Mittelschwaebische Nachrichten

Missbrauch­sfall von Staufen kommt wieder vor Gericht

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Im Fall des Missbrauch­s eines kleinen Jungen aus Staufen bei Freiburg muss ein bereits verurteilt­er Mann ab Montag erneut vor Gericht. Das Landgerich­t Freiburg muss entscheide­n, ob gegen den Spanier doch noch Sicherungs­verwahrung oder der Vorbehalt der Sicherungs­verwahrung angeordnet wird, sagte ein Gerichtssp­recher. Der 35-Jährige wurde 2018 zu zehn Jahren Haft wegen schwerer Vergewalti­gung, Kindesmiss­handlung und Zwangspros­titution verurteilt. Auf die Anordnung der Sicherungs­verwahrung verzichtet­en die Richter seinerzeit. Dagegen legte die Staatsanwa­ltschaft vor dem Bundesgeri­chtshof Beschwerde ein und bekam recht. Eine neue Kammer des Gerichts verhandelt nun über diesen Aspekt.

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