Mittelschwaebische Nachrichten
Teilzeitstudierende haben keinen Anspruch auf Bafög
Ein offizielles Teilzeitstudium ist grundsätzlich nicht Bafög-förderfähig, erklärt das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Es weist darauf hin, dass ein Studium in Teilzeit je nach Hochschule auch Auswirkungen auf Krankenversicherung, Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis oder Wohnheimberechtigung haben kann. Daher sollte man die betreffenden Stellen frühzeitig informieren und die eigene Situation abklären.