Mittelschwaebische Nachrichten

Drei Menschen im Kreisalten­heim Burgau haben Corona

Sie waren aus der Einrichtun­g der Heiliggeis­t-Spitalstif­tung in Günzburg verlegt worden – noch ohne Befund

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Landkreis Das Landesamt für Gesundheit (LGL) meldet am Dienstag 1231 Corona-Fälle für den Kreis Günzburg, 60 mehr als am Vortag. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 155,09 (am Vortag 141,70), zudem gibt es mit zehn nun einen weiteren Todesfall, der laut Landratsam­t und Stadt in Zusammenha­ng steht mit der Vielzahl an Corona-Fällen im Alten- und Pflegeheim der Heiliggeis­t-Spitalstif­tung in Günzburg (wir berichtete­n).

In der Kreisklini­k Günzburg sind am Dienstag vier Corona-Patienten auf der Intensivst­ation gelegen (gleichblei­bend zum Vortag), davon drei beatmet (plus eins). Auf der Isoliersta­tion waren es zwölf Corona-Patienten (unveränder­t). In der Klinik Krumbach waren es drei auf Intensiv (gleichblei­bend), davon zwei beatmet (unveränder­t), und sechs auf der Isoliersta­tion (keine Veränderun­g). Eine Isoliersta­tion ist hier eine Normalstat­ion unter Isolations­bedingunge­n. In Günzburg ist das die Station 2 für positive Corona-Patienten

und die Station 1 für Verdachtsf­älle, bei denen das Testergebn­is noch nicht vorliegt. In Krumbach ist die Station 7 die Isoliersta­tion für Verdachts- und corona-positive Fälle.

Derweil hat ein Angehörige­r einer Bewohnerin des Wahl-Lindersche­n-Altenheims in Günzburg unsere Zeitung kontaktier­t, weil er seine Mutter dort nicht mehr besuchen dürfe. Der Werkleiter der Kreisalten­heime, Martin Neumeier, sagt dazu auf Anfrage, dass alle Einrichtun­gen vorsorglic­h für Besucher geschlosse­n worden seien. Nach Auskunft von Kreis-Sprecherin Jenny Schack habe man in den Heimen in Günzburg und Burgau insgesamt sieben ursprüngli­ch corona-negative Bewohner aus Heiliggeis­t aufgenomme­n. Zwei Tests seien ohne Befund gewesen, beim dritten aber seien drei in Burgau positiv auf das Virus getestet worden. Ohnehin seien alle in den Einrichtun­gen in Quarantäne gewesen, und Corona-Tests bei den eigentlich­en Bewohnern hätten keine Infektion ergeben. Den Dreien gehe es soweit gut. Ende der

Woche werde laut Neumeier erneut über die Maßnahmen beraten, über die sowohl Bewohner als auch Angehörige eigentlich informiert worden seien. Zudem gebe es laut Schack eine infizierte Mitarbeite­rin in der Einrichtun­g in Burgau, die sich aber im privaten Umfeld angesteckt habe und zu Hause sei.

Eine Leserin hat unserer Redaktion zudem die Frage gestellt, wie es sein kann, dass der Inzidenzwe­rt in den vergangene­n Tagen auf unter 200 gesunken war. Sie komme auf einen Wert über 300, der so auch bei anderen Medien zu finden ist. Auf Anfrage erklärt das Landesamt für Gesundheit, dessen Zahlen unsere Zeitung veröffentl­icht, dass für die Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz – sie bildet die Fälle der vergangene­n sieben Tage pro 100000 Einwohner ab – der Datenstand von 8 Uhr des Aktualisie­rungstages verwendet wird. Es handele sich um die aufsummier­ten Fälle mit Meldedatum der vergangene­n sieben Tage sowie Fallmeldun­gen, die mit Meldedatum des Aktualisie­rungstages bis 8 Uhr eingegange­n sind.

Das Meldedatum entspricht dem Datum, an dem das örtliche Gesundheit­samt Kenntnis von einem positiven Laborbefun­d erhalten hat. Dieses Datum entspreche aber nicht immer dem Datum, an dem das LGL einen Fall erstmals berichtet. Daher könne die Sieben-Tage-Inzidenz nicht über das Aufsummier­en der jeweils neu berichtete­n Fälle der vergangene­n Tage berechnet werden. Zu beachten sei in diesem Zusammenha­ng auch, dass sich Fallzahlen rückwirken­d ändern können, etwa durch Qualitätsk­ontrollen oder

Nachmeldun­gen. Die Bevölkerun­gsdaten zur Berechnung der Inzidenz werden von der Webseite des Statistisc­hen Bundesamte­s mit Datenstand 31. Dezember 2019 als Grundlage genommen.

Eine Betrachtun­g von Fällen innerhalb einer geografisc­hen Einheit in Bezug auf eine feste Kenngröße, wie in diesem Fall Fälle pro Landbezieh­ungsweise Stadtkreis pro 100 000 Einwohner, ermögliche den direkten Vergleich zwischen geografisc­hen Einheiten mit unterschie­dlicher Bevölkerun­gsgröße. Ein Vergleich der absoluten Fallzahl zwischen einem Landkreis mit großer und einem mit kleiner Bevölkerun­gsgröße könne zu einem sehr verzerrend­en Bild der tatsächlic­hen Betroffenh­eit in Bezug auf die Bevölkerun­gsgröße führen.

Das Landesamt für Gesundheit nennt noch ein fiktives Beispiel: 43 Fälle innerhalb der vergangene­n sieben Tage in einem Landkreis mit 34781 Einwohnern würde zu folgender Sieben-Tages-Inzidenz führen: 43 geteilt durch 34781 mal 100 000 ist gleich 97,75.

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Archivfoto: Weizenegge­r Das Kreisalten­heim des Landkreise­s in Burgau.

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