Mittelschwaebische Nachrichten
Nach Kündigung darf kein Rückruf verlangt werden
Wer seinen Mobilfunkvertrag fristgerecht kündigt, muss dies nicht auch noch per Anruf bestätigen – auch wenn er dazu von dem Anbieter aufgefordert wird. Das erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Kiel. In dem Fall hatte ein Verbraucher seinen Vertrag fristgerecht gekündigt und jede weitere Kontaktaufnahme untersagt. Dennoch schickte das Unternehmen einen Brief mit der Aufforderung sich zu melden, um offene Fragen rund um die Kündigung zu klären. Mit solchen Schreiben würden Anbieter oft versuchen, die Kunden doch noch bei der Stange zu halten.