Mittelschwaebische Nachrichten

Unmut über Prämie für Lehrer

Es knirscht bei CSU und Freien Wählern

- VON ULI BACHMEIER

München Der Erste schimpft, der Zweite schimpft, der Dritte schimpft – aber im Regierungs­lager dauert es dann halt meistens doch eine Weile, bis einer öffentlich etwas sagt. In diesem Fall ist das der schwäbisch­e CSU-Landtagsab­geordnete Franz Josef Pschierer, der seiner Verärgerun­g über den steuerfrei­en 500-Euro-Corona-Bonus für Schulleite­r und besonders engagierte Lehrer Luft macht. „Ich halte nichts davon, in dieser Weise mit der Gießkanne übers Land zu laufen“, sagt der ehemalige Wirtschaft­sminister. „Wenn man schon Geld gibt, dann denen, die es brauchen. Vielleicht braucht es der Hausmeiste­r oder die Frau, die an der Schule die Cafeteria betreibt, dringender als der Schulleite­r.“

Pschierer steht in der CSU-Fraktion mit seiner Ansicht nicht allein. Mehrere seiner Kollegen bestätigen, dass sie den Kabinettsb­eschluss vom 27. Oktober für „mindestens unglücklic­h“halten. Und auch in der Fraktion des Koalitions­partners herrscht keine ungeteilte Freude. Fabian Mehring, der parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der Freien Wähler, betont zwar, dass seine Fraktion schon länger für „eine Ausweitung des Adressaten­kreises für Corona-Boni“plädiert hatte. „Aber von der Strickart her“, so sagt er, „hätte man das vielleicht sinnvoller machen können.“FWFraktion­schef Florian Streibl sagt: „Die Schulleite­r standen nicht ganz oben auf unserer Liste.“

Nicht eindeutig kann bisher geklärt werden, wer die treibende Kraft hinter dem Kabinettsb­eschluss war. Kultusmini­ster Michael Piazolo (FW) sagt, er habe das so gewollt, aber auch Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) habe das gewollt. Die Entscheidu­ng gehe auf eine Absprache beim letzten Schulgipfe­l zurück. Auf der Seite der CSU dagegen heißt es, man habe trotz Bedenken dem Drängen des Koalitions­partners nachgegebe­n.

Widerstand vonseiten der Regierungs­fraktionen ist dennoch nicht zu erwarten. Ex-Minister Pschierer will allerdings noch prüfen lassen, ob der Beschluss vom Haushaltsr­echt gedeckt ist.

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