Mittelschwaebische Nachrichten
Corona: So sollen die Feiertage gefeiert werden
Das sind die Regelungen für Allerheiligen, Weihnachten und Co. Und was ist mit Masken auf Plätzen?
Landkreis
In vielen Städten und Kreisen, in denen Corona-Grenzwerte überschritten wurden, gilt inzwischen eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und etwa in Fußgängerzonen. Auch der Kreis Günzburg liegt über dem Schwellenwert – doch hier gibt es keine entsprechende Regel. Warum ist das so?
Landratsamt-Sprecherin Jenny Schack sagt auf Anfrage, dass die Verordnung den Kreisverwaltungsbehörden hier die Entscheidung überlasse. Der Kreis Günzburg habe dazu noch nichts festgelegt, weil Gespräche mit Bürgermeistern und der Polizei ergeben hätten, dass es hier keine so stark frequentierten Plätze oder Bereiche gebe, dass eine Maskenpflicht nötig wäre. Anders sehe es bei (Wochen-)Märkten aus, aber da gebe es diese Pflicht ja bereits. Es sei dem Landratsamt wichtig, das
Leben so wenig wie möglich einzuschränken, damit die Akzeptanz der Bürger für getroffene Maßnahmen hoch bleibe. Das gelte auch für das Thema Masken im Unterricht der Grundschulen oder Alkohol an Raststätten entlang der Autobahn
(wir berichteten) – und für bevorstehende Feiertage. Der Kreis Dillingen hingegen hat in mehreren Gemeinden eine Maskenpflicht und ein nächtliches Alkoholverbot auf stark frequentierten Plätzen angeordnet.
Günzburgs Landrat Hans Reichhart (CSU) habe mit den Dekanen der katholischen und evangelischen Kirche im Kreis gesprochen, um eine Linie zu finden, wie man gedenken, feiern und den Regelungen aus der Corona-Ampel entsprechen kann. Der Volkstrauertag gehöre als Tag des Erinnerns und Mahnens zu den wesentlichen Veranstaltungen im Jahreskalender. Gleichzeitig sei er geprägt von der Teilnahme vieler Menschen, die Corona-Risikogruppen zuzurechnen sind. Im Gespräch mit dem katholischen Dekan Klaus Bucher und dem evangelischen Dekan Jürgen Pommer wurde vereinbart, dass sie darauf hinwirken, dass Ansprachen an Ehrenmalen nach Gottesdiensten in den Kirchen gehalten werden können. Kranzniederlegungen werden durch Bürgermeister allein oder vorher erfolgen.
Für kirchliche Feste wurde in der aktuellen Fassung der Infektionsschutzverordnung eine Teilnahmebegrenzung unter freiem Himmel abgeschafft. Dies werde den Landkreis gerade an Allerheiligen vor Herausforderungen stellen. Gleichzeitig sei es wichtig, an dem Tag des Miteinanders und Gedenkens die so wichtige Mitmenschlichkeit und
Gemeinschaft abzubilden, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Der Landkreis ist mit den Kirchen übereingekommen, dass an Allerheiligen auf Friedhöfen eine Maskenpflicht besteht, sodass zwischen Einzelpersonen beziehungsweise Familienverbünden „nur“der entsprechende Abstand gehalten werden muss.
Für St. Martin gilt, dass Umzüge der Grundschulen und Kita- beziehungsweise Kindergartengruppen nicht verboten werden, aber sie nur in den Verbünden der Klasse oder der Gruppe stattfinden dürfen. Die Kinder müssen dabei keine Maske tragen, die Erwachsenen hingegen schon; die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln gelten auch hier.
Weihnachten als Fest der Familie und der Hoffnung sei gerade in der aktuellen Zeit für viele von besonderer Bedeutung. Dazu gehören auch Gottesdienste. Hier ist der Kreis mit den Dekanen so verblieben, dass Gottesdienste möglichst unter freiem Himmel veranstaltet werden. Entsprechend den Regelungen zu Allerheiligen würde der Kreis auch hier gegebenenfalls eine Maskenpflicht aussprechen, sofern dies von den Kirchen gewünscht ist.
Das Landratsamt meldet inzwischen nur noch wenige Corona-Daten und verweist an das Landesamt für Gesundheit. Dort werden werktags aktuelle Zahlen veröffentlicht. Unsere Zeitung wird ab sofort diese verwenden. Demnach gab es im Landkreis (Stand Freitag, 8 Uhr) 573 Corona-Fälle, 25 mehr als am Vortag. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt inzwischen bei einem Wert von 66,13. Es bleibt weiterhin bei vier Todesfällen im Zusammenhang mit Corona.