Mittelschwaebische Nachrichten

Vater wegen Missbrauch­s verurteilt

Mann aus Dillingen zeigt keine Reue

- VON VANESSA POLEDNIA

Augsburg Ein Familienva­ter aus dem Raum Dillingen ist wegen schweren sexuellen Missbrauch­s seiner eigenen Kinder zu neuneinhal­b Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Jugendkamm­er des Landgerich­ts Augsburg war überzeugt davon, dass sich der Mann zwischen 2010 und 2014 an seinen Kleinen vergangen hat. Die Kinder waren zu Beginn der Taten des Vaters sieben und zehn Jahre alt. Der Mann war 2018 mit internatio­nalem Haftbefehl gesucht und in den Niederland­en festgenomm­en worden. Die Untersuchu­ngshaft in den Niederland­en und der JVA Gablingen wird angerechne­t.

Richter Lenart Hoesch ist sich sicher: Die Entstehung­sgeschicht­e der Übergriffe sei nachvollzi­ehbar. „Eine Pädophilie liegt beim Angeklagte­n nicht vor“, betont Hoesch, genauso wenig eine starke Alkoholsuc­ht oder eine psychische Störung. Das Mann trage daher massive Schuld an der Belastung der Opfer, die bis heute andauere. Dass er weder ein Geständnis ablegte noch Reue zeigte, wirkte sich negativ auf die Gesamtstra­fe aus.

Das Strafmaß liegt damit höher als die von der Staatsanwa­ltschaft geforderte Freiheitss­trafe. Die

Strafe ist höher als von der Staatsanwä­ltin gefordert

Staatsanwä­ltin war in ihrem Plädoyer von 22 Fällen des schweren sexuellen Missbrauch­s von Schutzbefo­hlenen ausgegange­n. Sie plädierte deshalb auf eine Freiheitss­trafe von sieben Jahren und elf Monaten. Die Nebenklage schloss sich dieser Forderung an. Die Verteidigu­ng blieb weiterhin dabei: Ihr Mandant sei unschuldig. Die Anwälte forderten einen Freispruch und eine Entschädig­ung für die Unterbring­ung in der Untersuchu­ngshaft.

Opferanwäl­tin und Nebenklage­vertreteri­n Marion Zech ist mit dem Urteil „mehr als zufrieden“. Für das Geschwiste­rpaar ist laut Zech jedoch nicht das Strafmaß entscheide­nd, sondern dass das Gericht ihnen Glauben schenkt. Für die Verteidige­r des Familienva­ters war das Verfahren von einer unzureiche­nden Glaubwürdi­gkeitsprüf­ung der Zeugen geprägt. Rechtsanwa­lt Ulrich Swoboda ist nach der Verkündung über das Strafmaß „geschockt“. „Sehr selten“liege jenes höher als von der Staatsanwa­ltschaft veranschla­gt. „Wir ziehen Revision in Betracht“, sagt Swoboda.

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