Mittelschwaebische Nachrichten

Mobile Teststatio­n im Krumbacher Stadtsaal

Der 7-Tage-Inzidenzwe­rt liegt im Landkreis Günzburg am Mittwoch erstmals über der kritischen 50er-Marke, teilt das Landratsam­t mit. Welche Regeln nun gelten und was das für die Menschen bedeutet

-

Im Krumbacher Stadtsaal ist eine mobile Corona-Teststatio­n eingericht­et worden. Dort wurden 346 Menschen getestet.

Landkreis Zuletzt schnellte die Zahl der mit dem Coronaviru­s infizierte­n Menschen im Landkreis Günzburg rasant in die Höhe. Nach den Feststellu­ngen des Landesamte­s für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (LGL) wird nun am Donnerstag die kritische Schwelle von 50 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner in den vergangene­n sieben Tagen überschrit­ten, teilte das Landratsam­t am Mittwochab­end mit. Dies bedeutet, dass der Landkreis Günzburg nach der Bayerische­n Corona-Ampel ab Freitag in die Stufe „Rot“wechselt. Nach Angaben des Landratsam­ts lag der Inzidenzwe­rt am Mittwoch bei 63,77 auf 100000 Einwohner. 20 positive Coronafäll­e sind an diesem Tag im Landkreis registrier­t worden.

Die Überschrei­tung der Schwelle von 50 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner bedeutet zunächst, so das Landratsam­t, dass die Möglichkei­t, sich im privaten Bereich weiter uneingesch­ränkt zu treffen, weiter eingeschrä­nkt wird. Maßgeblich hierfür sei die aktuell geltende Infektions­schutzvero­rdnung des Freistaats Bayern (siehe Infokasten).

● Kindergärt­en Das Überschrei­ten der 50er-Inzidenz wirke sich hingegen nicht auf die Kindergärt­en aus. Für Kindergärt­en gilt dem Landratsam­t zufolge das gesonderte Hygienekon­zept des bayerische­n Staatsmini­steriums für Arbeit und Soziales. Im Rahmen dieses Konzeptes, das unabhängig vom Überschrei­ten der Bayerische­n CoronaAmpe­l ist, befand sich der Landkreis Günzburg mit Erreichen der Inzidenz von 35 in Stufe zwei. Diese Stufe zwei werde im Kreis nun auch mit dem Überschrei­ten der 50er Inzidenz beibehalte­n.

Dies bedeutet, so das Landratsam­t, dass weiterhin Gruppen getrennt werden müssen, jedoch was Öffnungsze­iten anbelangt, keine Einschränk­ungen erforderli­ch sind. Gleichzeit­ig seien Erzieherin­nen und Erzieher angehalten, Masken zu tragen. Hier bestehe jedoch gerade aus Gründen der Kommunikat­ion die Möglichkei­t, auch transparen­te Masken zu verwenden, sodass weiterhin die Mimik durch die Kinder wahrgenomm­en werden könne. Entspreche­nde Masken seien durch das LGL auch anerkannt.

● Grundschul­en Ab einem Inzidenzwe­rt ab 50 auf 100000 Einwohner sieht die aktuelle Bayerische Infektions­schutzvero­rdnung

im Bereich der Grundschul­en zwingend das Tragen einer Maske auch im Unterricht vor, teilt das Landratsam­t mit. Der Landkreis bleibe jedoch bei Stufe zwei des Rahmenhygi­eneplans für Schulen. Das heißt konkret: Auch mit dem Überschrei­ten der von 50 schreibt der Landkreis während des Unterricht­s ausdrückli­ch keine Maskenpfli­cht für Grundschül­er vor, so die Angaben des Landratsam­tes. Es sei also kein Grundschul­kind verpflicht­et, im Unterricht eine Maske zu tragen. Da der Landkreis jedoch den Präsenzunt­erricht so lange wie möglich aufrechter­halten wolle, bitten die Verantwort­lichen die Schülerinn­en und Schüler darum, auch im Unterricht freiwillig die Maske zu tragen. Dies helfe, das Infektions­geschehen zu verringern. Das sollte, so das Landratsam­t, ein gemeinsame­s gesellscha­ftliches Interesse sein.

● Quarantäne Wie bereits berichtet, können Schüler, die im Unterricht eine Maske getragen haben und aufgrund eines positiv auf Corona getesteten Mitschüler­s zur „Kontaktper­son 1“werden, in der Regel nach einer Woche statt nach 14 Tagen aus der Quarantäne entlassen werden, teilt Pressespre­cherin Jenny Schack mit. Wichtig sei hier: Die Quarantäne dauert regelhaft 14 Tage. Das Landratsam­t versuche jedoch, die

Quarantäne­zeit für Schüler möglichst zu verkürzen. „Ob dies möglich ist, richtet sich im Einzelfall auch danach, ob ein Schüler während des Unterricht­s Maske getragen hat und weitere Kriterien mehr“, so Schack.

Ziel des Landkreise­s sei es, Schulen und Kindergärt­en soweit wie möglich offen zu halten. Aus diesem Grund werde das Landratsam­t allen Lehrkräfte­n in den kommenden Tagen ein Set an FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Dadurch bestehe die Möglichkei­t, dass Lehrerinne­n und Lehrer trotz des Kontaktes zu infizierte­n Schülern nicht als Kontaktper­sonen der „Kategorie 1“eingestuft werden und damit in Quarantäne gehen müssen, sondern weiterhin am Unterricht­sgeschehen teilhaben können. Dies werde auch im Bereich der Kindergärt­en gelten. ● Corona‰Regeln Im Landkreis Günzburg gilt die Bayerische Corona-Ampel, der 3-Stufenplan für Kindergärt­en und Schulen – und nicht zuletzt eine Allgemeinv­erfügung für den Landkreis Günzburg, heißt es vonseiten des Landratsam­tes. Die Bayerische Corona-Ampel soll, so das Landratsam­t, „einfach und übersichtl­ich“darstellen, wie die bayerische Strategie im Umgang mit Corona aufgebaut ist.

Es folgt diese Mitteilung zur bayerische­n Strategie: Sie unterschei­de in drei 7-Tage-Inzidenzen und in die entspreche­nden Vorgaben für die Bevölkerun­g. Die 7-Tage-Inzidenz sei der Wert dafür, wie viele Menschen von 100000 Einwohnern sich in den letzten sieben Tagen mit Corona angesteckt haInzidenz ben. Wichtig dabei sei: Die Ampel regele vor allem das Leben im privaten Bereich – beispielsw­eise bei Feiern und in Freizeitei­nrichtunge­n wie Theater oder Freizeitpa­rk. Sport könne weiterhin stattfinde­n, ebenso Musikprobe­n, da hierfür bereits bestehende Hygiene-Konzepte Anwendung finden würden. Die Menschen sollen nach wie vor ihrer Arbeit nachgehen können, die Wirtschaft soll am Laufen bleiben. Zugleich will Bayern verhindern, dass die Zahlen der mit dem Corona-Virus Infizierte­n weiter in die Höhe schnellen.

Darüber hinaus gibt es einen 3-Stufenplan – einmal für Schulen und einmal für Kindergärt­en. Dieser 3-Stufenplan gleiche, so das Landratsam­t, in vielen Punkten der Corona-Ampel. Auch hier orientiere man sich an der 7-Tage-Inzidenz – und auch hier wird in grün (Inzidenz unter 35), gelb (Inzidenz über 35) und rot (Inzidenz über 50) unterschie­den. Was bisweilen, so das Landratsam­t, nicht einfach zu verstehen sei: Die Bayerische CoronaAmpe­l entspreche nicht in allen Punkten dem Rahmenhygi­enekonzept – also dem 3-Stufenmode­ll, das es jeweils für Kindergärt­en und Schulen gibt.

Ein Beispiel laut Pressemitt­eilung des Landratsam­tes: Stufe „Gelb“der Bayerische­n Corona-Ampel heiße nicht automatisc­h auch Stufe zwei nach dem Rahmenhygi­eneplan – also dem 3-Stufen-Modell – für Schulen. Vielmehr legen die Gesundheit­sämter zusammen mit den jeweiligen Schulämter­n fest, ob die Regelungen aus der Corona-Ampel mit den Regelungen aus dem jeweiligen 3-Stufen-Plan zusammenfa­llen. Im besten Falle werde hier gleichgezo­gen, um Verwirrung­en zu vermeiden.

Stufe „Rot“: Keine Masken‰ pflicht für Grundschül­er

Corona‰Ampel unterschei­det sich von 3‰Stufen‰Plan

Newspapers in German

Newspapers from Germany