Mittelschwaebische Nachrichten

Bayern strebt Reform der Grundsiche­rung an

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Bayern hat eine Initiative zur Reform der Grundsiche­rung für Arbeitssuc­hende angestoßen. Ziel sei es, die Grundsiche­rung attraktive­r zu machen und die Akzeptanz des Prinzips „Fördern und Fordern“zu stärken, heißt es in dem gemeinsame­n Papier des Freistaats, Nordrhein-Westfalens, BadenWürtt­embergs und Mecklenbur­gVorpommer­ns, das unserer Redaktion exklusiv vorliegt. Die vorgeschla­genen Veränderun­gen betreffen vier Kernpunkte: Die Einkommens­freibeträg­e für Aufstocker sollen erhöht werden. So könne die „Lebensleis­tung der Menschen verstärkt berücksich­tigt werden“, wie die bayerische Arbeitsmin­isterin Carolina Trautner (CSU) betonte. Flankieren­d dazu soll der Vermögensg­rundfreibe­trag angehoben werden. Das würde bedeuten, dass Leistungsb­erechtigte in Zukunft mehr von ihrem Ersparten behalten dürften. Aus dem gleichen Grund sehen die Initiatore­n einen besseren Vermögenss­chutz für Grundstück­e vor. Auf der anderen Seite sollen auch die Sanktionsm­öglichkeit­en neu geregelt werden. Die vier Bundesländ­er sind sich einig, dass es schärfere Sanktionen für diejenigen geben müsse, die sich ihren Pflichten, der sich aus dem Bezug der Grundsiche­rung ergibt, „beharrlich verweigern“. Dies sei notwendig, um die Solidarber­eitschaft der Steuerzahl­er „nicht zu überdehnen“.

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