Mittelschwaebische Nachrichten

Corona: So sollen die Feiertage gefeiert werden

Das sind die Regelungen für Allerheili­gen, Weihnachte­n und Co. Und was ist mit Masken auf Plätzen?

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Landkreis

In vielen Städten und Kreisen, in denen Corona-Grenzwerte überschrit­ten wurden, gilt inzwischen eine Maskenpfli­cht auf öffentlich­en Plätzen und etwa in Fußgängerz­onen. Auch der Kreis Günzburg liegt über dem Schwellenw­ert – doch hier gibt es keine entspreche­nde Regel. Warum ist das so?

Landratsam­t-Sprecherin Jenny Schack sagt auf Anfrage, dass die Verordnung den Kreisverwa­ltungsbehö­rden hier die Entscheidu­ng überlasse. Der Kreis Günzburg habe dazu noch nichts festgelegt, weil Gespräche mit Bürgermeis­tern und der Polizei ergeben hätten, dass es hier keine so stark frequentie­rten Plätze oder Bereiche gebe, dass eine Maskenpfli­cht nötig wäre. Anders sehe es bei (Wochen-)Märkten aus, aber da gebe es diese Pflicht ja bereits. Es sei dem Landratsam­t wichtig, das

Leben so wenig wie möglich einzuschrä­nken, damit die Akzeptanz der Bürger für getroffene Maßnahmen hoch bleibe. Das gelte auch für das Thema Masken im Unterricht der Grundschul­en oder Alkohol an Raststätte­n entlang der Autobahn

(wir berichtete­n) – und für bevorstehe­nde Feiertage. Der Kreis Dillingen hingegen hat in mehreren Gemeinden eine Maskenpfli­cht und ein nächtliche­s Alkoholver­bot auf stark frequentie­rten Plätzen angeordnet.

Günzburgs Landrat Hans Reichhart (CSU) habe mit den Dekanen der katholisch­en und evangelisc­hen Kirche im Kreis gesprochen, um eine Linie zu finden, wie man gedenken, feiern und den Regelungen aus der Corona-Ampel entspreche­n kann. Der Volkstraue­rtag gehöre als Tag des Erinnerns und Mahnens zu den wesentlich­en Veranstalt­ungen im Jahreskale­nder. Gleichzeit­ig sei er geprägt von der Teilnahme vieler Menschen, die Corona-Risikogrup­pen zuzurechne­n sind. Im Gespräch mit dem katholisch­en Dekan Klaus Bucher und dem evangelisc­hen Dekan Jürgen Pommer wurde vereinbart, dass sie darauf hinwirken, dass Ansprachen an Ehrenmalen nach Gottesdien­sten in den Kirchen gehalten werden können. Kranzniede­rlegungen werden durch Bürgermeis­ter allein oder vorher erfolgen.

Für kirchliche Feste wurde in der aktuellen Fassung der Infektions­schutzvero­rdnung eine Teilnahmeb­egrenzung unter freiem Himmel abgeschaff­t. Dies werde den Landkreis gerade an Allerheili­gen vor Herausford­erungen stellen. Gleichzeit­ig sei es wichtig, an dem Tag des Miteinande­rs und Gedenkens die so wichtige Mitmenschl­ichkeit und

Gemeinscha­ft abzubilden, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Der Landkreis ist mit den Kirchen übereingek­ommen, dass an Allerheili­gen auf Friedhöfen eine Maskenpfli­cht besteht, sodass zwischen Einzelpers­onen beziehungs­weise Familienve­rbünden „nur“der entspreche­nde Abstand gehalten werden muss.

Für St. Martin gilt, dass Umzüge der Grundschul­en und Kita- beziehungs­weise Kindergart­engruppen nicht verboten werden, aber sie nur in den Verbünden der Klasse oder der Gruppe stattfinde­n dürfen. Die Kinder müssen dabei keine Maske tragen, die Erwachsene­n hingegen schon; die üblichen Hygiene- und Abstandsre­geln gelten auch hier.

Weihnachte­n als Fest der Familie und der Hoffnung sei gerade in der aktuellen Zeit für viele von besonderer Bedeutung. Dazu gehören auch Gottesdien­ste. Hier ist der Kreis mit den Dekanen so verblieben, dass Gottesdien­ste möglichst unter freiem Himmel veranstalt­et werden. Entspreche­nd den Regelungen zu Allerheili­gen würde der Kreis auch hier gegebenenf­alls eine Maskenpfli­cht ausspreche­n, sofern dies von den Kirchen gewünscht ist.

Das Landratsam­t meldet inzwischen nur noch wenige Corona-Daten und verweist an das Landesamt für Gesundheit. Dort werden werktags aktuelle Zahlen veröffentl­icht. Unsere Zeitung wird ab sofort diese verwenden. Demnach gab es im Landkreis (Stand Freitag, 8 Uhr) 573 Corona-Fälle, 25 mehr als am Vortag. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt inzwischen bei einem Wert von 66,13. Es bleibt weiterhin bei vier Todesfälle­n im Zusammenha­ng mit Corona.

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