Mittelschwaebische Nachrichten
Sechs Klassen müssen in Quarantäne
Betroffen ist eine weiterführende Schule im südlichen Landkreis. Eltern sind informiert
Landkreis Derzeit ist das ContactTracing-Team (CTT) des Landratsamtes Günzburg damit beschäftigt, bis zu 150 Schülerinnen und Schüler einer Schule im südlichen Landkreis anzurufen, um ihnen mitzuteilen, dass sie ab sofort in Quarantäne gehen müssen. Damit ist in wenigen Tagen die insgesamt dritte Schule direkt mit einem Corona-Fall konfrontiert, teilte das Landratsamt gestern am späten Nachmittag mit.
Grund für die Quarantäne ist auch in diesem Fall eine positiv auf Corona-getestete Person, die mit insgesamt sechs Klassen der weiterführenden Schule Kontakt hatte. Es handelt sich um zwei Klassen der Klassenstufe 7, zwei Klassen der Klassenstufe 9, jeweils eine 11. und eine 12. Klasse.
Alle Eltern und Schüler wurden von der Schule und dem Gesundheitsamt des Landkreises bereits über das weitere Vorgehen informiert. Dazu hat die Schule ein Schreiben des Landratsamtes an die betroffenen Eltern weitergeleitet, in dem beschrieben wird, wie sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler nun verhalten sollen. Dem beigefügt sind auch Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Das MVZ Krumbach hat für Donnerstag die Testkapazitäten hochgefahren, um alle Schülerinnen und Schüler, die gestern noch erreicht werden konnten, zu testen. Ihnen werden entsprechende Termine zugewiesen. In solchen Fällen weist das Gesundheitsamt des Landkreises immer wieder daraufhin, dass die Betroffenen nicht selbständig Arztpraxen zur Testung aufsuchen sollen.
Die Eltern der Kinder, die in Quarantäne sind, dürfen weiterhin zur Arbeit gehen. Auch die Geschwisterkinder sind von der Quarantäne ausgenommen. Wichtig aber ist, dass das von der Quarantäne betroffene Kind ab sofort zuhause getrennt von den anderen Familienmitgliedern bleibt und Hygieneschutzmaßnahmen eingehalten werden. Der Grund: Sollte sich das Kind angesteckt haben, kann an dieser Stelle die Infektionskette unterbrochen werden.
Zugleich weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass ein Elternteil mit in die Quarantäne gehen kann, wenn triftige Gründe vorliegen. Was ein triftiger Grund ist, das wird gemeinsam mit dem Gesundheitsamt besprochen. Ausschlaggebend ist meist das Alter des betroffenen
Kindes. Sollte ein Elternteil eine Quarantäne mit seinem Kind antreten, dann heißt dies in der Konsequenz auch, dass Einkaufen, zur Arbeit gehen oder Besuche bei Freunden für das entsprechende Elternteil während der Quarantäne nicht erlaubt sind.
Das Gesundheitsamt Günzburg will sich so schnell es möglich ist, mit den Eltern und den Schülerinnen und Schülern in Verbindung setzen, ihre Daten aufnehmen und ihre Fragen beantworten. Die Quarantäne für die Schüler der weiterführenden Schule gilt aber ohne Ausnahme ab sofort.