Mittelschwaebische Nachrichten
Unfallflucht: Reicht ein Zettel von Zeugen?
Zeugen eines Parkremplers hinterlassen einen Zettel mit der Angabe vom Nummernschild des flüchtigen Verursachers. Das allein reicht vor Gericht aber nicht aus, zumal wenn die Beobachter ihre Identität verheimlichen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Im konkreten Fall entdeckte ein Mann einen Schaden an seinem Auto, als er zum Parkplatz zurückkehrte. Vom Verursacher fehlte jede Spur. Fast, denn zwei Zettel von vermeintlichen Beobachtern des Parkremplers fanden sich am Wagen. Darauf notiert: ähnliche, aber unterschiedliche Kennzeichen eines polnischen Fahrzeugs. Kontaktdaten wie Telefonnummer oder Namen waren nicht dabei. Dennoch gelang es, einen Transporter ausfindig zu machen. Nun verlangte der Mann Schadenersatz von 1600 Euro. Das hatte vor Gericht keinen Erfolg: Der Mann konnte nicht nachweisen, dass der Transporter den Schaden wirklich verursacht hatte.