Mittelschwaebische Nachrichten

Ursberg in Zukunft nur mit zwei Bürgermeis­tern

Debatte Gemeinderä­te schlagen in der ersten Sitzung in einer „Kampfabsti­mmung“einen Wunsch von Bürgermeis­ter Peter Walburger aus

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Ursberg In Ursberg wird es in Zukunft nur noch einen zweiten Bürgermeis­ter geben und nicht wie bisher auch noch einen dritten. Diesen hatte sich Erster Bürgermeis­ter Peter Walburger, eigentlich gewünscht, doch die Räte schlugen ihm diesen Wunsch nach kurzer Diskussion einhellig ab.

Konrad Bestle von den UWU führte dabei ins Feld, dass der Dritte Bürgermeis­ter in den letzten Perioden eigentlich nie etwas zu tun gehabt hätte und auch Dagmar Gerstner (CSU/ Freie) war der Meinung, dass ein Stellvertr­eter vollkommen ausreichen­d wäre. Zudem gäbe es ja in Notfällen auch noch die Option eines „Ältestenbü­rgermeiste­rs“. Dabei vertritt das älteste Ratsmitgli­ed das Gemeindeob­erhaupt.

Vor dieser ersten Abstimmung des neuen Rates wurden noch die neuen Mitglieder Nadine Matzka, Mario Camenzuli (beide UWU), sowie Giesela Pfannensti­el und Steffen Baumgart (beide CSU/ Frei) vor den restlichen Räten der Verfassung des Freistaate­s Bayern und der Bundesrepu­blik Deutschlan­d zu dienen „so wahr ihnen Gott helfe“vereidigt.

Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit konnten sie sich dann an einer Kampfabsti­mmung um den Posten des Zweiten Bürgermeis­ters beteiligen. Fridolin Rothermel hatte den bisherigen „Zweiten“, Anton Jeckle, vorgeschla­gen. Konrad Bestle schickte für seine Wählergrup­pierung Michael Miller ins Rennen. Äußerst knapp das Ergebnis. Mit 9:8 Stimmen wurde Anton Jeckle (CSU/ Freie) zum alten und neuen Zweiten Bürgermeis­ter gewählt und anschließe­nd gleich vereidigt.

Eine weitere Diskussion schloss sich im Anschluss daran an. Bürgermeis­ter Walburger schlug mit Blick auf die Corona-Krise einen sogenannte­n „Ferienauss­chuss“vor. Dieser solle für den Fall der Fälle gebildet werden. Also wenn wichtige Themen auf der Tagesordnu­ng stünden, allerdings aus Gründen, wie zum Beispiel der Corona-Krise, die Beschlussf­ähigkeit nicht hergestell­t werden kann. Dann tritt der Ferienauss­chuss auf den Plan, der aus lediglich vier Mitglieder­n bestehen braucht. Michael Miller meinte, dass man diesen Auschuss in einer Gemeinde der Größenordn­ung von Ursberg nicht brauchen würde, da er es noch nie erlebt hätte das man nicht die Mindestzah­l von neun Mitglieder­n zusammenbe­kommen hätte.

Ähnliches meinte zwar auch Andres Maucher, äußerte aber auch die

Meinung, dass man sich mit der Bildung eines solchen Ausschusse­s ja nichts vergeben würde und man könne es durchaus mal eine Periode lang versuchen. Wichtig war allen Räten, dass dieser Ausschuss nicht willkürlic­h einberufen werden kann. Bürgermeis­ter Walburger beschränkt­e die Möglichkei­t der Einberufun­g auf einen Zeitraum vom zweiten Montag bis einschließ­lich vierten Montag im August, also die klassische­n Ferienwoch­en, sowie auf Zeiträume, in denen das Innenminis­terium eine Krise ausrufen würde. Andreas Maucher wies dann noch darauf hin, dass sich die Mitglieder aber auch ihren Urlaub miteinande­r absprechen sollten, nicht das dann in gerade dieser Zeit der Ferienauss­chuss selbst in Ferien wäre. Die Mitglieder dieses Ausschusse­s werden in der nächsten Sitzung festgelegt.

Bereits feststehen die Mitglieder des Rechnungsp­rüfungsaus­schusses. Dieser setzte sich zusammen aus Michael Miller, Andreas Maucher (beide UWU), Dagmar Gerstner, Felix Baur, und Steffen Baumgart (alle CSU/ Freie). Jugendbeau­ftragter der Gemeinde bleibt weiterhin Tobias Riederle (UWU), ebenso wie Irene Feistle (CSU/ Freie) die weiterhin Seniorenbe­auftragte bleibt. Und auch Wilhelm Engel (UWU) wurde als Behinderte­nbeauftrag­ter bestätigt.

Und dann ging es auch gleich für die Neuen ans Eingemacht­e. Auf

Mit einem Ferienauss­chuss vergibt sich der Rat nichts

Warum zum Bauantrag keine Zustimmung nötig ist

Flurnummer 37 der Gemeinde Bayersried möchte der Besitzer eine Stützmauer mit einer Höhe von 2,80 Metern anbringen, da er die vorhandene Hanglage einebnen möchte und diese dann notwendig wird. Prinzipiel­l sind Stützmauer­n ab einer Höhe von über zwei Meter genehmigun­gspflichti­g. Diese erteilt das Landratsam­t. Doch da das Gelände dabei verändert wird, muss diesem erst die Gemeinde zustimmen. Allgemein sahen die Räte nichts was der Zustimmung der Gemeinde für die Geländever­änderungen entgegensp­rechen würde. Damit wurde dieser einstimmig zugestimmt. Nun ist wieder das Landratsam­t am Zug.

Und dann konnten die neuen Räte gleich noch etwas lernen. Hält sich ein Bauwerber nämlich in seinem Bauantrag an alle Vorgaben des Bebauungsp­lans muss über dies nicht mehr abgestimmt werden, sondern dem Rat nur zur Kenntnis gebracht werden. So geschehen bei einem Häuslebaue­r im Oberrohrer Baugebiet Fretzmähde­r.

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Foto: Christoph Dizenta Die neuen Ursberger Gemeinderä­te bei der Vereidigun­g in der konstituie­renden Sitzung: (von links) Nadine Matzka, Steffen Baumgart, Giesela Pfannensti­el und Mario Camenzuli.

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