Mittelschwaebische Nachrichten
Wie heiß ist zu heiß?
Im Job gibt es kein Hitzefrei, aber Regeln
Düsseldorf Die Oberschenkel kleben am Stuhl fest, die Hand flutscht schwitzend von der Maus: Muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nach Hause schicken, wenn es am Arbeitsplatz sehr heiß ist? In der Regel erst mal nicht, heißt es vom Rechtsschutz des Gewerkschaftsbundes DGB. Grundsätzlich gibt es kein „Hitzefrei“. Arbeitgeber haben zwar Schutzpflichten gegenüber ihren Mitarbeitern. Allein die Tatsache, dass jemand Hitze als unangenehm empfindet, ist aber noch kein Verstoß gegen diese Pflichten. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass die Temperatur „gesundheitlich zuträglich“sein muss. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sehen eine Raumhöchsttemperatur von 26 Grad vor. Liegt die Außentemperatur drüber, darf ausnahmsweise auch die Temperatur drinnen höher sein. In der Regel muss der Arbeitgeber erst bei über 30 Grad tätig werden. Zu den Maßnahmen zählen Jalousien, Lüftung in den Morgenstunden, Ventilatoren oder mobile Klimaanlagen sowie Bereitstellung von Getränken oder Lockerung von Kleidungsvorschriften. Nicht zuletzt können Arbeitszeiten angepasst werden. Hier muss gegebenenfalls der Betriebsrat zustimmen. Erst bei 35 Grad geht man davon aus, dass Arbeit nicht mehr möglich ist. Dann kann ein Umzug in andere Räume eine Lösung sein.
Apropos Kleiderordnung: Wie sommerlich die Bekleidung im Job sein darf, daran scheiden sich die Geister. Das zeigt eine Umfrage von YouGov: 37 Prozent vertraten die Ansicht, dass zwar die Arme frei bleiben dürften, mehr aber bitte nicht. 38 Prozent war der Dresscode egal.