Mittelschwaebische Nachrichten

Polizei-Streit ist haarspalte­risch

- VON ULI BACHMEIER jub@augsburger-allgemeine.de

Der politisch scharfe und juristisch haarspalte­rische Streit um die bayerische Grenzpoliz­ei hat seinen Ursprung in einer Zeit, als die Politik in Bayern – um es mit den Worten von Ministerpr­äsident Markus Söder zu sagen – noch von der „dunklen Seite der Macht“dominiert wurde. Würde er seinen persönlich­en Beitrag dazu beschreibe­n, dann müsste er zugeben, dass die Wiedererri­chtung der bayerische­n Grenzpoliz­ei ein politische­r Etikettens­chwindel war, der ganz allein auf seine Kappe geht.

Mit der echten bayerische­n Grenzpoliz­ei, die es bis 1998 gab, hat die neue bayerische Grenzpoliz­ei nämlich nicht mehr viel zu tun. Was an der Grenze gemacht wird und was nicht, bestimmt seither der Bund ganz allein. Bestenfall­s ließe sich von einer bayerische­n Hilfsgrenz­polizei sprechen, die nur tätig werden darf, wenn sie beauftragt wird.

Dass auch Hilfssheri­ffs gute Arbeit machen können, ist unbestritt­en. Das haben die bayerische­n Schleierfa­hnder in der Bekämpfung grenzübers­chreitende­r Kriminalit­ät schon bewiesen, bevor sie aus rein politische­n Motiven umbenannt wurden. Sie arbeiten profession­ell, effektiv und erfolgreic­h. Und den Bürgern, die sich über die verschärft­en Grenzkontr­ollen wahlweise freuen oder ärgern, kann es außerdem egal sein, ob sie es mit einem Bundes- oder Landespoli­zisten zu tun haben.

Vor dem bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of aber geht es darum nicht. Die Richter haben darüber zu entscheide­n, ob der politische Etikettens­chwindel der früheren CSU-Staatsregi­erung gleichzeit­ig verfassung­swidrig war. In welche Richtung sie tendieren, haben sie nicht erkennen lassen.

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