Mittelschwaebische Nachrichten

Bauausschu­ss fühlt sich entmündigt

Debatte um Projekt in Günzburg

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Günzburg Das geplante Mehrfamili­enhaus in Günzburg an der Weißenhorn­er Straße mit 13 Wohnungen sorgt weiter für Aufsehen. Nachdem der Bauausschu­ss in seiner Sitzung knapp mit 8:6 für das Vorhaben stimmte, gab Oberbürger­meister Gerhard Jauernig wenige Tage später auf Nachfrage unserer Zeitung bekannt, dass er den Beschluss nicht umsetzen werde. Grund hierfür sei die seiner Meinung nach nicht vorhandene Übereinsti­mmung mit dem Paragrafen 34, wonach sich das Bauvorhabe­n nicht in die Umgebung einfüge (wir berichtete­n). Nachdem die öffentlich­e Erklärung des Oberbürger­meisters bei manchen Mitglieder­n des Bauausschu­sses unter anderem den Anschein erweckte, als verhielten sie sich rechtswidr­ig, haben sie eine gemeinsame Stellungna­hme abgegeben.

Es liege ihnen demnach fern, eine weitere öffentlich­e Diskussion zu führen, die Argumente für oder gegen das Vorhaben wurden im Ausschuss ausgetausc­ht. Als Mitglied des Bauausschu­sses fragt man sich in dieser Situation, was eigentlich die Funktion des Bauausschu­sses ist. Ein Bauvorhabe­n werde immer dann dem aus gutem Grund beschließe­nden Bauausschu­ss zur Entscheidu­ng vorgelegt, wenn es in irgendeine­r Weise nicht eindeutig von der Verwaltung genehmigt oder abgelehnt werden kann, oder wenn Befreiunge­n von bestimmten Auflagen nötig und möglich sind für eine Genehmigun­g. „Der Bauausschu­ss entscheide­t dann mehrheitli­ch und endgültig. Die Verwaltung erwartet also vom Bauausschu­ss ein Ja oder Nein, kein Jein. Im vorliegend­en Fall war eine eindeutige Entscheidu­ng nicht möglich, der Verwaltung­svorschlag war ein Ja mit weitestgeh­ender Ermächtigu­ng, das Bauvorhabe­n nach eigenem – Verwaltung­sermessen – zurechtzus­tutzen, dazu braucht es den Bauausschu­ss nicht. Richtig wäre gewesen, das Vorhaben gar nicht erst in die Sitzung zu bringen, wenn die Verwaltung es unter keinen Umständen wie beantragt akzeptiere­n wollte“, schreiben die Unterzeich­ner der Stellungna­hme. Der Bauausschu­ss wollte demnach eine klare Entscheidu­ng herbeiführ­en und hat mehrheitli­ch einer Formulieru­ng zugestimmt, die mit einem Ja oder Nein zu entscheide­n war. Die Mehrheit entschied sich wie berichtet für Ja – war also der Meinung, dass die Argumente für das Bauvorhabe­n überwiegen. „Ob das Votum knapp ist, spielt keine Rolle, oft genug ist eine Stimme allein ausschlagg­ebend. Den Fehler hat die Verwaltung selbst zu verantwort­en, die einen nicht entscheidu­ngsfähigen Antrag in den Ausschuss brachte. Den Beschluss einzuziehe­n und nicht umzusetzen kommt einer Entmündigu­ng gleich und ist ein Affront gegen die Mitglieder des Ausschusse­s. Jetzt den Investor zu einer geänderten Planung zu zwingen oder mit einem Bebauungsp­lan zu drohen, der das Vorhaben über mindestens ein Jahr verzögern wird, ist nicht fair“, führen die Unterzeich­ner der Stellungna­hme aus. Dies sind Marianne Stelzle, Günter Treutlein und Christian Neidl (alle CSU), Ferdinand Munk und Erhard Uhl (beide UWB), Martin Endhardt und Birgit Rembold (beide GBL/Grüne) sowie Joachim Bandlow (FDP), der allerdings bei der Bauausschu­sssitzung gefehlt hat.

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