Mittelschwaebische Nachrichten

So klappt es jetzt mit der Buchung

Urlaub 2020: Tipps zu Stornierun­gsregeln

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Düsseldorf Urlauber dürfen sich freuen: Sie können sich auf Lockerunge­n der Corona-Beschränku­ngen im Gastgewerb­e in Deutschlan­d einstellen. Zeit also, sich nach einer Unterkunft umzuschaue­n. Wer jetzt bucht, sollte aber genau hinschauen. „Wenn man jetzt buchen möchte, sollte man genau darauf achten, bis wann eine Reise stornierba­r ist“, rät Iwona Husemann, Rechtsrefe­rentin bei der Verbrauche­rzentrale NRW.

Bei Ferienwohn­ungen, Ferienhäus­ern und Hotels lohnt stets ein Blick auf die Stornierun­gsregeln in den AGB des Anbieters. „Manche haben die plakativ in den Buchungsbe­dingungen“, erklärt Husemann.

Auf unterschie­dliche Bedingunge­n achten

Viele Unterkünft­e seien nur bis 30 Tage vor Anreise kostenlos stornierba­r. Bei einzelnen Anbietern lassen sich Aufenthalt­e noch bis 24 Stunden vor Abreise kostenlos stornieren. „Das kostet dann einen Aufpreis.“Aber so bleiben Urlauber flexibel, falls Reisepläne sich ändern. „Gerade bei kleinen, privaten Anbietern ist es auch denkbar, dass man eine individuel­le Lösung aushandeln kann“, sagt die Juristin – zum Beispiel eine kostenfrei­e Absage des Aufenthalt­s bis eine Woche vor Anreise. Bei größeren Anbietern sei das aber eher nicht möglich.

Und was, wenn die Behörden touristisc­he Aufenthalt­e in der Ferienregi­on doch wieder verbieten,

Behörden könnten Übernachtu­ngen verbieten

falls die Infektions­zahlen dort wieder in die Höhe schnellen? Dann muss das Hotel oder der Vermieter die Buchungen in der Regel ohnehin stornieren. „Im besten Fall sollte es dann so sein, dass man sein Geld zurückbeko­mmt“, sagt Husemann. Alternativ könne man den Aufenthalt auch verschiebe­n.

Übrigens: Eine Reiserückt­rittsversi­cherung zahlt nicht für Stornogebü­hren, wenn sich ein Reisender allein aus Furcht vor Corona gegen den Urlaub entscheide­t. Viele Versichere­r schließen Pandemien-Folgen ohnehin als Versicheru­ngsgrund aus. Hier lohnt ein genauer Blick in die AGB der Versicheru­ng.

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