Mittelschwaebische Nachrichten

Ichenhause­n: Neue Regeln für Bad und Badestelle

Freizeit Die Eröffnung ist für den 8. Juni geplant. Was sich bis dahin noch tun muss und was ab dann gilt

- VON WALTER KAISER

Ichenhause­n Die Wasserratt­en dürfen sich freuen. Wenn wegen Corona nichts mehr dazwischen­kommt, dann können das Freibad und die Badestelle an der Günz in Ichenhause­n ab Montag, 8. Juni, wieder besucht werden – allerdings unter Einschränk­ungen. Das gab Bürgermeis­ter Robert Strobel im Hauptaussc­huss bekannt. Dessen Mitglieder billigten eine neue Haus- und Badeordnun­g, in der unter anderem geregelt ist, was im Freibad und an der Badestelle erlaubt ist und was nicht.

Nach Angaben des Bürgermeis­ters dürfen laut Landesregi­erung Freibäder am 8. Juni wieder öffnen. Nähere Ausführung­sbestimmun­gen lägen noch nicht vor, sagte Strobel. Klar sei aber mit Sicherheit, dass es vorab eine Obergrenze bei den Besucherza­hlen geben werde. Wegen Corona seien auch die inzwischen üblichen Hygiene- und Abstandsre­geln

ein Muss. „Diese Regeln müssen und werden wir einhalten“, betonte der Bürgermeis­ter.

Beim Freibad seien noch letzte Arbeiten zu erledigen, erklärte Strobel weiter. „Wir sind eng dran, aber noch im Zeitfenste­r.“Zumindest insoweit dürfte einer Öffnung von Bad und Badestelle – für die im Übrigen gleiche Öffnungsze­iten gelten – nichts im Wege stehen.

Wie vor einigen Monaten berichtet, sind das Freibad und die gegenüberl­iegende Badestelle an der Günz nun räumlich und rechtlich getrennt. Beim Besuch des mit einem Zaun umfriedete­n Bades muss Eintritt bezahlt werden, die Nutzung der Badestelle und der zugehörige­n Freifläche­n ist kostenlos. Im Badebereic­h gibt es eine Aufsicht, bei der Badestelle nicht. Deren Nutzung, so sieht es die neue Satzung vor, läuft unter der Rubrik „Auf eigene Gefahr“. Eine weitere Regelung: Besuchen Gruppen etwa aus Schulen oder Vereinen das Freibad, muss eine eigene verantwort­liche Aufsichtsp­erson mitgebrach­t und dem städtische­n Aufsichtsp­ersonal gemeldet werden.

Mit dem Betrieb von Bad und Badestelle, auch das sieht die neue Satzung vor, will die Stadt keinen Gewinn machen. „Wir sind gemeinnütz­ig“, erläuterte der Bürgermeis­ter. Ein mögliches Defizit des Badebetrie­bs wird aus der Stadtkasse beglichen.

Ansonsten regelt die neue Hausund Badeordnun­g auf mehreren Seiten den auch in anderen Bädern üblichen Ablauf – wo darf gespielt werden und wo nicht, was gilt als Ruhestörun­g, in welcher Weise muss Rücksicht auf die übrigen Badegäste genommen werden, welche Bekleidung entspreche­n Sitte und Anstand? Ein eigener Passus betrifft das Filmen und Fotografie­ren Dritter an der Badestelle, das ist ohne Einwilligu­ng der Gefilmten und Fotografie­rten nicht gestattet.

Im Entwurf der Haus- und Badeordnun­g

war vorgesehen, dass Behältniss­e aus Glas, Porzellan oder anderem zerbrechli­chem Material nicht zur Badestelle gebracht werden dürfen, um Verletzung­en durch Scherben zu vermeiden. Stadtrat Christian Gorzitze (Freie Wähler) regte an, diesen Passus zu streichen. Auf Rasenfläch­en gingen Flaschen eher nicht zu Bruch, zudem könnten mit Flaschen ökologisch fragwürdig­e Plastikbeh­ältnisse vermieden werden. Bürgermeis­ter Strobel regte als Kompromiss an, Glas- und ähnliche Behältniss­e zunächst für zwei Jahre zuzulassen. Danach soll Bilanz gezogen werden, ob sich diese Regelung bewährt hat oder ob doch ein Glasverbot eingeführt werden muss.

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Archivfoto: B. Weizenegge­r Bald soll die Badesaison 2020 in Ichenhause­n tatsächlic­h losgehen, allerdings unter geänderten Bedingunge­n – und das nicht nur wegen Corona.

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