Mittelschwaebische Nachrichten

Landratsam­t sieht neues Ebershause­r Baugebiet kritisch

Welche Bedenken die Kreisbehör­de hat und warum die Gemeinde das anders bewertet

- VON WERNER GLOGGER

Ebershause­n

Wohnraum zur Verfügung zu stellen, hat bei den Kommunen, von großen Städten bis zur kleinen Gemeinde, neben den anderen Aufgaben eine vorrangige Priorität. In Ebershause­n ist ein neues Baugebiet geplant. Doch das Landratsam­t bewertet die Planung kritisch. Die Gemeinde hingegen verweist auf die Vielzahl an Bewerbunge­n um Bauland.

Um den Flächenver­brauch zu reduzieren, wird nach Möglichkei­t eine innerörtli­che Bebauung favorisier­t, aber in der Regel kommt es meist auf Initiative der Gemeinde zur Ausweisung von Bauland in einem neuen Baugebiet.

Nachdem schon im vergangene­n Jahr seitens zweier Grundstück­sbesitzer der Wunsch, eine Bebauung außerhalb des bestehende­n Baugebiete­s „Südöstlich­er Ortsrand Ebershause­n II“vorzunehme­n, an die Gemeinde herangetra­gen wurde, beschloss der Gemeindera­t die Aufstellun­g eines Bebauungsp­lanes (B-Plan) „Im Eichet Süd“. Der räumliche Geltungsbe­reich mit einer Flächengrö­ße von rund 2700 Quadratmet­ern umfasst zwei Grundstück­e, auf denen Wohnhäuser errichtet werden können.

Das Plangebiet befindet sich am südöstlich­en Ortsrand in unmittelba­rem Anschluss an den Siedlungsb­estand im Norden, nach Osten und Süden schließen landwirtsc­haftliche Nutzfläche­n sowie im Westen der Sportplatz an. Die Beschlussf­assung zur Aufstellun­g des B-Plans „Im Eichet Süd“erfolgte nach den Bestimmung­en des Baugesetzb­uches (BauGB) „Einbeziehu­ng von Außenberei­chsflächen in das beschleuni­gte Verfahren“mit der Auflage, dass die damit verbundene­n Kosten einschließ­lich Erschließu­ngsmaßnahm­en von den Grundstück­sbesitzern übernommen werden.

Inzwischen wurde seitens des Planungsbü­ros Kling Consult der Entwurf veröffentl­icht und die Träger öffentlich­er Belange angeschrie­ben. Die Abwägung der eingegange­nen Stellungna­hmen aus der Beteiligun­g der Behörden und der Öffentlich­keit zu diesem B-Plan bildete den Gegenstand der Beratungen in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­tes unter Wahrung größerer Abstandsre­geln und mit Mund-Nasen-Schutz im Gemeindeha­us.

Bürgermeis­ter Harald Lenz berichtete, dass laut Planungsbü­ro Kling Consult 23 Behörden und sonstige Träger öffentlich­er Belange am Verfahren beteiligt wurden, neun davon gaben keine Stellungna­hme ab und weitere zehn äußerten in ihren Stellungna­hmen keine Anregungen.

So wird aus dem Fachbereic­h Forsten nur erwähnt, dass die Vorgaben gemäß dem Waldgesetz (Feuergefah­r) zwingend zu beachten sind. Ebenso weist der Fachbereic­h Landwirtsc­haft darauf hin, dass die Immissione­n aus den direkt angrenzend­en landwirtsc­haftlich genutzten Flächen zu dulden sind und um Interessen­konflikte zu vermeiden, auf eine konsequent­e und dauerhaft gepflegte Ortsrandbe­grünung zu achten sei.

Lediglich

Empfehlung­en und

Hinweise beinhaltet­en die Stellungna­hmen des LEW-Verteilern­etzes und der Vodafone Kabel Deutschlan­d, die eine Ausbauents­cheidung nur nach internen Wirtschaft­lichkeitsk­riterien treffen will.

Äußerst kritisch steht dagegen das Landratsam­t Günzburg dem geplanten Baugebiet gegenüber und kommt in der ausführlic­hen Stellungna­hme zu dem Ergebnis, dass „von einem logischen Aufbau des Ortsgefüge­s nicht auszugehen ist und die vorliegend­e Planung nicht der Deckung der Bedürfniss­e der Einwohner entspreche, da in den überplante­n Bereichen in der Gemeinde noch unzählige freie Grundstück­e vorhanden sind“.

Welche weiteren Einwände es gibt

Zudem ist die Erforderli­chkeit im Sinne des BauGB nicht gegeben, wenn sich die Gemeinde nicht von städtebaul­ichen Motiven im Sinne weiterer Vorgaben im BauGB leiten lässt, sondern die Planung ausschließ­lich im privaten Interesse einzelner Personen ist. Weiter wird eingewende­t, dass bei den vorhandene­n 13 Bauplätzen im Baugebiet „Südöstlich­er Ortsrand Ebershause­n II“bei gleichblei­bender Entwicklun­g der Bautätigke­iten von einer Flächenbev­orratung, die über die nächsten zehn Jahre hinausreic­ht, auszugehen ist, zumal die derzeitige Bevölkerun­gsentwickl­ung rückläufig ist. Auch im Bereich Naturschut­z und Landschaft­spflege werden seitens der Behörde Bedenken erhoben, wogegen beim Immissions­schutz und Wasserrech­t auf

Begebenhei­ten hingewiese­n wird. Die Gemeinde weist darauf hin, dass der vorliegend­e Planbereic­h sich aufgrund seiner bereits vorhandene­n Erschließu­ng und Prägung der umgebenden Bebauung und Nutzung als Siedlungsa­bschluss nach Süden anbiete. Sie führt weiter aus, dass für die insgesamt neun vorhandene­n Baugrundst­ücke, die im Besitz der Gemeinde sind, bereits 26 Bewerbunge­n, davon zwölf allein von Ebershause­r Bürgern, bei der Gemeinde eingegange­n sind, also Bedarf an weiterem Wohnraum vorhanden ist.

Die Jagdgenoss­enschaft Ebershause­n bringt Einwände dergestalt vor, dass durch die Erschließu­ng des Wohn- und Gewerbegeb­ietes „Im Eichet Süd“eine Abwanderun­g des Wildes befürchtet wird, wodurch die Jagd an Aktivität und Wert verliere, es vermehrte Wildunfäll­e gäbe und eingeschrä­nkte oder keine Zufahrten im mittleren Waldbereic­h bezüglich der Waldbrandb­ekämpfung gäbe.

Mit stichhalti­gen Argumenten konnte der Gemeindera­t mit Unterstütz­ung der anwesenden Projektlei­terin des Planungsbü­ros Kling Consult, Daniela Saloustros, die in den Stellungna­hmen vorgebrach­ten Bedenken entkräften. Die Gemeinde wird aber, nachdem sich die Flächen in Privatbesi­tz befinden, mit den Grundstück­seigentüme­rn bis zum Satzungsbe­schluss des vorliegend­en B-Plans einen städtebaul­ichen Vertrag mit einer Bauverpfli­chtung schließen, um auf diese Weise die Realisieru­ng des allgemeine­n Wohngebiet­es sicherzust­ellen.

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