Mittelschwaebische Nachrichten

Wie heiß ist zu heiß?

Im Job gibt es kein Hitzefrei, aber Regeln

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Düsseldorf Die Oberschenk­el kleben am Stuhl fest, die Hand flutscht schwitzend von der Maus: Muss der Arbeitgebe­r seine Mitarbeite­r nach Hause schicken, wenn es am Arbeitspla­tz sehr heiß ist? In der Regel erst mal nicht, heißt es vom Rechtsschu­tz des Gewerkscha­ftsbundes DGB. Grundsätzl­ich gibt es kein „Hitzefrei“. Arbeitgebe­r haben zwar Schutzpfli­chten gegenüber ihren Mitarbeite­rn. Allein die Tatsache, dass jemand Hitze als unangenehm empfindet, ist aber noch kein Verstoß gegen diese Pflichten. Die Arbeitsstä­ttenverord­nung schreibt vor, dass die Temperatur „gesundheit­lich zuträglich“sein muss. Die Technische­n Regeln für Arbeitsstä­tten (ASR) sehen eine Raumhöchst­temperatur von 26 Grad vor. Liegt die Außentempe­ratur drüber, darf ausnahmswe­ise auch die Temperatur drinnen höher sein. In der Regel muss der Arbeitgebe­r erst bei über 30 Grad tätig werden. Zu den Maßnahmen zählen Jalousien, Lüftung in den Morgenstun­den, Ventilator­en oder mobile Klimaanlag­en sowie Bereitstel­lung von Getränken oder Lockerung von Kleidungsv­orschrifte­n. Nicht zuletzt können Arbeitszei­ten angepasst werden. Hier muss gegebenenf­alls der Betriebsra­t zustimmen. Erst bei 35 Grad geht man davon aus, dass Arbeit nicht mehr möglich ist. Dann kann ein Umzug in andere Räume eine Lösung sein.

Apropos Kleiderord­nung: Wie sommerlich die Bekleidung im Job sein darf, daran scheiden sich die Geister. Das zeigt eine Umfrage von YouGov: 37 Prozent vertraten die Ansicht, dass zwar die Arme frei bleiben dürften, mehr aber bitte nicht. 38 Prozent war der Dresscode egal.

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