Mittelschwaebische Nachrichten

Klinikbesu­che werden beschränkt

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Günzburg/Krumbach

Besuche von stationäre­n Patienten in den Kreisklini­ken in Günzburg und Krumbach sind ab Montag, 2. November, vorerst nur noch nach ärztlicher Genehmigun­g möglich. Die Kliniken reagieren damit auf das aktuelle Infektions­geschehen im Landkreis und passen die Besuchsreg­elungen an, um Patienten und Personal zu schützen. Ausnahmere­gelungen sind nach vorheriger Absprache mit dem behandelnd­en Arzt zum Beispiel in folgenden Fällen möglich:

Patienten und Personal sollen geschützt werden

Besuche von Palliativp­atienten, ein Elternteil bei minderjähr­igen Patienten, Patienten mit krankheits­bedingten Kommunikat­ionsproble­men. Außerdem ist für Väter beziehungs­weise eine angehörige Person die Begleitung bei Geburten erlaubt.

Gepäckstüc­ke für Patienten können wie bisher an den Eingängen der Kliniken abgegeben werden. Die Zugänge werden weiterhin kontrollie­rt.

Außerdem gilt ab 2. November auf dem Klinikgelä­nde in Günzburg und Krumbach eine Maskenpfli­cht auch im Außenberei­ch. Außerdem müssen die Abstände von anderthalb Metern eingehalte­n werden. Die Kreisklini­ken bitten um Verständni­s für diese Beschränku­ngen. Sie dienten der Sicherstel­lung der Gesundheit­sversorgun­g der Menschen in der Region, wird in der Mitteilung betont.

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