Mittelschwaebische Nachrichten
Mobile Teststation im Krumbacher Stadtsaal
Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt im Landkreis Günzburg am Mittwoch erstmals über der kritischen 50er-Marke, teilt das Landratsamt mit. Welche Regeln nun gelten und was das für die Menschen bedeutet
Im Krumbacher Stadtsaal ist eine mobile Corona-Teststation eingerichtet worden. Dort wurden 346 Menschen getestet.
Landkreis Zuletzt schnellte die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen im Landkreis Günzburg rasant in die Höhe. Nach den Feststellungen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird nun am Donnerstag die kritische Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten, teilte das Landratsamt am Mittwochabend mit. Dies bedeutet, dass der Landkreis Günzburg nach der Bayerischen Corona-Ampel ab Freitag in die Stufe „Rot“wechselt. Nach Angaben des Landratsamts lag der Inzidenzwert am Mittwoch bei 63,77 auf 100000 Einwohner. 20 positive Coronafälle sind an diesem Tag im Landkreis registriert worden.
Die Überschreitung der Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner bedeutet zunächst, so das Landratsamt, dass die Möglichkeit, sich im privaten Bereich weiter uneingeschränkt zu treffen, weiter eingeschränkt wird. Maßgeblich hierfür sei die aktuell geltende Infektionsschutzverordnung des Freistaats Bayern (siehe Infokasten).
● Kindergärten Das Überschreiten der 50er-Inzidenz wirke sich hingegen nicht auf die Kindergärten aus. Für Kindergärten gilt dem Landratsamt zufolge das gesonderte Hygienekonzept des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales. Im Rahmen dieses Konzeptes, das unabhängig vom Überschreiten der Bayerischen CoronaAmpel ist, befand sich der Landkreis Günzburg mit Erreichen der Inzidenz von 35 in Stufe zwei. Diese Stufe zwei werde im Kreis nun auch mit dem Überschreiten der 50er Inzidenz beibehalten.
Dies bedeutet, so das Landratsamt, dass weiterhin Gruppen getrennt werden müssen, jedoch was Öffnungszeiten anbelangt, keine Einschränkungen erforderlich sind. Gleichzeitig seien Erzieherinnen und Erzieher angehalten, Masken zu tragen. Hier bestehe jedoch gerade aus Gründen der Kommunikation die Möglichkeit, auch transparente Masken zu verwenden, sodass weiterhin die Mimik durch die Kinder wahrgenommen werden könne. Entsprechende Masken seien durch das LGL auch anerkannt.
● Grundschulen Ab einem Inzidenzwert ab 50 auf 100000 Einwohner sieht die aktuelle Bayerische Infektionsschutzverordnung
im Bereich der Grundschulen zwingend das Tragen einer Maske auch im Unterricht vor, teilt das Landratsamt mit. Der Landkreis bleibe jedoch bei Stufe zwei des Rahmenhygieneplans für Schulen. Das heißt konkret: Auch mit dem Überschreiten der von 50 schreibt der Landkreis während des Unterrichts ausdrücklich keine Maskenpflicht für Grundschüler vor, so die Angaben des Landratsamtes. Es sei also kein Grundschulkind verpflichtet, im Unterricht eine Maske zu tragen. Da der Landkreis jedoch den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten wolle, bitten die Verantwortlichen die Schülerinnen und Schüler darum, auch im Unterricht freiwillig die Maske zu tragen. Dies helfe, das Infektionsgeschehen zu verringern. Das sollte, so das Landratsamt, ein gemeinsames gesellschaftliches Interesse sein.
● Quarantäne Wie bereits berichtet, können Schüler, die im Unterricht eine Maske getragen haben und aufgrund eines positiv auf Corona getesteten Mitschülers zur „Kontaktperson 1“werden, in der Regel nach einer Woche statt nach 14 Tagen aus der Quarantäne entlassen werden, teilt Pressesprecherin Jenny Schack mit. Wichtig sei hier: Die Quarantäne dauert regelhaft 14 Tage. Das Landratsamt versuche jedoch, die
Quarantänezeit für Schüler möglichst zu verkürzen. „Ob dies möglich ist, richtet sich im Einzelfall auch danach, ob ein Schüler während des Unterrichts Maske getragen hat und weitere Kriterien mehr“, so Schack.
Ziel des Landkreises sei es, Schulen und Kindergärten soweit wie möglich offen zu halten. Aus diesem Grund werde das Landratsamt allen Lehrkräften in den kommenden Tagen ein Set an FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Dadurch bestehe die Möglichkeit, dass Lehrerinnen und Lehrer trotz des Kontaktes zu infizierten Schülern nicht als Kontaktpersonen der „Kategorie 1“eingestuft werden und damit in Quarantäne gehen müssen, sondern weiterhin am Unterrichtsgeschehen teilhaben können. Dies werde auch im Bereich der Kindergärten gelten. ● CoronaRegeln Im Landkreis Günzburg gilt die Bayerische Corona-Ampel, der 3-Stufenplan für Kindergärten und Schulen – und nicht zuletzt eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Günzburg, heißt es vonseiten des Landratsamtes. Die Bayerische Corona-Ampel soll, so das Landratsamt, „einfach und übersichtlich“darstellen, wie die bayerische Strategie im Umgang mit Corona aufgebaut ist.
Es folgt diese Mitteilung zur bayerischen Strategie: Sie unterscheide in drei 7-Tage-Inzidenzen und in die entsprechenden Vorgaben für die Bevölkerung. Die 7-Tage-Inzidenz sei der Wert dafür, wie viele Menschen von 100000 Einwohnern sich in den letzten sieben Tagen mit Corona angesteckt haInzidenz ben. Wichtig dabei sei: Die Ampel regele vor allem das Leben im privaten Bereich – beispielsweise bei Feiern und in Freizeiteinrichtungen wie Theater oder Freizeitpark. Sport könne weiterhin stattfinden, ebenso Musikproben, da hierfür bereits bestehende Hygiene-Konzepte Anwendung finden würden. Die Menschen sollen nach wie vor ihrer Arbeit nachgehen können, die Wirtschaft soll am Laufen bleiben. Zugleich will Bayern verhindern, dass die Zahlen der mit dem Corona-Virus Infizierten weiter in die Höhe schnellen.
Darüber hinaus gibt es einen 3-Stufenplan – einmal für Schulen und einmal für Kindergärten. Dieser 3-Stufenplan gleiche, so das Landratsamt, in vielen Punkten der Corona-Ampel. Auch hier orientiere man sich an der 7-Tage-Inzidenz – und auch hier wird in grün (Inzidenz unter 35), gelb (Inzidenz über 35) und rot (Inzidenz über 50) unterschieden. Was bisweilen, so das Landratsamt, nicht einfach zu verstehen sei: Die Bayerische CoronaAmpel entspreche nicht in allen Punkten dem Rahmenhygienekonzept – also dem 3-Stufenmodell, das es jeweils für Kindergärten und Schulen gibt.
Ein Beispiel laut Pressemitteilung des Landratsamtes: Stufe „Gelb“der Bayerischen Corona-Ampel heiße nicht automatisch auch Stufe zwei nach dem Rahmenhygieneplan – also dem 3-Stufen-Modell – für Schulen. Vielmehr legen die Gesundheitsämter zusammen mit den jeweiligen Schulämtern fest, ob die Regelungen aus der Corona-Ampel mit den Regelungen aus dem jeweiligen 3-Stufen-Plan zusammenfallen. Im besten Falle werde hier gleichgezogen, um Verwirrungen zu vermeiden.
Stufe „Rot“: Keine Masken pflicht für Grundschüler
CoronaAmpel unterscheidet sich von 3StufenPlan