Mittelschwaebische Nachrichten

Verwaltung­sgericht hebt Maskengebo­t bei Demo auf

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Das Verwaltung­sgericht Karlsruhe hat die Auflage des Maskengebo­ts bei einer Querdenken-Demo am Samstag in Karlsruhe aufgehoben. Dem Antrag der Organisato­rin der Demo gegen die Auflage der Stadt Karlsruhe habe das Gericht stattgegeb­en, teilte ein Sprecher des Gerichts am Freitagabe­nd mit. Die Vorgabe der Stadt greift aus Sicht des Gerichts zu stark in die Versammlun­gsfreiheit ein. Mit der konsequent­en Einhaltung eines Mindestabs­tands von 1,5 Metern gebe es ein ebenso geeignetes Mittel, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronaviru­s wirksam zu reduzieren, hieß es zur Begründung. Durch den „stationäre­n Charakter“und die Teilnehmer­zahl von 500 gehe das Gericht davon aus, dass die Abstände einzuhalte­n sind. Zudem bestehe für die Stadt Karlsruhe die Möglichkei­t, kurzfristi­g weitere Auflagen zu erlassen, sollten sich die Teilnehmer nicht an das Abstandsge­bot halten.

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