Mittelschwaebische Nachrichten

Corona‰Ampel steht kurz vor „Dunkelrot“

7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt bei 87,38

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Landkreis Die Zahl der mit dem Coronaviru­s infizierte­n Personen im Landkreis Günzburg schießt am Dienstag wieder in die Höhe. Es droht nun die Ampel „Dunkelrot“, sollte der Inzidenzwe­rt weiter steigen. Was das bedeuten würde.

Im Landkreis Günzburg gilt aktuell weiterhin die Corona-Stufe „Rot“. Die Sieben-Tage-Inzidenz im gesamten Landkreis lag am Dienstag bei 87,38. Das teilte das bayerische Landesgesu­ndheitsamt mit. Demnach gab es im Landkreis Günzburg (Stand Dienstag, 8 Uhr) 639 Corona-Fälle, das sind 49 Fälle mehr als noch am Montag.

Aktuell gelten im Landkreis Günzburg bei der Corona-Stufe „Rot“folgende Regeln:

● Private Treffen Maximal fünf Personen oder Mitglieder aus zwei Haushalten dürfen sich privat und im öffentlich­en Raum treffen. Private Feiern sind mit maximal fünf Personen oder Mitglieder­n aus zwei Haushalten erlaubt.

● Sperrstund­e Ab 22 Uhr gilt eine Sperrstund­e.

● Alkoholver­bot Dieses gilt auf öffentlich­en Plätzen sowie ein Alkoholver­kaufsverbo­t an Tankstelle­n.

Als einziges Bundesland in Deutschlan­d hat der Freistaat Bayern bei der Corona-Ampel ab einem Inzidenzwe­rt von 100 noch eine weitere Stufe eingeführt: „Dunkelrot“. Die neue Stufe gilt in Bayern dann, wenn die Zahl von 100 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Region überschrit­ten wird. Der Landkreis Günzburg steht nun kurz davor. Sollte die Schwelle überschrit­ten werden, dann verschärfe­n sich die Regeln folgenderm­aßen:

● Veranstalt­ungen Bei Veranstalt­ungen sind maximal 50 Teilnehmer erlaubt. Das gilt für nahezu alle Veranstalt­ungen – etwa in Theater, Kino oder Vereinen. Von der Regel ausgenomme­n: zum Beispiel Gottesdien­ste, Demonstrat­ionen, Hochschule­n.

● Sperrstund­e Die Sperrstund­e für die Gastronomi­e gilt bereits ab 21 Uhr.

● Private Treffen Die Vorgaben für Treffen, private Feiern und das Alkoholver­bot bleiben gleich – wie bei der Stufe Rot.

Diese Regeln gelten bei der Corona‰Ampel „Dunkelrot“

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