Mittelschwaebische Nachrichten
Bauausschuss fühlt sich entmündigt
Debatte um Projekt in Günzburg
Günzburg Das geplante Mehrfamilienhaus in Günzburg an der Weißenhorner Straße mit 13 Wohnungen sorgt weiter für Aufsehen. Nachdem der Bauausschuss in seiner Sitzung knapp mit 8:6 für das Vorhaben stimmte, gab Oberbürgermeister Gerhard Jauernig wenige Tage später auf Nachfrage unserer Zeitung bekannt, dass er den Beschluss nicht umsetzen werde. Grund hierfür sei die seiner Meinung nach nicht vorhandene Übereinstimmung mit dem Paragrafen 34, wonach sich das Bauvorhaben nicht in die Umgebung einfüge (wir berichteten). Nachdem die öffentliche Erklärung des Oberbürgermeisters bei manchen Mitgliedern des Bauausschusses unter anderem den Anschein erweckte, als verhielten sie sich rechtswidrig, haben sie eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.
Es liege ihnen demnach fern, eine weitere öffentliche Diskussion zu führen, die Argumente für oder gegen das Vorhaben wurden im Ausschuss ausgetauscht. Als Mitglied des Bauausschusses fragt man sich in dieser Situation, was eigentlich die Funktion des Bauausschusses ist. Ein Bauvorhaben werde immer dann dem aus gutem Grund beschließenden Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt, wenn es in irgendeiner Weise nicht eindeutig von der Verwaltung genehmigt oder abgelehnt werden kann, oder wenn Befreiungen von bestimmten Auflagen nötig und möglich sind für eine Genehmigung. „Der Bauausschuss entscheidet dann mehrheitlich und endgültig. Die Verwaltung erwartet also vom Bauausschuss ein Ja oder Nein, kein Jein. Im vorliegenden Fall war eine eindeutige Entscheidung nicht möglich, der Verwaltungsvorschlag war ein Ja mit weitestgehender Ermächtigung, das Bauvorhaben nach eigenem – Verwaltungsermessen – zurechtzustutzen, dazu braucht es den Bauausschuss nicht. Richtig wäre gewesen, das Vorhaben gar nicht erst in die Sitzung zu bringen, wenn die Verwaltung es unter keinen Umständen wie beantragt akzeptieren wollte“, schreiben die Unterzeichner der Stellungnahme. Der Bauausschuss wollte demnach eine klare Entscheidung herbeiführen und hat mehrheitlich einer Formulierung zugestimmt, die mit einem Ja oder Nein zu entscheiden war. Die Mehrheit entschied sich wie berichtet für Ja – war also der Meinung, dass die Argumente für das Bauvorhaben überwiegen. „Ob das Votum knapp ist, spielt keine Rolle, oft genug ist eine Stimme allein ausschlaggebend. Den Fehler hat die Verwaltung selbst zu verantworten, die einen nicht entscheidungsfähigen Antrag in den Ausschuss brachte. Den Beschluss einzuziehen und nicht umzusetzen kommt einer Entmündigung gleich und ist ein Affront gegen die Mitglieder des Ausschusses. Jetzt den Investor zu einer geänderten Planung zu zwingen oder mit einem Bebauungsplan zu drohen, der das Vorhaben über mindestens ein Jahr verzögern wird, ist nicht fair“, führen die Unterzeichner der Stellungnahme aus. Dies sind Marianne Stelzle, Günter Treutlein und Christian Neidl (alle CSU), Ferdinand Munk und Erhard Uhl (beide UWB), Martin Endhardt und Birgit Rembold (beide GBL/Grüne) sowie Joachim Bandlow (FDP), der allerdings bei der Bauausschusssitzung gefehlt hat.