Mittelschwaebische Nachrichten

Angehörige verklagen Lufthansa

Germanwing­s-Absturz: Mehr Schmerzens­geld?

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Essen Der Schmerz ist immer noch unfassbar groß. Als am Mittwoch am Essener Landgerich­t erstmals über die Schmerzens­geld-Forderunge­n von Hinterblie­benen des Germanwing­s-Absturzes im März 2015 verhandelt wird, sind viele der Angehörige­n schon Stunden vor der Verhandlun­g erschienen. Darunter auch eine Frau aus Haltern am See, die bei dem Absturz ihre einzige Tochter verloren hat. „Nach außen lebt man weiter, innen ist alles kaputt“, sagt sie. Vor Gericht geht es zwar ums Geld, doch das sei gar nicht der Hauptgrund, warum die Hinterblie­benen die Lufthansa verklagt haben. „Mir ist es wichtig, dass jemand sagt, dass ein Mensch mit Vorerkrank­ungen nie in einem Cockpit hätte sitzen dürfen“, sagt Klaus Radner, der bei dem Unglück seine Tochter, deren Partner und seinen Enkelsohn verloren hat.

Klägeranwa­lt Elmar Giemulla aus Berlin hat dabei unter anderem eine Lufthansa-Flugschule in den USA im Visier. Dort hatte der Co-Pilot der Maschine seine Ausbildung beendet – wegen Depression­en allerdings nur mit einer Sondergene­hmigung. Deshalb müsse auch die Verantwort­ung der Fliegerärz­te geprüft werden. Die Richter haben aber bereits signalisie­rt, dass die Lufthansa möglicherw­eise der falsche Adressat der Klagen sein könnte. Die medizinisc­he Überwachun­gspflicht könne auch Aufgabe des Staates sein, hieß es im Prozess. „Wir neigen nach derzeitige­m Stand dazu, die Tauglichke­itszeugnis­se dem Luftfahrtb­undesamt zuzuschrei­ben“, so Richter Lars Theissen. Ihre endgültige Entscheidu­ng wollen die Richter am 1. Juli verkünden.

Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesell­schaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10000 Euro Schmerzens­geld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25000 Euro als sogenannte­s vererbbare­s Schmerzens­geld gezahlt worden sein. Laut Giemulla sind diese Summen jedoch zu gering. Geklagt wird auf weitere 30000 Euro für die Angehörige­n und auf eine Verdoppelu­ng des vererbbare­n Schmerzens­geldes auf insgesamt 50 000 Euro.

Aus Sicht der Lufthansa besteht kein weiterer Anspruch. Wie es dem Co-Piloten gesundheit­lich gegangen sei, sei nicht bekannt gewesen – schon allein wegen der Schweigepf­licht seiner Ärzte. Der psychisch kranke Co-Pilot hatte den Airbus absichtlic­h gegen einen Berg in Frankreich gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben.

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