Mittelschwaebische Nachrichten
Missbrauchsfall von Staufen kommt wieder vor Gericht
Im Fall des Missbrauchs eines kleinen Jungen aus Staufen bei Freiburg muss ein bereits verurteilter Mann ab Montag erneut vor Gericht. Das Landgericht Freiburg muss entscheiden, ob gegen den Spanier doch noch Sicherungsverwahrung oder der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung angeordnet wird, sagte ein Gerichtssprecher. Der 35-Jährige wurde 2018 zu zehn Jahren Haft wegen schwerer Vergewaltigung, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution verurteilt. Auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung verzichteten die Richter seinerzeit. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof Beschwerde ein und bekam recht. Eine neue Kammer des Gerichts verhandelt nun über diesen Aspekt.