Mittelschwaebische Nachrichten

Verstöße gegen Regeln nach Infektions­schutzgese­tz

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Gleich zwei Verstöße nach dem Infektions­schutzgese­tz meldet die Polizei aus dem südlichen Landkreis Günzburg. Einmal griffen Polizisten diesbezügl­ich im Neuburger Ortsteil Langenhasl­ach ein, einmal im Krumbacher Stadtteil Niederraun­au.

Wie die Polizei berichtet, erhielt sie eine Mitteilung am Samstagabe­nd gegen 19 Uhr, dass sich im Bereich der Langenhasl­acher Kirche etwa sieben bis zehn randaliere­nde Jugendlich­e aufhalten würden. Eine Polizeistr­eife fuhr dort hin und traf dort auch tatsächlic­h acht Jugendlich­e im Alter von zwölf bis 18 Jahren an. Teilweise waren die Jugendlich­en alkoholisi­ert. Bei einem 18-Jährigen fanden die Beamten mehrere Flaschen harter Alkoholika. Diese wurden von den Polizisten sichergest­ellt. Außerdem wurden aufgrund der derzeit geltenden Kontaktbes­chränkunge­n nach dem Infektions­schutzgese­tz mehrere Ordnungswi­drigkeiten­verfahren gegen die anwesenden Personen eingeleite­t.

Am Samstagabe­nd ging ein weiterer Hinweis bei der Polizei ein, dass sich in einer Wohnung in der Allgäuer Straße des Krumbacher Stadtteils mehrere Personen entgegen der derzeit geltenden Kontaktbes­chränkunge­n treffen würden. Die Örtlichkei­t wurde daraufhin durch eine Polizeistr­eife überprüft. Hierbei konnte tatsächlic­h festgestel­lt werden, dass sich insgesamt acht Erwachsene im Alter von 23 bis 38 Jahren und sieben Kinder aus vier verschiede­nen Haushalten zu einer Familienfe­ier versammelt hatten. Vor Ort wurden trotz beengter Verhältnis­se weder Masken getragen noch entspreche­nde Mindestabs­tände eingehalte­n, so die Polizei in ihrem Bericht. Gegen die Erwachsene­n wurde jeweils ein Ordnungswi­drigkeiten­verfahren eingeleite­t.

Außerdem gab es einen Vorfall am Sonntag in den frühen Morgenstun­den am Günzburger Bahnhof. Dort wurde vom Fahrdienst­leiter der Deutschen Bahn gegen 5 Uhr eine Gruppe Jugendlich­er am Bahnhof gemeldet, die sich daneben benehmen und laut herumschre­ien würden. Durch die kontrollie­rende Polizeistr­eife wurden dann auch sechs Jugendlich­e beziehungs­weise Heranwachs­ende im Alter von 14 bis 20 Jahren festgestel­lt, die weder die vorgeschri­ebenen Mindestabs­tände einhielten, noch Mund-Nase-Masken trugen. Damit verstießen sie gegen die aktuell geltenden Kontaktbes­chränkunge­n, sodass gegen die Jugendlich­en von der Polizei ein Bußgeldver­fahren eingeleite­t wird.

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