Mittelschwaebische Nachrichten
Landratsamt sieht neues Ebershauser Baugebiet kritisch
Welche Bedenken die Kreisbehörde hat und warum die Gemeinde das anders bewertet
Ebershausen
Wohnraum zur Verfügung zu stellen, hat bei den Kommunen, von großen Städten bis zur kleinen Gemeinde, neben den anderen Aufgaben eine vorrangige Priorität. In Ebershausen ist ein neues Baugebiet geplant. Doch das Landratsamt bewertet die Planung kritisch. Die Gemeinde hingegen verweist auf die Vielzahl an Bewerbungen um Bauland.
Um den Flächenverbrauch zu reduzieren, wird nach Möglichkeit eine innerörtliche Bebauung favorisiert, aber in der Regel kommt es meist auf Initiative der Gemeinde zur Ausweisung von Bauland in einem neuen Baugebiet.
Nachdem schon im vergangenen Jahr seitens zweier Grundstücksbesitzer der Wunsch, eine Bebauung außerhalb des bestehenden Baugebietes „Südöstlicher Ortsrand Ebershausen II“vorzunehmen, an die Gemeinde herangetragen wurde, beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) „Im Eichet Süd“. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Flächengröße von rund 2700 Quadratmetern umfasst zwei Grundstücke, auf denen Wohnhäuser errichtet werden können.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand in unmittelbarem Anschluss an den Siedlungsbestand im Norden, nach Osten und Süden schließen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie im Westen der Sportplatz an. Die Beschlussfassung zur Aufstellung des B-Plans „Im Eichet Süd“erfolgte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“mit der Auflage, dass die damit verbundenen Kosten einschließlich Erschließungsmaßnahmen von den Grundstücksbesitzern übernommen werden.
Inzwischen wurde seitens des Planungsbüros Kling Consult der Entwurf veröffentlicht und die Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zu diesem B-Plan bildete den Gegenstand der Beratungen in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates unter Wahrung größerer Abstandsregeln und mit Mund-Nasen-Schutz im Gemeindehaus.
Bürgermeister Harald Lenz berichtete, dass laut Planungsbüro Kling Consult 23 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt wurden, neun davon gaben keine Stellungnahme ab und weitere zehn äußerten in ihren Stellungnahmen keine Anregungen.
So wird aus dem Fachbereich Forsten nur erwähnt, dass die Vorgaben gemäß dem Waldgesetz (Feuergefahr) zwingend zu beachten sind. Ebenso weist der Fachbereich Landwirtschaft darauf hin, dass die Immissionen aus den direkt angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen zu dulden sind und um Interessenkonflikte zu vermeiden, auf eine konsequente und dauerhaft gepflegte Ortsrandbegrünung zu achten sei.
Lediglich
Empfehlungen und
Hinweise beinhalteten die Stellungnahmen des LEW-Verteilernetzes und der Vodafone Kabel Deutschland, die eine Ausbauentscheidung nur nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien treffen will.
Äußerst kritisch steht dagegen das Landratsamt Günzburg dem geplanten Baugebiet gegenüber und kommt in der ausführlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass „von einem logischen Aufbau des Ortsgefüges nicht auszugehen ist und die vorliegende Planung nicht der Deckung der Bedürfnisse der Einwohner entspreche, da in den überplanten Bereichen in der Gemeinde noch unzählige freie Grundstücke vorhanden sind“.
Welche weiteren Einwände es gibt
Zudem ist die Erforderlichkeit im Sinne des BauGB nicht gegeben, wenn sich die Gemeinde nicht von städtebaulichen Motiven im Sinne weiterer Vorgaben im BauGB leiten lässt, sondern die Planung ausschließlich im privaten Interesse einzelner Personen ist. Weiter wird eingewendet, dass bei den vorhandenen 13 Bauplätzen im Baugebiet „Südöstlicher Ortsrand Ebershausen II“bei gleichbleibender Entwicklung der Bautätigkeiten von einer Flächenbevorratung, die über die nächsten zehn Jahre hinausreicht, auszugehen ist, zumal die derzeitige Bevölkerungsentwicklung rückläufig ist. Auch im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege werden seitens der Behörde Bedenken erhoben, wogegen beim Immissionsschutz und Wasserrecht auf
Begebenheiten hingewiesen wird. Die Gemeinde weist darauf hin, dass der vorliegende Planbereich sich aufgrund seiner bereits vorhandenen Erschließung und Prägung der umgebenden Bebauung und Nutzung als Siedlungsabschluss nach Süden anbiete. Sie führt weiter aus, dass für die insgesamt neun vorhandenen Baugrundstücke, die im Besitz der Gemeinde sind, bereits 26 Bewerbungen, davon zwölf allein von Ebershauser Bürgern, bei der Gemeinde eingegangen sind, also Bedarf an weiterem Wohnraum vorhanden ist.
Die Jagdgenossenschaft Ebershausen bringt Einwände dergestalt vor, dass durch die Erschließung des Wohn- und Gewerbegebietes „Im Eichet Süd“eine Abwanderung des Wildes befürchtet wird, wodurch die Jagd an Aktivität und Wert verliere, es vermehrte Wildunfälle gäbe und eingeschränkte oder keine Zufahrten im mittleren Waldbereich bezüglich der Waldbrandbekämpfung gäbe.
Mit stichhaltigen Argumenten konnte der Gemeinderat mit Unterstützung der anwesenden Projektleiterin des Planungsbüros Kling Consult, Daniela Saloustros, die in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken entkräften. Die Gemeinde wird aber, nachdem sich die Flächen in Privatbesitz befinden, mit den Grundstückseigentümern bis zum Satzungsbeschluss des vorliegenden B-Plans einen städtebaulichen Vertrag mit einer Bauverpflichtung schließen, um auf diese Weise die Realisierung des allgemeinen Wohngebietes sicherzustellen.