Mittelschwaebische Nachrichten
Polizei kontrolliert 76 Fahrzeuge
So fällt die Bilanz in Leipheim aus
Leipheim
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West hat sich von Mittwoch auf Donnerstag an der länderübergreifenden Schwerverkehrskontrollaktion „Truck & Bus“beteiligt, bei der der gewerbliche Güter- und Personenverkehr genauer unter die Lupe genommen wurde. Hauptaugenmerk lag auf der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, der Einhaltung der Ladungsvorschriften und der technischen Beschaffenheit der Fahrzeuge. An der Rastanlage Leipheim bei Günzburg wurde eine Großkontrolle durchgeführt. Dabei waren 22 Beamte der Polizeidienststellen im Einsatz. Auch Kräfte von Zoll, Bundesamt für Güterfernverkehr und zwei Mitarbeiter des Landratsamts Günzburg waren beteiligt. Ein Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung von Schwaben unterstützte ebenfalls.
Allein in Leipheim wurden zwischen 14.30 und 19 Uhr 76 Fahrzeuge überprüft. Es wurden 14 Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, einem Fahrer untersagten die Kontrolleure deshalb die Weiterfahrt. Unter anderem hatte ein 44-jähriger Bulgare seine Tagesruhezeit unterschritten und seine Fahrtaufzeichnungen falsch geführt. Der Fahrzeugführer musste für die Ordnungswidrigkeit eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich hinterlegen. Gegen den Firmenverantwortlichen wird eine separate Halteranzeige erstattet. Drei weitere Fahrzeuge hatten technische Mängel. Insgesamt wurden 20 Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei der Überprüfung von Reisebussen wurde gegen vier Personen Strafverfahren eingeleitet.
Bei der Kontrolle eines 45-jährigen mazedonischen Fahrgastes wurde festgestellt, dass dieser die zulässige Aufenthaltsdauer in Deutschland um mehr als 270 Tage überschritten hatte. Im Rahmen des Kurzaufenthaltsrechts hätte der Mann sich im Inland nur maximal 90 Tage aufhalten dürfen. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich angeordnet. Bei einem 26-jährigen pakistanischen Fahrgast wurde festgestellt, dass dieser sich im Rahmen seiner bestehenden Duldung widerrechtlich außerhalb des räumlichen Beschränkungsbereiches aufgehalten hatte. Des Weiteren hatte er gegen seine Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung verstoßen. Bei einem 35-jährigen kroatischen Fahrgast wurde mit Unterstützung eines Diensthundeführers der Operativen Ergänzungsdienste eine geringe Menge Haschisch gefunden. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet sowie eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich erhoben.