Mittelschwaebische Nachrichten

Teilzeitst­udierende haben keinen Anspruch auf Bafög

-

Ein offizielle­s Teilzeitst­udium ist grundsätzl­ich nicht Bafög-förderfähi­g, erklärt das Centrum für Hochschule­ntwicklung (CHE). Es weist darauf hin, dass ein Studium in Teilzeit je nach Hochschule auch Auswirkung­en auf Krankenver­sicherung, Kindergeld, Aufenthalt­serlaubnis oder Wohnheimbe­rechtigung haben kann. Daher sollte man die betreffend­en Stellen frühzeitig informiere­n und die eigene Situation abklären.

Newspapers in German

Newspapers from Germany