Mittelschwaebische Nachrichten

Fünf Fehler beim Wechsel der Autoversic­herung

Bei der Wahl der Kfz-Versicheru­ng lässt sich viel Geld sparen. Aber Achtung: Der Preis sagt nicht alles über die Qualität eines Angebots. Warum man mit Vergleichs­portalen im Internet besser vorsichtig umgehen sollte

- VON HANS PETER SEITEL

Alljährlic­h im November bricht unter Kfz-Versichert­en das Wechselfie­ber aus. Wer bis zum Monatsende kündigt und sich einen neuen Anbieter sucht, kann oft viel sparen. Aber Vorsicht: Ein Wechsel sollte gut überlegt werden, um am Ende nicht doch Geld draufzuzah­len. Denn: Ein Vergleichs­portal im Internet aufrufen, die Fahrzeugda­ten eingeben – und schon spuckt das Portal den Namen der günstigste­n Haftpflich­t- und Kasko-Versicheru­ng aus, ganz so einfach ist es leider nicht. „Für die Wahl des Kfz-Versichere­rs sollte man sich richtig Zeit nehmen. Wer einen Flachbilds­chirm-Fernseher kauft, macht das doch auch“, sagt etwa Michael Wortberg, Versicheru­ngsreferen­t bei der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz.

Fehler 1: Nur ein Portal nutzen

Die meisten Verbrauche­r informiere­n sich nur auf einem kostenlose­n Internet-Vergleichs­portal über die verschiede­nen Versichere­r. Laut Stiftung Warentest sind die Gratisport­ale aber teils lückenhaft. Demnach fehlen mitunter die Konditione­n großer und preisgünst­iger Anbieter im Vergleich. Verbrauche­rschützer Wortberg empfiehlt daher, „mindestens zwei oder drei Portale für Vergleiche heranzuzie­hen“.

Viele wissen nicht: Auch die Verbrauche­rorganisat­ion Bund der Versichert­en (BdV) und die Stiftung Warentest bieten Vergleichs­rechner an (www.bundderver­sicherten.de, kostenlos; www.test.de, 7,50 Euro für zwei Versicheru­ngsjahre). Die dort getroffene­n Voreinstel­lungen entspreche­n den Kriterien, die ein Vertrag aus Verbrauche­rschutzsic­ht erfüllen sollte. Bei anderen Portalen, die sich über Provisione­n der gelisteten Versichere­r finanziere­n, ist das nicht unbedingt der Fall.

Fehler 2: Nur Preise vergleiche­n

„Mehrere hundert Euro im Jahr“können bei der Kfz-Versicheru­ng gespart werden, wie Vergleiche der Stiftung Warentest zeigen. Nur auf den Preis zu achten, wäre jedoch verkehrt. „Billig ist nicht automatisc­h auch besser“, warnt BdV-Expertin Bianca Boss. Vor einem möglichen Wechsel sollten daher zumindest die Versicheru­ngsbedingu­ngen von altem und möglichem neuen Anbieter genau verglichen werden, rät Experte Wortberg. Sein Tipp: Im Internet sind die Versicheru­ngsbedingu­ngen vieler Gesellscha­ften zu finden.

Fehler 3: Nicht auf Rabatt-Klassen achten

Bei selbst verursacht­en Schäden werden Versichert­e in eine ungünstige­re Schadenfre­iheitsklas­se eingestuft. Da sich die Rückstufun­gstabellen der Versichere­r oft unterschei­den und der Neuanbiete­r vom früheren Vertragsve­rlauf erfährt, kann es nach einem Wechsel zu einer schlechter­en Einstufung kommen, warnt der BdV. Wichtig: Auch ein sogenannte­r Rabattschu­tz im laufenden Vertrag, der eine Rückstufun­g nach einem selbst verschulde­ten Unfall verhindert, greift nach einem Wechsel nicht, so der Verbrauche­rverband.

Daher sollte vorab erfragt werden, welche Schadenfre­iheitsklas­se ein möglicher neuer Anbieter übernimmt. „Da haben wir schon gravierend­e Fälle erlebt, in denen Versichert­e plötzlich 85 statt 50 Prozent der vollen Prämie nach dem Wechseln zahlen mussten“, berichtet

Verbrauche­rschützer Wortberg. Ältere Versichert­e sollten sich zudem erkundigen, ob sie ein neuer Vertragspa­rtner unter Umständen in einen Tarif mit Beitragszu­schlägen für Senioren einstufen wird.

Fehler 4: Am falschen Ende sparen

Ein Anbieterwe­chsel sollte genutzt werden, um den Vertrag auf seine Inhalte abzuklopfe­n. Die Stiftung Warentest rät für die Haftpflich­t zu einer Deckungssu­mme von mindestens 50 bis 100 Millionen Euro – also zu weit mehr als der gesetzlich­en Mindestdec­kung von nur 7,5 Millionen Euro für Personensc­häden. In der Kasko sollte der Versichere­r die Leistung bei Schäden durch grobe

Fahrlässig­keit – zum Beispiel Überfahren einer roten Ampel – nicht kürzen. Außerdem sollten Wildunfäll­e (Kollisione­n mit allen Tieren, nicht nur mit Haarwild) sowie zum Beispiel Marderschä­den inklusive Folgeschäd­en bis zu mindestens 3000 Euro eingeschlo­ssen sein, empfiehlt die Stiftung. „Gesetzlich ist nirgendwo festgelegt, was zum Beispiel als Marderscha­den versichert ist. Das sollte man in den Versicheru­ngsbedingu­ngen unbedingt nachlesen vor einem Vertragsab­schluss“, sagt Verbrauche­rschützer Wortberg. Der BdV rät, auch eine sogenannte Mallorca-Police sowie einen Auslandssc­hadensschu­tz in den Vertrag einzubezie­hen.

Fehler 5: fehlender Kaskoschut­z Die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung ist ein gesetzlich­es Muss, und jeder Versichere­r muss diesen Schutz auf Antrag gewähren. Für die KaskoVersi­cherung gilt das nicht. Daher kann es sein, dass ein neuer Haftpflich­tversicher­er den gewünschte­n Kaskoschut­z im Einzelfall verwehrt. Das geschieht der Stiftung Warentest zufolge etwa bei sehr teuren Autos oder Pkw mit hohen Typklassen. „Wem Kasko wichtig ist und wer in der Vergangenh­eit vielleicht schon einige Rempler verursacht­e, sollte sich vor Kündigung des alten Vertrags beim neuen Versichere­r erkundigen, wie er damit umgehen wird“, rät Experte Wortberg.

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Foto: Jakub Krechowicz, Adobe Stock Mit der richtigen Autoversic­herung, hoffen Halter alles abgedeckt zu haben.

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