Mittelschwaebische Nachrichten
Drei Menschen im Kreisaltenheim Burgau haben Corona
Sie waren aus der Einrichtung der Heiliggeist-Spitalstiftung in Günzburg verlegt worden – noch ohne Befund
Landkreis Das Landesamt für Gesundheit (LGL) meldet am Dienstag 1231 Corona-Fälle für den Kreis Günzburg, 60 mehr als am Vortag. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 155,09 (am Vortag 141,70), zudem gibt es mit zehn nun einen weiteren Todesfall, der laut Landratsamt und Stadt in Zusammenhang steht mit der Vielzahl an Corona-Fällen im Alten- und Pflegeheim der Heiliggeist-Spitalstiftung in Günzburg (wir berichteten).
In der Kreisklinik Günzburg sind am Dienstag vier Corona-Patienten auf der Intensivstation gelegen (gleichbleibend zum Vortag), davon drei beatmet (plus eins). Auf der Isolierstation waren es zwölf Corona-Patienten (unverändert). In der Klinik Krumbach waren es drei auf Intensiv (gleichbleibend), davon zwei beatmet (unverändert), und sechs auf der Isolierstation (keine Veränderung). Eine Isolierstation ist hier eine Normalstation unter Isolationsbedingungen. In Günzburg ist das die Station 2 für positive Corona-Patienten
und die Station 1 für Verdachtsfälle, bei denen das Testergebnis noch nicht vorliegt. In Krumbach ist die Station 7 die Isolierstation für Verdachts- und corona-positive Fälle.
Derweil hat ein Angehöriger einer Bewohnerin des Wahl-Linderschen-Altenheims in Günzburg unsere Zeitung kontaktiert, weil er seine Mutter dort nicht mehr besuchen dürfe. Der Werkleiter der Kreisaltenheime, Martin Neumeier, sagt dazu auf Anfrage, dass alle Einrichtungen vorsorglich für Besucher geschlossen worden seien. Nach Auskunft von Kreis-Sprecherin Jenny Schack habe man in den Heimen in Günzburg und Burgau insgesamt sieben ursprünglich corona-negative Bewohner aus Heiliggeist aufgenommen. Zwei Tests seien ohne Befund gewesen, beim dritten aber seien drei in Burgau positiv auf das Virus getestet worden. Ohnehin seien alle in den Einrichtungen in Quarantäne gewesen, und Corona-Tests bei den eigentlichen Bewohnern hätten keine Infektion ergeben. Den Dreien gehe es soweit gut. Ende der
Woche werde laut Neumeier erneut über die Maßnahmen beraten, über die sowohl Bewohner als auch Angehörige eigentlich informiert worden seien. Zudem gebe es laut Schack eine infizierte Mitarbeiterin in der Einrichtung in Burgau, die sich aber im privaten Umfeld angesteckt habe und zu Hause sei.
Eine Leserin hat unserer Redaktion zudem die Frage gestellt, wie es sein kann, dass der Inzidenzwert in den vergangenen Tagen auf unter 200 gesunken war. Sie komme auf einen Wert über 300, der so auch bei anderen Medien zu finden ist. Auf Anfrage erklärt das Landesamt für Gesundheit, dessen Zahlen unsere Zeitung veröffentlicht, dass für die Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz – sie bildet die Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100000 Einwohner ab – der Datenstand von 8 Uhr des Aktualisierungstages verwendet wird. Es handele sich um die aufsummierten Fälle mit Meldedatum der vergangenen sieben Tage sowie Fallmeldungen, die mit Meldedatum des Aktualisierungstages bis 8 Uhr eingegangen sind.
Das Meldedatum entspricht dem Datum, an dem das örtliche Gesundheitsamt Kenntnis von einem positiven Laborbefund erhalten hat. Dieses Datum entspreche aber nicht immer dem Datum, an dem das LGL einen Fall erstmals berichtet. Daher könne die Sieben-Tage-Inzidenz nicht über das Aufsummieren der jeweils neu berichteten Fälle der vergangenen Tage berechnet werden. Zu beachten sei in diesem Zusammenhang auch, dass sich Fallzahlen rückwirkend ändern können, etwa durch Qualitätskontrollen oder
Nachmeldungen. Die Bevölkerungsdaten zur Berechnung der Inzidenz werden von der Webseite des Statistischen Bundesamtes mit Datenstand 31. Dezember 2019 als Grundlage genommen.
Eine Betrachtung von Fällen innerhalb einer geografischen Einheit in Bezug auf eine feste Kenngröße, wie in diesem Fall Fälle pro Landbeziehungsweise Stadtkreis pro 100 000 Einwohner, ermögliche den direkten Vergleich zwischen geografischen Einheiten mit unterschiedlicher Bevölkerungsgröße. Ein Vergleich der absoluten Fallzahl zwischen einem Landkreis mit großer und einem mit kleiner Bevölkerungsgröße könne zu einem sehr verzerrenden Bild der tatsächlichen Betroffenheit in Bezug auf die Bevölkerungsgröße führen.
Das Landesamt für Gesundheit nennt noch ein fiktives Beispiel: 43 Fälle innerhalb der vergangenen sieben Tage in einem Landkreis mit 34781 Einwohnern würde zu folgender Sieben-Tages-Inzidenz führen: 43 geteilt durch 34781 mal 100 000 ist gleich 97,75.