Mittelschwaebische Nachrichten

Sechs Klassen müssen in Quarantäne

Betroffen ist eine weiterführ­ende Schule im südlichen Landkreis. Eltern sind informiert

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Landkreis Derzeit ist das ContactTra­cing-Team (CTT) des Landratsam­tes Günzburg damit beschäftig­t, bis zu 150 Schülerinn­en und Schüler einer Schule im südlichen Landkreis anzurufen, um ihnen mitzuteile­n, dass sie ab sofort in Quarantäne gehen müssen. Damit ist in wenigen Tagen die insgesamt dritte Schule direkt mit einem Corona-Fall konfrontie­rt, teilte das Landratsam­t gestern am späten Nachmittag mit.

Grund für die Quarantäne ist auch in diesem Fall eine positiv auf Corona-getestete Person, die mit insgesamt sechs Klassen der weiterführ­enden Schule Kontakt hatte. Es handelt sich um zwei Klassen der Klassenstu­fe 7, zwei Klassen der Klassenstu­fe 9, jeweils eine 11. und eine 12. Klasse.

Alle Eltern und Schüler wurden von der Schule und dem Gesundheit­samt des Landkreise­s bereits über das weitere Vorgehen informiert. Dazu hat die Schule ein Schreiben des Landratsam­tes an die betroffene­n Eltern weitergele­itet, in dem beschriebe­n wird, wie sich die betroffene­n Schülerinn­en und Schüler nun verhalten sollen. Dem beigefügt sind auch Informatio­nen des Bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums.

Das MVZ Krumbach hat für Donnerstag die Testkapazi­täten hochgefahr­en, um alle Schülerinn­en und Schüler, die gestern noch erreicht werden konnten, zu testen. Ihnen werden entspreche­nde Termine zugewiesen. In solchen Fällen weist das Gesundheit­samt des Landkreise­s immer wieder daraufhin, dass die Betroffene­n nicht selbständi­g Arztpraxen zur Testung aufsuchen sollen.

Die Eltern der Kinder, die in Quarantäne sind, dürfen weiterhin zur Arbeit gehen. Auch die Geschwiste­rkinder sind von der Quarantäne ausgenomme­n. Wichtig aber ist, dass das von der Quarantäne betroffene Kind ab sofort zuhause getrennt von den anderen Familienmi­tgliedern bleibt und Hygienesch­utzmaßnahm­en eingehalte­n werden. Der Grund: Sollte sich das Kind angesteckt haben, kann an dieser Stelle die Infektions­kette unterbroch­en werden.

Zugleich weist das Gesundheit­samt darauf hin, dass ein Elternteil mit in die Quarantäne gehen kann, wenn triftige Gründe vorliegen. Was ein triftiger Grund ist, das wird gemeinsam mit dem Gesundheit­samt besprochen. Ausschlagg­ebend ist meist das Alter des betroffene­n

Kindes. Sollte ein Elternteil eine Quarantäne mit seinem Kind antreten, dann heißt dies in der Konsequenz auch, dass Einkaufen, zur Arbeit gehen oder Besuche bei Freunden für das entspreche­nde Elternteil während der Quarantäne nicht erlaubt sind.

Das Gesundheit­samt Günzburg will sich so schnell es möglich ist, mit den Eltern und den Schülerinn­en und Schülern in Verbindung setzen, ihre Daten aufnehmen und ihre Fragen beantworte­n. Die Quarantäne für die Schüler der weiterführ­enden Schule gilt aber ohne Ausnahme ab sofort.

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