Mittelschwaebische Nachrichten
So läuft die RückkehrerRegistrierung
Nicht nur Flugurlauber, sondern auch Autofahrer und Busreisende, müssen sich ab 8. November per Handy auf einem Online-Formular registrieren, wenn sie aus einem Risikogebiet zurückkehren
Schon lange war die Situation den Gesundheitsämtern ein Dorn im Auge: Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkommt, muss eigentlich Quarantäne ableisten oder einen negativen Test vorlegen. Das tun allerdings viele Rückkehrer einfach nicht. Ein neues System namens „Digitale Einreise“soll den Behörden künftig den Durchgriff erleichtern. Es wird zeitgleich mit einer verschärften Quarantänepflicht eingeführt.
Das ändert sich konkret: Wer voraussichtlich nach dem 8. November aus einem Corona-Risikogebiet im Ausland zurückkommt, der wird sich vor der Wiedereinreise nach Deutschland online registrieren müssen. Die „digitale Einreiseanmeldung“besteht aus einem vom Bundesinnenministerium entwickelten Webfragebogen (www.einreiseanmeldung.de) und soll die gedruckten Aussteigekarten ersetzen, die momentan von den Fluggesellschaften an die Passagiere verteilt werden und hinterher mit hohem Aufwand gescannt werden müssen.
● Digitale EinreiseAnmeldung Nicht mehr nur für Fluggäste: Die Pflicht zur „digitalen Einreiseanmeldung“besteht auch für Autound Motorradfahrer, Bus- und Bahnreisende. Die hätten sich bisher ebenfalls nach der Rückkunft aus einem ausländischen Risikogebiet zu Hause beim Gesundheitsamt melden müssen. Aber viele haben das offenbar nicht gemacht. Mit Einführung der digitalen Einreiseanmeldung hat das Amt Zugriff auf die Daten der Online-Registrierung.
Was ist anzugeben? In dem elektronischen Formular einzutragen sind Name, Adresse, Telefonnummer, Herkunfts- und Zielort, der Zeitpunkt der Wiedereinreise und bei Flugreisen auch die Flugnummer. Dass man diese Daten preisgeben muss, steht im Infektionsschutzgesetz. Die Behörden können sie – ähnlich wie Gästelisten im Restaurant – auch nutzen, um Straftaten zu verfolgen.
Nach Eingabe der Daten in das zentrale Rückreiseportal erhält man als Rückkehrer eine Bestätigung, die bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Wer sie nicht vorweisen kann, der riskiert ein Bußgeld. Die Höhe ist noch nicht fixiert, wird aber wohl empfindlich sein. Bereits jetzt können Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro belegt werden.
Der Hintergrund: Die neue Online-Rückreisemeldung setzt eine Bestimmung aus der gerade beschlossenen neuen Muster-Quarantäneverordnung um. Deren Kerngedanke ist: Wer in Risikogebieten Urlaub macht, der soll anschließend für zehn Tage in Pflichtquarantäne gehen. Die „digitale Einreiseanmeldung“sorgt dafür, dass diese Pflicht auch kontrolliert werden kann.
● Quarantänepflicht Die neue Quarantänepflicht soll nur noch zehn statt wie bisher 14 Tage dauern, allerdings kann man sich nicht mehr sofort frei testen. In diesen zehn Tagen darf man seine Wohnung nicht verlassen. Da tut also gut, wer schon vor Urlaubsantritt für einen vollen Kühlschrank gesorgt hat.
Die zehntägige Quarantäne verkürzt sich zwar, wenn man „frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise“einen Corona-Test macht (der mindestens einen weiteren Tag verschlingt) und der sich als negativ erweist. Unter sechs Tagen Quarantäne wird aber künftig kein Risikogebiets-Rückkehrer mehr wegkommen. In jedem Fall muss das Gesundheitsamt über das Ergebnis informiert werden.
Warum greift die Regelung erst ab 8. November? Das Online-Rückreiseportal ist bereits seit Wochen fertig. Die Vorgaben müssen aber noch von jedem Bundesland in Verordnungen umgesetzt werden. Die Ministerpräsidenten hatten sich bei ihrem vorletzten Treffen auf den Termin geeinigt.
● Testpflicht Die Testpflicht bleibt bei Einreise aus Risikogebieten weiterhin bestehen. Diese CoronaTests sind derzeit noch kostenlos. Ab 8. November sollen Reisende die anfallenden Gebühren allerdings selbst tragen. Nur Bayern hält vorläufig an Gratistests fest.
Ist das alles? Nein. In der Mache ist auch eine Neufassung des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Danach sollen Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten dazu verpflichtet werden, beim Robert-Koch-Institut (RKI) auch Informationen zu allen Aufenthaltsorten zehn Tage vor und zehn Tage nach der Einreise machen. Darüber hinaus soll festgeschrieben werden, dass jeder Rückreisende verpflichtet ist, eine ärztliche Untersuchung zuzulassen, um eine mögliche Corona-Infektion auszuschließen. Auf Fluggesellschaften, Bahnunternehmen und Reisebusfirmen kommt durch das neue Gesetz die Pflicht zu, Passagierlisten und Sitzpläne in umfangreicherer Form als bisher an die Behörden weiterzuleiten.
● Lohnfortzahlung Der Entwurf des Gesetzes sieht auch Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung vor. Wer „eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet“antritt, dem soll anschließend keine Entschädigung für den Verdienstausfall während der Pflichtquarantäne mehr zustehen. Ausnahmen sind nur bei „außergewöhnlichen Umständen“angedacht – Urlaubsreisen und „verschiebbare Dienstreisen“werden ausdrücklich als vermeidbar aufgeführt. Ob dieses Gesetz bis zum 8. November in Kraft tritt, ist allerdings noch unklar. Im Zweifelsfall würde die digitale Rückreisekarte dann eben zunächst ohne die zusätzlichen Fragen eingeführt.