Mittelschwaebische Nachrichten
Bewährung für Kinderpornografie auf Smartphone
Ein 27-Jähriger aus dem Landkreis Günzburg lässt sich Nacktfotos minderjähriger Mädchen schicken
Günzburg „Es war ein Fehler“, hat der junge Mann mit der punkartigen Frisur eingeräumt. Und ergänzt: „Es wird nicht wieder vorkommen.“Auf seinem Smartphone hatte der Angeklagte Dutzende kinderpornografischer Bilder und Videos gespeichert und auch selbst eindeutige Fotos von sich weitergeschickt. Dafür musste er sich vor dem Jugendschöffengericht Günzburg verantworten. Der 27-Jährige wurde dort zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Die Delikte des Angeklagten stammen aus den Jahren 2017 und 2018 und wurden erst aufgedeckt, als sich ein Teilnehmer einer ChatGruppe an die Detmolder Kripo wandte. Der IT-Spezialist hatte kinderpornografische Dateien in Nachrichten eines bekannten Messengerdienstes entdeckt.
Die Ermittlungen erstreckten sich auf sämtliche Mitglieder der Chatgruppe, wie ein Kripobeamter aus der nordrhein-westfälischen Stadt als Zeuge aussagte. Dabei waren die Polizisten auf den zur Tatzeit 24-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Günzburg gestoßen. Auf dessen Smartphone stellte die Memminger Kripo zahllose Bild- und Videodateien sicher, darunter auch Videos, bei denen beispielsweise Sexualverkehr mit einem Kind unter zehn Jahren zu sehen ist, so die Staatsanwaltschaft. Außerdem waren diverse Fotos von Geschlechtsteilen junger Mädchen gespeichert, die diese dem Angeklagten freiwillig geschickt hatten. Wie alt diese Kinder
tatsächlich waren, wurde nicht in allen Fällen ermittelt, wie eine Kripobeamtin aussagte.
Eines der Opfer war als Zeugin zum Prozess geladen, brauchte jedoch nicht mehr aussagen. Zweimal hatte der 27-Jährige per Messengerdienst Fotos seines erigierten Gliedes an minderjährige Mädchen geschickt. Für seinen Mandanten räumte Verteidiger Christoph Unrath (München) einen Teil der Vorwürfe ein, machte aber deutlich, dass es nicht in allen angeklagten Fälle für den Mann klar gewesen sei, dass es sich um Minderjährige handelte. Insbesondere beim Video ließ Schöffengerichtsvorsitzende Jessica Huk jedoch keinen Zweifel, dass es sich um ein Kleinkind handele.
Ein Gerichtssachverständiger befand in seinem Gutachten, dass der Angeklagte eine schwierige Entwicklung durchlebt habe, da er sexuelle Übergriffe des alkoholkranken Vaters erleben musste. Der 27-Jährige war wegen seiner psychischen Probleme schon mehrfach in Kliniken und ist als schwerbehindert eingestuft. Der Angeklagte leide unter sexueller Dranghaftigkeit, sein Intelligenzgrad ist laut Gutachten
unterdurchschnittlich, sodass eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen sei.
Für die „massiven Delikte“des Besitzes und Verbreitens kinderpornografischer Schriften forderte die Staatsanwältin eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung sowie eine Arbeitsauflage von 100 Stunden für den 27-Jährigen, der vorher nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war.
Der Verteidiger hielt wegen des Geständnisses und der aus seiner Sicht nicht klaren Alterseinstufung einiger der Opfer eine Strafe von maximal sechs Monaten für ausreichend. Da spielte das Jugendschöffengericht nicht mit, sondern folgte in seiner Entscheidung der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.