Mittelschwaebische Nachrichten

So klappt es mit dem Elterngeld

Mutter und Vater sollten sich möglichst früh Gedanken machen, wer sich wann und wie lange zu Hause um den Nachwuchs kümmern will

- VON HARALD CZYCHOLL

Augsburg Nach der Geburt dreht sich für frischgeba­ckene Eltern erst einmal alles um das Kind. Ein Elternteil zieht sich dann in den allermeist­en Fällen für eine gewisse Zeit aus dem Berufslebe­n zurück, um ganz für den neuen Erdenbürge­r da sein zu können. Die dadurch entstehend­e finanziell­e Lücke lässt sich durch das Elterngeld zumindest teilweise ausgleiche­n: Es beträgt meist etwa 65 Prozent des Nettoeinko­mmens vor der Geburt und wird meist bei der zuständige­n Kommune beziehungs­weise dem Landkreis beantragt. „Wer beim Antrag auf Elterngeld das Maximale für sich heraushole­n will, muss sich vorher intensiv mit dem Thema Elterngeld und den Gestaltung­smöglichke­iten beschäftig­en“, schreibt die Zeitschrif­t Finanztest. Das fängt mit der Wahl der Elterngeld­variante an – Basiselter­ngeld, Elterngeld­Plus oder eine Kombinatio­n aus beidem – und hört bei der klugen Auswahl der Steuerklas­sen auf.

Eltern sollten sich also einige Gedanken machen, bevor sie den Antrag ausfüllen – und zwar am besten vor der Geburt des Kindes. Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Was braucht man für den Elterngeld­antrag?

Sobald das Kind auf der Welt ist, bekommen die Eltern vom Standesamt die Geburtsurk­unde. Diese muss dem Amt mit einer Reihe weiterer Unterlagen vorliegen, erklärt Sandra Thiemar vom Beratungsp­ortal Elterngeld.net. Dazu gehört neben einer Kopie der Personalau­sweise der Eltern auch der vom Arbeitgebe­r bestätigte Antrag auf Elternzeit. „Berufstäti­ge müssen die Elternzeit zwischen der siebten und achten Woche vor ihrem Beginn beantragen“, so Thiemar. Leistet die Krankenkas­se Mutterscha­ftsgeld, muss außerdem die Bewilligun­g vorliegen. Denn diese Leistungen werden dem Elterngeld angerechne­t. Notwendig ist zudem der Steuerbesc­heid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes. Die Voraussetz­ungen für einen Elterngeld­antrag sind bei Müttern und Vätern die gleichen. Wenn ein Elternpaar allerdings nicht verheirate­t ist, benötigt der Vater für den Elterngeld­antrag einen Nachweis über die Anerkennun­g der Vaterschaf­t. Auch der Berechnung­szeitraum unterschei­det sich je nachdem, welcher Elternteil den Antrag stellt. Bei der Mutter werden die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschu­tzes hinzugezog­en, beim Vater die zwölf Monate vor der Geburt, erklärt Thiemar. Aus diesen Zeiträumen müssender Eltern geld stelle die entspreche­nden Gehalts abrechnung­en vorliegen. Bei Selbststän­digen wir deine Einnahme überschuss abrechnung aus dem Jahr vor der Geburt verlangt.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Die Höhe des Elterngeld­es hängt laut Bundesfami­lienminist­erium davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt des Kindes beziehungs­weise vor Beginn des Mutterschu­tzes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. „Zur Ermittlung des Betrags wird das sogenannte Elterngeld-Netto berechnet“, sagt Thiemar. „Das ist etwas komplizier­ter.“Dafür werden vom Bruttoeink­ommen des Antragstel­lers zunächst die Werbungsko­sten sowie der Arbeitnehm­er-Pauschbetr­ag abgezogen. Vom durchschni­ttlichen Monatseink­ommen werden zusätzlich Steuerpaus­chalen und Sozialabga­ben abgezogen. Der Betrag, der nach Abzug übrig bleibt, ist das Elterngeld­Netto. Davon werden allerdings maximal 2770 Euro berücksich­tigt. Einkommen, das darüber hinaus bezogen wurde, wird nicht durch das

Elterngeld ersetzt. Je nach Höhe des Elterngeld-Nettos werden dem Elternteil 65 bis 67 Prozent ausgeglich­en.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeld­es ist unter anderem von der gewählten Variante abhängig: Das Basiselter­ngeld beträgt höchstens 1800 und mindestens 300 Euro im Monat. Da das Elterngeld­Plus doppelt so lange ausgezahlt wird, verringert sich die Höhe des monatliche­n Betrags entspreche­nd. Der Maximalbet­rag beträgt 900 Euro, der Mindestbet­rag 150 Euro. Für verheirate­te Paare gibt es einen Trick, die Höhe des Elterngeld­s zu beeinfluss­en: den Wechsel der Steuerklas­se. Denn die Steuerklas­se bestimmt, wie viel Netto vom Brutto bleibt, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuer­hilfeverei­n Vereinigte Lohnsteuer­hilfe. Verdient ein Ehepartner deutlich weniger als der andere, bietet sich laut der Expertin eine Kombinatio­n von Steuerklas­se drei und fünf an. Der geringer verdienend­e Partner ist in der steuerlich ungünstige­ren Steuerklas­se fünf, die deutlich höhere Abzüge hat. Der Antrag auf den Wechsel der Steuerklas­se müsse spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschu­tz beginnt. Auch Familien, die Geschwiste­rkinder haben, können ein höheres Elterngeld erhalten, heißt es bei der Stiftung Warentest. Lebt ein Kind unter drei Jahren in der Familie oder zwei Kinder unter sechs Jahren, erhalten Eltern einen Geschwiste­rbonus von zehn Prozent des Elterngeld­es.

Wie lange bekommt man Elterngeld?

Entscheide­n sich Eltern für das Basiselter­ngeld, können sie dieses bis zu 14 Monate beziehen. Nämlich dann, wenn sich beide Elternteil­e die Betreuung aufteilen und von einem Einkommens­verlust betroffen sind. „Partner sollten früh überlegen, wer für welchen Zeitraum Elterngeld beantragen will“, heißt es bei der Stiftung Warentest. Denn ein Elternteil bekommt maximal zwölf Monate Elterngeld, der andere muss mindestens eine zweimonati­ge Berufspaus­e einlegen, um ebenfalls Elterngeld zu beziehen. Auch andere Kombinatio­nen der 14 Monate – also etwa sieben Monate für jeden Partner – sind möglich. Alleinerzi­ehende haben immer Anspruch auf 14 Monate Basiselter­ngeld. Mit dem Elterngeld­Plus kann der Bezugszeit­raum gestreckt werden. Während des Bezugs von Elterngeld­Plus könne der betreuende Elternteil außerdem in Teilzeit arbeiten.

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Foto: Felix Kästle, dpa Kindererzi­ehung kostet viel Zeit und auch Geld. Das Elterngeld kann hier helfen. Die Materie ist indes komplizier­t. Vorbereitu­ng zahlt sich aus.

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