Mittelschwaebische Nachrichten
Ursberg in Zukunft nur mit zwei Bürgermeistern
Debatte Gemeinderäte schlagen in der ersten Sitzung in einer „Kampfabstimmung“einen Wunsch von Bürgermeister Peter Walburger aus
Ursberg In Ursberg wird es in Zukunft nur noch einen zweiten Bürgermeister geben und nicht wie bisher auch noch einen dritten. Diesen hatte sich Erster Bürgermeister Peter Walburger, eigentlich gewünscht, doch die Räte schlugen ihm diesen Wunsch nach kurzer Diskussion einhellig ab.
Konrad Bestle von den UWU führte dabei ins Feld, dass der Dritte Bürgermeister in den letzten Perioden eigentlich nie etwas zu tun gehabt hätte und auch Dagmar Gerstner (CSU/ Freie) war der Meinung, dass ein Stellvertreter vollkommen ausreichend wäre. Zudem gäbe es ja in Notfällen auch noch die Option eines „Ältestenbürgermeisters“. Dabei vertritt das älteste Ratsmitglied das Gemeindeoberhaupt.
Vor dieser ersten Abstimmung des neuen Rates wurden noch die neuen Mitglieder Nadine Matzka, Mario Camenzuli (beide UWU), sowie Giesela Pfannenstiel und Steffen Baumgart (beide CSU/ Frei) vor den restlichen Räten der Verfassung des Freistaates Bayern und der Bundesrepublik Deutschland zu dienen „so wahr ihnen Gott helfe“vereidigt.
Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit konnten sie sich dann an einer Kampfabstimmung um den Posten des Zweiten Bürgermeisters beteiligen. Fridolin Rothermel hatte den bisherigen „Zweiten“, Anton Jeckle, vorgeschlagen. Konrad Bestle schickte für seine Wählergruppierung Michael Miller ins Rennen. Äußerst knapp das Ergebnis. Mit 9:8 Stimmen wurde Anton Jeckle (CSU/ Freie) zum alten und neuen Zweiten Bürgermeister gewählt und anschließend gleich vereidigt.
Eine weitere Diskussion schloss sich im Anschluss daran an. Bürgermeister Walburger schlug mit Blick auf die Corona-Krise einen sogenannten „Ferienausschuss“vor. Dieser solle für den Fall der Fälle gebildet werden. Also wenn wichtige Themen auf der Tagesordnung stünden, allerdings aus Gründen, wie zum Beispiel der Corona-Krise, die Beschlussfähigkeit nicht hergestellt werden kann. Dann tritt der Ferienausschuss auf den Plan, der aus lediglich vier Mitgliedern bestehen braucht. Michael Miller meinte, dass man diesen Auschuss in einer Gemeinde der Größenordnung von Ursberg nicht brauchen würde, da er es noch nie erlebt hätte das man nicht die Mindestzahl von neun Mitgliedern zusammenbekommen hätte.
Ähnliches meinte zwar auch Andres Maucher, äußerte aber auch die
Meinung, dass man sich mit der Bildung eines solchen Ausschusses ja nichts vergeben würde und man könne es durchaus mal eine Periode lang versuchen. Wichtig war allen Räten, dass dieser Ausschuss nicht willkürlich einberufen werden kann. Bürgermeister Walburger beschränkte die Möglichkeit der Einberufung auf einen Zeitraum vom zweiten Montag bis einschließlich vierten Montag im August, also die klassischen Ferienwochen, sowie auf Zeiträume, in denen das Innenministerium eine Krise ausrufen würde. Andreas Maucher wies dann noch darauf hin, dass sich die Mitglieder aber auch ihren Urlaub miteinander absprechen sollten, nicht das dann in gerade dieser Zeit der Ferienausschuss selbst in Ferien wäre. Die Mitglieder dieses Ausschusses werden in der nächsten Sitzung festgelegt.
Bereits feststehen die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses. Dieser setzte sich zusammen aus Michael Miller, Andreas Maucher (beide UWU), Dagmar Gerstner, Felix Baur, und Steffen Baumgart (alle CSU/ Freie). Jugendbeauftragter der Gemeinde bleibt weiterhin Tobias Riederle (UWU), ebenso wie Irene Feistle (CSU/ Freie) die weiterhin Seniorenbeauftragte bleibt. Und auch Wilhelm Engel (UWU) wurde als Behindertenbeauftragter bestätigt.
Und dann ging es auch gleich für die Neuen ans Eingemachte. Auf
Mit einem Ferienausschuss vergibt sich der Rat nichts
Warum zum Bauantrag keine Zustimmung nötig ist
Flurnummer 37 der Gemeinde Bayersried möchte der Besitzer eine Stützmauer mit einer Höhe von 2,80 Metern anbringen, da er die vorhandene Hanglage einebnen möchte und diese dann notwendig wird. Prinzipiell sind Stützmauern ab einer Höhe von über zwei Meter genehmigungspflichtig. Diese erteilt das Landratsamt. Doch da das Gelände dabei verändert wird, muss diesem erst die Gemeinde zustimmen. Allgemein sahen die Räte nichts was der Zustimmung der Gemeinde für die Geländeveränderungen entgegensprechen würde. Damit wurde dieser einstimmig zugestimmt. Nun ist wieder das Landratsamt am Zug.
Und dann konnten die neuen Räte gleich noch etwas lernen. Hält sich ein Bauwerber nämlich in seinem Bauantrag an alle Vorgaben des Bebauungsplans muss über dies nicht mehr abgestimmt werden, sondern dem Rat nur zur Kenntnis gebracht werden. So geschehen bei einem Häuslebauer im Oberrohrer Baugebiet Fretzmähder.