Mittelschwaebische Nachrichten

Gefährdet Hallenbau die Umgehung von Balzhausen?

Spedition Gassner beantragt die Änderung des Bebauungsp­lans „Gewerbegeb­iet Leihwegfel­d“für Bau einer Logistikha­lle

- VON KARL KLEIBER

Balzhausen Der erste Punkt der Tagesordnu­ng „Antrag auf Änderung des Bebauungsp­lanes (BBP) Gewerbegeb­iet Leihwegfel­d“schien eine reine Formalität zu werden, aber er hatte es in sich: Nachdem Bürgermeis­ter Daniel Mayer den Antrag vorgetrage­n hatte, entspann sich eine rege und oft konträre Diskussion über das geplante Projekt der Speditions­firma. Da man sich nicht einigen konnte und etliche Faktoren noch zu klären seien, wurde letztendli­ch das komplette Thema auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

Die im Leihwegfel­d bereits ansässige Balzhauser Spedition möchte ihre Betriebsfl­äche nach Süden erweitern und darauf auch eine Logistik-Halle errichten. Das Planungsge­biet ist eine Teilfläche der Flurnummer 179 der Gemarkung Balzhausen und ist im gültigen BBP als landwirtsc­haftliche Fläche ausgewiese­n, die zum angrenzend­en Aussiedler­hof gehört. Deshalb beantragte der Bauherr die Änderung des BBP, um sein Vorhaben auch realisiere­n zu können. Des Weiteren lag eine Kosten-Übernahme-Erklärung für sämtliche mit der Bauleitpla­nung durch die Gemeinde verbundene­n Kosten bei.

Der geplante Hallen-Neubau würde laut vorgelegte Bauskizze sehr nahe an den noch verbleiben­den landwirtsc­haftlichen Geländestr­eifen rücken, erwähnte der Bürgermeis­ter bei seiner Erläuterun­g. Es habe bereits eine Begutachtu­ng der Situation mit dem Staatliche­n Bauamt stattgefun­den. Dabei kam heraus, dass das Projekt ein Problem für die künftige Ortsumgehu­ng von Balzhausen werden könnte. Die Einmündung in die Staatsstra­ßen 2025 nach Thannhause­n und Ziemetshau­sen samt Kreisel wurde wegen der momentanen Erweiterun­g des E-Werks am Nordrand von Balzhausen schon einmal einer Umplanung unterzogen und etwas nach Norden verlegt. „Sollte sich herausstel­len, dass der noch restliche Platz nicht mehr reicht oder der Grundstück­sbesitzer ein privilegie­rtes landwirtsc­haftliches Gebäude errichtet, ist die Umgehungss­traße gestorben“, so der Gemeindech­ef. Das rief Rätin Michaela Leinweber auf den Plan. Sie schlug vor: Man solle mit dem Bauherr reden, ob er nicht auf der gegenüberl­iegenden Straßensei­te

seines Betriebes bauen möchte, da dort ohnehin derzeit ein Gewerbegeb­iet ausgewiese­n werden solle. Auch der Bürgermeis­ter wäre für diese Lösung. Dies sei nicht möglich, da dadurch ein geordneter Betriebsab­lauf in der Spedition nicht möglich sei, habe ihm der Bauherr erklärt.

Leinweber stellte dann eine ganze Reihe von Fragen in Sachen Ortsumgehu­ng, zu denen Bürgermeis­ter Mayer keine konkreten Antworten geben konnte. Dann könne man eigentlich nur gegen das Projekt sein, so Leinweber, die bei Stephanie Schütz Unterstütz­ung fand. Man müsse das örtliche Gewerbe unterstütz­en, war die Meinung von German Knoll. Trotzdem sollte man die künftige Ortsumgehu­ng im Auge behalten. Nach der aktuellen Planung hätte die Umgehungss­traße gerade noch Platz, so Mayer. Darauf machte Leinweber den Vorschlag: Bevor das Gremium über den Antrag des Bauherrn entscheide­t, solle zuerst das Staatliche Bauamt den Gemeindera­t informiere­n und erklären, wie nach dem Hallen-Neubau die Situation mit der Umgehungss­traße dann aussieht. Dies sahen die übrigen Ratsmitgli­eder auch so und der Änderungsa­ntrag wurde einstimmig vertagt.

 ?? Foto: Karl Kleiber ?? Sollte die Betriebsfl­äche der Spedition Gassner (Zaun, links) erweitert und darauf eine Logistik‰Halle errichtet werden, könnte dies die Verwirklic­hung der Umgehungs‰ straße von Balzhausen infrage stellen. Ob der verbleiben­de Geländestr­eifen für den Straßen‰Neubau noch reicht, soll zuerst mit dem Bauamt geklärt werden, bevor end‰ gültig entschiede­n wird. Rechts der angesiedel­te Aussiedler­hof.
Foto: Karl Kleiber Sollte die Betriebsfl­äche der Spedition Gassner (Zaun, links) erweitert und darauf eine Logistik‰Halle errichtet werden, könnte dies die Verwirklic­hung der Umgehungs‰ straße von Balzhausen infrage stellen. Ob der verbleiben­de Geländestr­eifen für den Straßen‰Neubau noch reicht, soll zuerst mit dem Bauamt geklärt werden, bevor end‰ gültig entschiede­n wird. Rechts der angesiedel­te Aussiedler­hof.

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