Mittelschwaebische Nachrichten

Nach Kündigung darf kein Rückruf verlangt werden

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Wer seinen Mobilfunkv­ertrag fristgerec­ht kündigt, muss dies nicht auch noch per Anruf bestätigen – auch wenn er dazu von dem Anbieter aufgeforde­rt wird. Das erklärt die Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerich­ts Kiel. In dem Fall hatte ein Verbrauche­r seinen Vertrag fristgerec­ht gekündigt und jede weitere Kontaktauf­nahme untersagt. Dennoch schickte das Unternehme­n einen Brief mit der Aufforderu­ng sich zu melden, um offene Fragen rund um die Kündigung zu klären. Mit solchen Schreiben würden Anbieter oft versuchen, die Kunden doch noch bei der Stange zu halten.

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