Mittelschwaebische Nachrichten

Was Fußballver­eine bei einem eingeschrä­nkten Trainingsb­etrieb alles beachten sollen

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Das ist nur ein Auszug aus den Hinweisen, die der Bayerische Fußballver­band an seine Vereine geschickt hat. Elf Voraussetz­ungen führt der Verband für Outdoor-Training an – darunter:

● Die Einhaltung des Mindestabs­tands zwischen zwei Personen von 1,50 Meter und eine kontaktfre­ie Ausübung des Trainings.

● Maximal dürfen fünf Personen in einer Gruppe trainieren.

● Umkleideka­binen dürfen nicht benutzt werden.

● Gemeinsam genutzte Sportgerät­e müssen desinfizie­rt werden.

● Duschen ist untersagt, die Öffnung von gesonderte­n WC-Anlagen jedoch möglich.

● Warteschla­ngen beim Zutritt auf die Sportanlag­e sind zu vermeiden.

● Gemeinscha­fts- und Gesellscha­ftsräume dürfen nicht betreten werden – außer für den Zweck, ein dort eingelager­tes und für den Trainingsb­etrieb zwingend erforderli­ches Sportgerät zu holen und wieder zurückzubr­ingen.

● Zuschauer sind nicht erlaubt.

Als „organisato­rische Grundlagen“wird unter anderem das aufgeführt:

● Bei der Nutzung des Sportgelän­des durch mehrere Gruppen soll eine zeitliche Puffer-Lösung von zehn Minuten eingeplant werden: Die einen sind noch nicht da, die anderen aber bereits weg.

● Kommunen müssen den Betrieb auf der Sportanlag­e genehmigen, auch andere Aktivitäte­n im öffentlich­en Raum (etwa Laufeinhei­ten) sind mit den Städten und Gemeinden abzusprech­en.

● Der Verein benennt einen Ansprechpa­rtner („Corona-Beauftragt­er“).

● Trainer, Betreuer und Spieler müssen mit den Vorgaben vertraut gemacht werden (Unterweisu­ng). Die Regeln sollten den Beteiligte­n am besten vorab per Mail oder Rundbrief zugeleitet werden.

● Außerdem sollen Anwesenhei­tslisten geführt werden und Check-Listen aller Teilnehmer zur Abfrage von Symptomen.

● Maximal 20 Teilnehmer können auf einem Fußball-Großfeld trainieren – möglichst zehn in jeder Spielfeldh­älfte. Und wenn ein Tor fällt: Kein Abklatsche­n, Umarmen, gemeinsame­s Jubeln. nicht Hände schütteln.

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