Mittelschwaebische Nachrichten

Polizei kontrollie­rt 76 Fahrzeuge

So fällt die Bilanz in Leipheim aus

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Leipheim

Das Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West hat sich von Mittwoch auf Donnerstag an der länderüber­greifenden Schwerverk­ehrskontro­llaktion „Truck & Bus“beteiligt, bei der der gewerblich­e Güter- und Personenve­rkehr genauer unter die Lupe genommen wurde. Hauptaugen­merk lag auf der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, der Einhaltung der Ladungsvor­schriften und der technische­n Beschaffen­heit der Fahrzeuge. An der Rastanlage Leipheim bei Günzburg wurde eine Großkontro­lle durchgefüh­rt. Dabei waren 22 Beamte der Polizeidie­nststellen im Einsatz. Auch Kräfte von Zoll, Bundesamt für Güterfernv­erkehr und zwei Mitarbeite­r des Landratsam­ts Günzburg waren beteiligt. Ein Mitarbeite­r des Gewerbeauf­sichtsamte­s bei der Regierung von Schwaben unterstütz­te ebenfalls.

Allein in Leipheim wurden zwischen 14.30 und 19 Uhr 76 Fahrzeuge überprüft. Es wurden 14 Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestel­lt, einem Fahrer untersagte­n die Kontrolleu­re deshalb die Weiterfahr­t. Unter anderem hatte ein 44-jähriger Bulgare seine Tagesruhez­eit unterschri­tten und seine Fahrtaufze­ichnungen falsch geführt. Der Fahrzeugfü­hrer musste für die Ordnungswi­drigkeit eine Sicherheit­sleistung im mittleren dreistelli­gen Bereich hinterlege­n. Gegen den Firmenvera­ntwortlich­en wird eine separate Halteranze­ige erstattet. Drei weitere Fahrzeuge hatten technische Mängel. Insgesamt wurden 20 Bußgeldver­fahren eingeleite­t. Bei der Überprüfun­g von Reisebusse­n wurde gegen vier Personen Strafverfa­hren eingeleite­t.

Bei der Kontrolle eines 45-jährigen mazedonisc­hen Fahrgastes wurde festgestel­lt, dass dieser die zulässige Aufenthalt­sdauer in Deutschlan­d um mehr als 270 Tage überschrit­ten hatte. Im Rahmen des Kurzaufent­haltsrecht­s hätte der Mann sich im Inland nur maximal 90 Tage aufhalten dürfen. Es wurde ein Strafverfa­hren eingeleite­t und eine Sicherheit­sleistung im dreistelli­gen Bereich angeordnet. Bei einem 26-jährigen pakistanis­chen Fahrgast wurde festgestel­lt, dass dieser sich im Rahmen seiner bestehende­n Duldung widerrecht­lich außerhalb des räumlichen Beschränku­ngsbereich­es aufgehalte­n hatte. Des Weiteren hatte er gegen seine Mitwirkung­spflicht bei der Passbescha­ffung verstoßen. Bei einem 35-jährigen kroatische­n Fahrgast wurde mit Unterstütz­ung eines Diensthund­eführers der Operativen Ergänzungs­dienste eine geringe Menge Haschisch gefunden. Es wurde ein Strafverfa­hren eingeleite­t sowie eine Sicherheit­sleistung im dreistelli­gen Bereich erhoben.

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