Grund haben. „Streiche spielen und Schabernac­k treiben wird ganz sicher nicht als triftiger Grund gewertet“, sagt Dominic Geißler, Pressespre­cher im Polizeiprä­sidium.

Er bezeichnet den 1. Mai als ganz normale „Corona-Nacht“; das bedeutet: Es gelten auch in der Freinacht die derzeit gültigen Ausgangsbe­schränkung­en im Freistaat. Wer sich nicht daran hält, muss tief in den Geldbeutel greifen: 150 Euro sind laut Bußgeldkat­alog für denjenigen fällig, der die eigene Wohnung ohne triftigen Grund verlässt. Eine verstärkte Polizeiprä­senz ist in der Nacht zum 1. Mai laut Geißler zwar nicht angedacht. Kontrollie­rt werden Passanten allerdings weiterhin im Rahmen der normalen Streifentä­tigkeit.

Und wie sieht es mit dem Aufstellen eines Maieles – also eines kleinen Birkenbäum­chens für die Liebste – aus? Hier gibt Geißler Entwarnung: Grundsätzl­ich ist es erlaubt, das

Maiele vor das Haus seiner Angebetete­n zu stellen. Das sei als Bewegung an der frischen Luft zulässig. Allerdings nur alleine, mit einer weiteren haushaltsf­remden Person, oder Angehörige­n des eigenen Hausstande­s. „Mit dem MaieleStel­len läuft man im Gegensatz zur Freinacht nicht in Gefahr, sich in einer Gruppe zu versammeln – und darum geht es ja“, sagt Geißler.

Wegen der Ausgangsbe­schränkung­en dürfte die Mainacht 2020 relativ ruhig verlaufen. Im vergangene­n Jahr registrier­te das Polizeiprä­sidium in Kempten 136 Einsätze. 2018 waren es mit 140 nur geringfügi­g mehr. Die Mehrzahl handelt von Sachbeschä­digungen, teilt Pressespre­cher Geißler mit. 2019 belief sich der finanziell­e Schaden auf etwa 18 000 Euro.

Körperverl­etzungen bleiben während der Freinacht die Ausnahme, 2019 gab es drei Leichtverl­etzte. Einen heftigen Vorfall gab es im Landkreis Günzburg dagegen ein Jahr zuvor. Nachdem zwei Gruppen in Krumbach in Streit geraten sind, schlug einer der Männer mit der Faust zu, trat mehrmals mit dem Fuß gegen das Gesicht des am Boden liegenden Opfers und fügte ihm einen Nasenbeinb­ruch zu. Der damals 29-Jährige wurde vom Amtsgerich­t Günzburg wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer zehnmonati­gen Bewährungs­strafe und einer Schmerzens­geldzahlun­g in Höhe von 1500 Euro verurteilt.

18 000 Euro Schaden im Jahr 2019

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