Mittelschwaebische Nachrichten
Verstöße gegen Regeln nach Infektionsschutzgesetz
Gleich zwei Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz meldet die Polizei aus dem südlichen Landkreis Günzburg. Einmal griffen Polizisten diesbezüglich im Neuburger Ortsteil Langenhaslach ein, einmal im Krumbacher Stadtteil Niederraunau.
Wie die Polizei berichtet, erhielt sie eine Mitteilung am Samstagabend gegen 19 Uhr, dass sich im Bereich der Langenhaslacher Kirche etwa sieben bis zehn randalierende Jugendliche aufhalten würden. Eine Polizeistreife fuhr dort hin und traf dort auch tatsächlich acht Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren an. Teilweise waren die Jugendlichen alkoholisiert. Bei einem 18-Jährigen fanden die Beamten mehrere Flaschen harter Alkoholika. Diese wurden von den Polizisten sichergestellt. Außerdem wurden aufgrund der derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die anwesenden Personen eingeleitet.
Am Samstagabend ging ein weiterer Hinweis bei der Polizei ein, dass sich in einer Wohnung in der Allgäuer Straße des Krumbacher Stadtteils mehrere Personen entgegen der derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen treffen würden. Die Örtlichkeit wurde daraufhin durch eine Polizeistreife überprüft. Hierbei konnte tatsächlich festgestellt werden, dass sich insgesamt acht Erwachsene im Alter von 23 bis 38 Jahren und sieben Kinder aus vier verschiedenen Haushalten zu einer Familienfeier versammelt hatten. Vor Ort wurden trotz beengter Verhältnisse weder Masken getragen noch entsprechende Mindestabstände eingehalten, so die Polizei in ihrem Bericht. Gegen die Erwachsenen wurde jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Außerdem gab es einen Vorfall am Sonntag in den frühen Morgenstunden am Günzburger Bahnhof. Dort wurde vom Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn gegen 5 Uhr eine Gruppe Jugendlicher am Bahnhof gemeldet, die sich daneben benehmen und laut herumschreien würden. Durch die kontrollierende Polizeistreife wurden dann auch sechs Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren festgestellt, die weder die vorgeschriebenen Mindestabstände einhielten, noch Mund-Nase-Masken trugen. Damit verstießen sie gegen die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen, sodass gegen die Jugendlichen von der Polizei ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.