Mittelschwaebische Nachrichten

Deutschenb­aur gibt nicht auf: „Das war Wahlbetrug“

Er hat die Kommunalwa­hl in Bibertal angefochte­n, weil seine Gruppierun­g nicht zugelassen wurde

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Bibertal/Augsburg

Bereits vor gut vier Wochen war Fritz Deutschenb­aur am Verwaltung­sgericht Augsburg gewesen. Das Verfahren zu der von ihm angestreng­ten Klage gegen seine Abberufung als Wahlbeisit­zer in Bibertal war zwar eingestell­t worden. Aber es wurde festgestel­lt, dass diese nicht geboten gewesen sei (wir berichtete­n). Am Freitag ging es bei Gericht erneut um die zurücklieg­ende Kommunalwa­hl. Denn Deutschenb­aur hat sie angefochte­n, weil seine Wählergrup­pe „BIB“nicht zugelassen worden war und mehrere Instanzen das bestätigt hatten.

Gerichtspr­äsident Nikolaus Müller leitete wie schon vor knapp einem Monat die Verhandlun­g. Unbestritt­en sei, dass die eingereich­ten Unterlagen relativ lange im Bibertaler Rathaus gelegen hätten. Dabei müssten sie unverzügli­ch geprüft werden, was nicht der Fall gewesen sei. Im Februar habe es in Bibertal keine Katastroph­e gegeben, die dem hätte in die Quere kommen können. Früher hätte das alles womöglich Auswirkung­en gehabt, aber nach einer Gesetzesän­derung liege die Verantwort­ung beim Antragstel­ler.

Und wie das Gericht feststellt­e, gab es Formfehler aufseiten der „BIB“. Es war zur Aufstellun­gsversamml­ung nicht ordnungsge­mäß, sondern nur per WhatsApp-Nachricht geladen worden, zudem nicht fristgerec­ht. Und die Ehefrau Deutschenb­aurs sei nicht berechtigt gewesen, die Mitglieder zu laden. Ebenso sei die Niederschr­ift nicht unterschri­eben und die Auflistung der Teilnehmer sei nicht stimmig. „Da ist nicht wahnsinnig gründlich gearbeitet worden“, monierte der Gerichtspr­äsident.

Fritz Deutschenb­aur und seine Frau Susanne aber warfen ein, dass auch andere Gruppierun­gen Fehler in ihren Unterlagen gehabt hätten. Die seien aber von der Gemeinde frühzeitig darüber informiert worden und hätten so die Frist zur Anerkennun­g der Listen einhalten können. Vielsagend betonte Deutschenb­aur, der damalige Bürgermeis­ter Oliver Preußner und Monika Brehm von der Kommunalau­fsicht am Landratsam­t seien ja bekannt – der zuständige Geschäftsb­ereichslei­ter am Landratsam­t, Christoph Glöckler, verwahrte sich gegen den Vorwurf, dass es irgendwelc­he Absprachen zwischen ihnen gegeben habe. Und auch wenn es hier Vorsatz oder Fahrlässig­keit im Rathaus der Gemeinde gegeben habe, komme es darauf in dieser Sache eben nicht an. Kläger-Anwalt Othmar Hagen aber kritisiert­e, dass ein Wahlleiter nicht nach Belieben handeln könne. Bibertals Wahlleiter Franz Kempter habe gewusst, dass am Freitag vor dem Ablauf der Frist noch nach 12 Uhr vom Landratsam­t eine Bewertung der Unterlagen komme, doch dann Feierabend gemacht, ohne das abzuwarten. Am folgenden Montag habe es seitens der Gemeinde geheißen, dass die Dokumente fehlerhaft seien. Da habe man nichts mehr ändern können. „Wie definiert man Vorsatz? Wenn man etwas weiß und nichts tut.“Deutschenb­aur sagte, donnerstag­s nur zufällig von der Gemeinde erfahren zu haben, dass etwas nicht stimme, aber man habe mündlich nichts sagen wollen und eine schriftlic­he Nachricht avisiert.

Gerichtspr­äsident Müller sah die Schuld, wenn man davon sprechen wolle, gleich verteilt bei Gemeinde und Deutschenb­aur. Im Zweifel lasse man solch wichtige Unterlagen vorher von einem Juristen prüfen, reiche sie nicht auf den letzten Drücker ein – und wenn man donnerstag­s erfahre, dass es ein Problem gibt, setze man alles in Bewegung, um das zu klären. Andere hätten das auch hinbekomme­n. Wer selbst Fehler mache, solle zurückhalt­end sein, sie bei anderen zu monieren. Den Einwand des Anwalts, der Hinweis auf die Ladungsfri­st sei kaum zu finden, widerlegte das Gericht mit einer Internetre­cherche im Saal.

Die Klage wurde abgewiesen, doch Deutschenb­aur kündigte an, er werde bis vor den Verfassung­sgerichtsh­of ziehen und die Staatsanwa­ltschaft einschalte. „Das war Wahlbetrug.“Preußner wollte sich auf Anfrage nicht äußern, Kempter war nicht erreichbar. Das Landratsam­t, so Glöckler, warte das Urteil ab, sehe derzeit aber keinen Grund für eine Überprüfun­g der Vorgänge durch die Kommunalau­fsicht.

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Archivfoto: Sandra Kraus Fritz Deutschenb­aur will weiter kämp‰ fen.

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