Mittelschwaebische Nachrichten
Was Fußballvereine bei einem eingeschränkten Trainingsbetrieb alles beachten sollen
Das ist nur ein Auszug aus den Hinweisen, die der Bayerische Fußballverband an seine Vereine geschickt hat. Elf Voraussetzungen führt der Verband für Outdoor-Training an – darunter:
● Die Einhaltung des Mindestabstands zwischen zwei Personen von 1,50 Meter und eine kontaktfreie Ausübung des Trainings.
● Maximal dürfen fünf Personen in einer Gruppe trainieren.
● Umkleidekabinen dürfen nicht benutzt werden.
● Gemeinsam genutzte Sportgeräte müssen desinfiziert werden.
● Duschen ist untersagt, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen jedoch möglich.
● Warteschlangen beim Zutritt auf die Sportanlage sind zu vermeiden.
● Gemeinschafts- und Gesellschaftsräume dürfen nicht betreten werden – außer für den Zweck, ein dort eingelagertes und für den Trainingsbetrieb zwingend erforderliches Sportgerät zu holen und wieder zurückzubringen.
● Zuschauer sind nicht erlaubt.
Als „organisatorische Grundlagen“wird unter anderem das aufgeführt:
● Bei der Nutzung des Sportgeländes durch mehrere Gruppen soll eine zeitliche Puffer-Lösung von zehn Minuten eingeplant werden: Die einen sind noch nicht da, die anderen aber bereits weg.
● Kommunen müssen den Betrieb auf der Sportanlage genehmigen, auch andere Aktivitäten im öffentlichen Raum (etwa Laufeinheiten) sind mit den Städten und Gemeinden abzusprechen.
● Der Verein benennt einen Ansprechpartner („Corona-Beauftragter“).
● Trainer, Betreuer und Spieler müssen mit den Vorgaben vertraut gemacht werden (Unterweisung). Die Regeln sollten den Beteiligten am besten vorab per Mail oder Rundbrief zugeleitet werden.
● Außerdem sollen Anwesenheitslisten geführt werden und Check-Listen aller Teilnehmer zur Abfrage von Symptomen.
● Maximal 20 Teilnehmer können auf einem Fußball-Großfeld trainieren – möglichst zehn in jeder Spielfeldhälfte. Und wenn ein Tor fällt: Kein Abklatschen, Umarmen, gemeinsames Jubeln. nicht Hände schütteln.